wieviel Prozent muss eine Haftpflichtversicherung nach einem Brandschaden zum Zeitwert bezahlen?

5 Antworten

Es ist tatsächlich so, dass nur der Zeitwert erstattet wird.

Das ist keine Willkür des Versicherers, sondern die Gesetzeslage.  Der Geschädigte soll nach dem Schaden nicht besser dastehen, als vor dem Schaden. 

Das Geld reicht, um einen gleichwertige Artikel auf dem Gebrauchtmarkt zu kaufen. 

Das Risiko jedoch, Ware  zu erwerben, die nicht einwandfrei ist, trägt leider der Geschädigte.

Die Sache ist sehr ärgerlich, aber wie sagt man so schön: Wer den Schaden hat.......

Wir haben alles verloren und können nicht mal was dafür? Meine Hausrat hat mich am Tag des Brandes rausgeworfen, dagegen klagt der Anwalt. Ich finde das ungl

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@Jana48

Mein nächster Vorschlag wäre jetzt gewesen, ein Gespräch mit der Hausratversicherung zu suchen. Da das aber nun auch aussichtslos erscheint,  besteht auch keine Möglichkeit mehr, den "Rest" dort einzufordern. 

Die Forderung gegenüber dem Verursacher ist  abgegolten.

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Hier ist ja schon zutreffend geschrieben worden, daß eine Haftpflichtversicherung immer nur den aktuellen Wert einer beschädigten Sache bezahlt, niemals den Neuwert.

Wenn Du den Schaden mit 125.000 Euro bezifferst, dann habe ich aber ohnehin  die Befürchtung, daß Du Dich selber belügst. Wer würde schon für eine 5 Jahre alte Einbauküche oder für einen 10 Jahre alten Sessel oder für eine 20 Jahre alte Couch so viel bezahlen wie das Stück einmal neu gekostet hatte?

Mit anderen Worten: Bei gebrauchten Gegenständen ist der "Schaden", also der Wertverlust, schon vor dem Schadensfall eingetreten. Kein Schädiger braucht diese schon eingetretenen Wertverluste auszugleichen.

Ob sich allein daraus die Differenz zwischen angemeldetem und dann schließlich beglichenen Schaden berechnet, wissen wir natürlich nicht.

Man kann da eigentlich nur spekulieren:

Vielleicht habt Ihr es der Versicherung zu einfach gemacht, den Schaden herunter zu rechnen. Ein ausführliches Inventar über einen zerstörten Haushalt aufzustellen ist eine Arbeit die eher über Wochen als über Tage geht. Viele Geschädigte scheuen diese Arbeit und geben der Versicherung eine Steilvorlage.

Desweiteren kann man bei vielen Gegenständen lange darüber streiten, wie hoch der Wertverlust durch Abnutzung war. Die Versicherung nimmt natürlich immer nur den Unterwert der Spanne an. Hier hilft nur, einen Sachverständigen zu beauftragen.

Die Kündigung der Hausratversicherung ist für Euch natürlich ein Schlag ins Kontor. Die ist nämlich Neuwertversicherung. Versicherungen dürfen zwar anläßlich eines Schadensfalles kündigen, müssen diesen Schadensfall dann aber noch regulieren. Da muß also irgendetwas passiert sein, was Du uns nicht schreibst.

Der Sachverständige der Versicherung hat den Schaden so festgesetzt. Wir haben monatelang Listen geschrieben, wo wir jedes einzelne Teil von 6 Personen aufgeführt, mit über 300 Fotos belegt, sowie Rechnungen vorgelegt haben.

Wir mussten 5 mal umziehen mit 3 Kindern. 

Dabei hatte ich doppelte Mietausgaben.


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Der Sachverständige hat den Schaden so hoch beziffert. Wir haben jedes einzelne Teil tabellarisch aufgeführt, mit über 300 Bildern belegt , sowieRechnungen vorgelegt.

war der gutachter unabhängig oder von der haftpflichtversicherung geschickt worden...falls zweiteres, kann man versuchen, noch mal mit einem eigenen gutachter den schaden schätzen zu lassen (ggfs. aber auch eigene kosten). vllt könnt ihr dann noch ein paar tausend euro mehr rausholen. die vollen 125.000€ werdet ihr wegen des Zeitwerts aber wohl nich wiederbekommen

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Genau für solche Fälle braucht man eine Rechtsschutzversicherung. Leider versuchen Versicherungen sich immer um Zahlungen zu drücken, besonders dann wenn der Schaden groß ist. Ist denn Strafanzeige gegen den Nachbarn erstattet worden und ist er verurteilt worden? Dann würde ich mich an den halten. 

Der Nachbar schuldet auch nur den Zeitwert des Inventars. Wo also soll der Vorteil einer Klage gegen den Nachbarn sein? Dessen Haftpflichtversicherung ist wenigstens zahlungsfähig. Ob es der Nachbar persönlich auch ist, erfährt man im Zweifel erst nach 3 Instanzen und 10 Jahren Prozeßdauer.

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Dafür hat der Nachbar eine Haftpflicht. Diese stellt zuerst mal fest, ob es überhaupt eine Schadensersatzpflicht gibt. Ohne Schadensersatzpflicht braucht weder der Schädiger noch die Versicherung zu zahlen. Bei Dir wurde ein Schaden festgestellt und mit gutachten die Höhe des Schadens beziffert. Das einzige was du jetzt machen kannst, ist eine zweite Gutachten eines anderen Gutachter einholen und dann ggf. gegen die Versicherung klagen. 

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@Niklaus

Die Summe des Gutachters ist ja 125000. Daraus soll sich jetzt ein Zeitwert von nur 29000 ergeben. Nein so ist das nicht. Die 29000 sind nur für die 3 Umzüge und die zusätzliche Miete. Das Gutachten hat die Versicherung nicht beachtet, denke ich. Ich würde das in die örtliche Tageszeitung setzen. Mal sehen was dann passiert. Das ganze ist doch ein schlechter Scherz. Die 29000 sind ja auch ohne MWST. Die 125000 mit MWST.

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In einige Antworten hier steht, dass eine Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert ersetzen muss - also lautet die Antwort auf deine Frage 100%.