Eigenes Kind verursacht Schaden an meinem Auto. Zahlt Versicherung und wenn ja, welche?
Der Schaden ist beim Einparken passiert und die Reparatur würde laut Werkstatt über 500 € kosten. Zahlt dann die private Haftpflicht meines Kindes (volljährig, Familienhaftpflicht) oder geht das nur über meine Vollkasko? Also zahlt die Vollkasko überhaupt, wenn der Schaden von einem Familienmitglied verursacht wurde? Soweit ich weiß, zahlt diese ja auch selbstverschuldete Schäden.
6 Antworten
Wenn das "Kind" als Fahrer bei der Versicherung gemeldet ist, wird die Vollkaskoversicherung auch zahlen. Allerdings dürften 500€ noch unterhalb der Selbstbeteiligung oder nur so knapp darüber sein, so dass Du wegen des entfallenden Schadenfreiheitsrabatts eher selbst zahlen solltest.
Die private Haftpflichtversicherung ist beim Betrieb von Kraftfahrzeugen außen vor.
Hallo Zazu90,
Eine Haftpflichtversicherung wäre in so einem Fall nicht wirksam, denn ein solcher Schaden wird über die Vollkasko Versicherung abgewickelt.
Wichtig ist zu berücksichtigen, wie Hoch Ihre Selbstbeteiligung dabei ausfällt.
Das Einfachste wäre, sich mit Ihrer KFZ-Versicherung in Verbindung zu setzten und zu prüfen, wie Sie in diesem Fall vorgehen sollten.
Bitte auch darauf achten, ob Sie eine freie Werkstatt Wahl haben oder verpflichtet sind, zu einer vorgegebenen Werkstatt zu fahren.
Liebe Grüße
Ihr click-clever
Familienangehörige sind in deiner HPV mitversichert. Verursachen diese einen Schaden am Eigentum der versicherten Person so gilt dies als Eigenschaden und nicht als Drittschaden.
Beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines KFZs aufgetretene Schäden sind grundsätzlich nicht durch die private Haftpflicht gedeckt.
Vollkasko-Schaden. Die SB könntest du höchstens einklagen, aber willst du das wirklich? ;-)
Rabattretter vereinbart?
Wenn DEIN Kind mit DEINEM Auto fährt........ Wer zahlt das wohl..... DEINE Vollkasko! Alles Andere greift nicht.
Hilfteich wäre erstmal eine genauere Schilderung des Vorganges: Wer beschädigt was womit! Wer ist verantwortlich Schuld=Haftung
Wer der Schuldige ist, steht ja da. Es ist ein Blechschaden (Dellen) entstanden durch Kontakt mit Betonwand.