Firmen-Haftpflicht zahl nicht für defekten Laptop weil dieser auf dem Boden lag?

5 Antworten

Hallo,

in der Hektik unbewusst, kann solch ein Malheur schnell mal zu diesem oder ähnlichen Ärgernissen führen. Mir auch schon passiert, mit einem (alten)Handy, zum Glück  ;-)

" Grobe Fahrlässigkeit " ist es dennoch, da stimme ich Billy zu !

Deshalb ist es möglich, ältere Policen in diesem Punkt extra zu ergänzen. Neuere Versicherungspolicen enthalten dieses Extra oft schon automatisch.

Schau einfach mal in deine Versicherungsunterlagen. Vielleicht ist da finanziell doch etwas zu retten.

http://www.bild.de/infos/hausratversicherung/hausratversicherung/hausratversicherung-laptop-10576468.bild.html


Schön und gut, hier aber doch völlig irrelevant.

Wo soll denn hier eine Hausratversicherung ins Spiel kommen ?

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@Hanseat

..... nehme es einfach mal kommentarlos zur Kenntnis, Hanseat !

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Leider muss ich mitteilen, dass es sich wie zuvor bereits gepostet um grobe Fahrlässigkeit des Geschädigten handelt.Ein Schadenersatzanspruch ist so eigentlich ausgeschlossen.Wäre es der umgekehrte Fall(Verursacher) begeht grobe Fahrlässigkeit, wäre die ganze Sache schon einfacher.Die meisten Versicherer haben in Ihren Bedingungen die grobe Fahrlässigkeit bei Kleinschäden bis ca. marktüblichen 4000-5000€/individuell lt.Bedingungen mitversichert.Hier wird dann auch gequotelt(Teilbertragserstattung für den Laien!) nach Verschuldensgrad.Die jeweiligen Bedingungen sind hier entscheidend.

Benni

Versicherungsfachmann IHK

Klar, das ist grobe Fahrlässigkeit. Der Fragesteller wusste, das dort im Bereich des Lappis Arbeiten durchgeführt werden sollen. Trotzdem legt er den Lappi auf dem Boden ab und auch noch zugeklappt, damit der Lieferant diesen nicht erkennen kann. Dann wird der Schaden auch nicht unmittelbar festgestellt, sondern erst später, als der Lieferant wieder gegangen war.

Da wird keine Versicherung zahlen.


Danke für eure Meinung - da sieht es wohl nicht so gut aus. :( Ich selber habe ja keine Versicherung die das Abdecken würde... Aber wenn ich den Sachverhalt schildere wie er war kann es kein versuchter Versicherungsbetrug sein. Das wäre ja höchsten der Fall wenn ich einen anderen Grund für den Schaden erfinden würde der nicht den anschein hat fahrlässig zu sein...

naja, es will dich auch niemand vorverurteilen.

Es ist nur so, dass Versicherungen gerade bei dieser Art von Haftpflichtschäden und deren Regulierung ziemlich nachhaltig prüfen werden.

Auf diese oder ähnliche Weise möglichst günstig zu einem neuen Gerät zu kommen, ist ein beliebter Volkssport, da werden die Versicherungen eben hellhörig !

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und kann zur Anzeige führen. Dies wollte billy dir sicherlich damit sagen.

Wie, du hast keine Hausratsversicherung ?

Hausratversicherung und private Haftpflichtversicherung insbesondere, sind nebenbei gesagt sehr wichtige Absicherungen !


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@Gaenseliesel

Doch doch, hab ne hausrat ;) Aber die deck ja nur Brand, Einbruch etc. ab und nicht Missgeschicke von Handwerkern im Haus, oder???

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Aber wenn ich den Sachverhalt schildere wie er war kann es kein versuchter Versicherungsbetrug sein.

Doch. Ich nehme genau Deine Sachverhaltsschilderung und sehe eine deutliche Zeitlücke zwischen "mein "ups" und "Am Abend stelle ich fest dass das Display gebrochen ist (schaden rund 300€)".

Ein normaler Mensch kontrolliert unverzüglich nach dem "ups" die Funktionsfähigkeit des Gerätes und zwar noch in Anwesenheit des Monteurs. Du hast hingegen Zeit verstreichen lassen und den Zeugen gehen lassen.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass in dieser Zeitlücke jemand oder Du erneut auf den Laptop getreten hat.

Aber unabhängig davon, ist der Hinweis der Versicherung sicherlich nachvollziehbar und künftig hilfreich.



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Das ablegen des Laptop auf den Boden ist meines Erachtens schon mehr als fahrlässig und aus diesem Grund die Ablehnung des Haftpflichtversicherers nachvollziehbar. 

Ob die Entscheidung der Versicherung an der Stelle richtig und rechtens ist, kann und mag ich nicht beurteilen. 

Obwohl wahrscheinlich nicht belegbar, erweckt der geschilderte Sachverhalt sogar den Eindruck des versuchten Versicherungsbetruges.