Grundstück – die besten Beiträge

Wie verhindert man, daß bei Bebauung einer landwirtschaftl. Fläche diese aus der Landwirtschaft entnommen wird, ist Erbbaurecht eine Lösung?

Hintergrund zu meiner Frage: Es gibt nach einer Bauvoranfrage zum Bau eines EFH (nicht Betriebsleiterhaus!) die Erlaubnis zum Bau. Das Grundstück ist aktuell noch nicht erschloßen und landwirtschafltiche Fläche. Wie kann man das Grundstück nun mit einem EFH (Tochter des Landwirts) bebauen ohne das es aus der Landwirtschaft entnommen wird? Die Landwirtschaft soll zu einem späteren Zeitpunkt an die Tochter übergeben werden. Trotzdem ist es für uns wichtig das unser Bauvorhaben und damit auch der Kredit nicht an die Landwirtschaft (wie beim Betriebsleiterhaus) gebunden ist.

Wir hatten folgenden Gedanken: Das Grundstück mit Erbbaurecht "pachten", somit könnte das Grundstück doch weiterhin in der Landwirtschaft bleiben (10% Grenze)? Zum späteren Zeitpunkt wird die Landwirtschaft an Tochter übergeben und somit könnte man dann doch dieses EFH als Betriebsleiterhaus bestimmen und es somit steuerfrei besitzen.

Wir sind uns bewusst das die Lösung mit Erbbaurecht viele Fragen bzgl "Sicherheit wenn man sich zerstreitet" ... etc. aufwirft. Uns geht es aber lediglich um die steuerliche Sicht. Sodass wir das Grundstück erschließen und bebauen können ohne das es zu einer Zwangsentnahme kommt.

Ist diese Lösung mit Erbbaurecht richtig gedacht oder weiß jemand noch andere Lösungen?

Liebe Grüße

Grundstück, Hausbau, Landwirtschaft, Steuererklärung, Steuern

Schenkung eines Grundstückes (mit Nießbrauch!) an zwei Geschwister - Streit

Hallo erst mal! Ich hoffe sehr, dass mir jemand mit einer fundierten Antwort helfen kann. Zwei Geschwister bekommen vor 12 Jahren ein Grundstück mit Haus von der verwitweten Mutter geschenkt. Beide stehen im Grundbuch, die Mutter hat Nießbrauch. Eine Schwester (A) steckt in einer schweren Scheidung, hat kaum Geld zum Leben (nur Trennungsunterhalt), ist alleinerziehend und hat eine Depression. Diese Krankheit wird von der Schwester (B) und der Mutter ignoriert. Keine Hilfe, keine Unterstützung. Nun will die kranke Schwester A das Grundstück verkaufen (Haus hat keinen Wert und steht seit vier Jahren leer, da die Mutter gut versorgt in einer Seniorenresidenz lebt), um ihren minderjährigen Sohn und sie zu versorgen, Arztrechnungen zahlen zu können und eine Rentenversicherung zu sichern. Die andere Schwester B hat vor 13 Jahren eine Hypothek auf das Grundstück genommen, sich eine Eigentumswohnung gekauft und zahlt noch ab. Sie ist berufstätig und abgesichert. Sie und die Mutter reagieren völlig verständnislos und ablehnend auf die Bitte der zweiten Schwester A. Es kommt zum Streit. Auf der einen Seite wollen Schwester B und Mutter das Grundstück auf jeden Fall behalten, der Wert steigt schließlich immens (Großstadt). Auf der anderen Seite kämpft die andere Schwester A ums Überleben. Wie kann die zweite Schwester A trotz der familiären Differenzen an Geld kommen? Schließlich ist sie Eigentümerin einer Grundstückshälfte , wenn auch mit Nießbrauch belastet. Eine Hypothek auf zu nehmen geht leider auch nicht, da sie keinen Beruf ausübt, und im Sinne der Banken nicht kreditwürdig ist. Ich würde meiner Freundin so gern helfen, weiß mir aber leider auch keinen Rat. Deswegen hier meine Bitte um hilfreiche Unterstützung. Vielen Dank im Voraus!

Familie, Geschwister, Grundstück, Haus, schenkung

Grundstück mit meinem Bruder geerbet. Wie nun aufteilen,...?

Hallo,

mein Bruder und ich haben ein Grundstück geerbt, auf dem 2 Häuser stehen. 1 Haus ist soweit bewohnbar, muss aber mittlerweile ein wenig saniert werden. Das 2. Haus ist aus den 50er Jahren, aber mittlerweile im Grund ein Rohbau. Das Haus wurde in den letzten Jahren innen und außen bis auf die Grundmauern entkernt.

Zu meiner Frage: Mein Bruder möchte in das bewohnbare Haus einziehen, vorher natürlich noch die Sanierung durchführen. Wenn dieses geschehen ist, will er auch das "alte" Haus nach den Plänen unseres verstorbenen Vaters fertigstellen. Ich selbst verzichte auf eine Nutzung oder Anspruch der Häuser oder des Grundstücks, allerdings haben wir uns auf einen Betrag geeinigt, der mir irgendwann mal zur Verfügung stehen soll. Ich will meinem Bruder die finanzielle Freiheit lassen, sein Vorhaben umsetzen zu können. Als Grundvoraussetzung gilt auch dass mein Bruder allein im Grundbuch eingetragen wird. Deshalb die Frage, wie können wir dies umsetzen, so dass auch ich nicht auf unseren ausgemachten finanziellen Betrag verzichten muss, bzw. dieser auch abgesichert ist?

Unsere 1. Idee war, das Grundstück zu teilen, so dass jedes Haus auf einem eigenen Grundstück steht, ich auf das alte Haus einen Grundschuldeintrag an 1. Stelle mit dem ausgemachten Betrag bekomme, so dass auch mein Bruder an erster Stelle, des bewohnbaren Hauses, Kredite vergeben kann, bzw. eine Grundschuld an erster Stelle eintragen lassen kann um somit Kredite zu bekommen. Dies funktioniert leider so nicht, da das Grundstück nicht geteilt werden kann, da die beiden Häuser zu nah aneinander stehen.

Unsere 2. Idee ist jetzt, dass ich an 2. Stelle einen Grundschuldeintrag bekomme, ich aber ein "Vetorecht" bei Grundschuldeintragungen an erster Stelle bekomme, so dass die erste Stelle nicht überzogen wird um meinen Anteil, bzw. den ausgemachten Betrag nicht zu gefährden, für den Fall der Fälle... was auch immer. Allerdings wissen wir nicht, ob sowas machbar ist.

Auch haben wir ausgemacht, dass ich meinen Betrag auf eine bestimmte kommende Zeit nicht in Anspruch nehmen darf, um meinem Bruder Handlungs-Sicherheit für die kommenden Jahre geben zu können.

Weiß hier jemand Rat, was machbar ist?

Grüße, Thomas!

erbrecht, Grundbuch, Grundschuld, Grundstück, Vertrag

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