Parken auf Gullydeckel (Übergabeschacht) auf meinem eigenen Grundstück?

2 Antworten

Die Frage ist nicht eindeutig. Wem gehört denn die Einfahrt und warum können dort Autos parken und die Einfahrt kann trotzdem genutzt werden?

Wenn die Einfahrt Dir gehört, kannst Du auch ohne Parkplatz abschleppen lassen. Wenn Du nur ein Notwegerecht zur Nutzung der Einfahrt hast, und Du kannst Dein Grundstück im Prinzip auch trotz geparkter Fahrzeuge erreichen, muss der genannte Streifen vielleicht nicht unbedingt per Auto zugänglich sein.

Warum nun ein eigener Parkplatz wegen eines eigenen Revisionsschachtes nicht genutzt werden können sollte, verstehe ich erst recht nicht. Dein eigenes Auto könntest Du wohl einmal im Jahr vom Parkplatz entfernen, um selbst den Schacht zu benutzen.

Das ist unser Grundstück! Mir geht es nur darum, dass er halt auch offiziell als Stellplatz bezeichnet werden kann & ich rechtlich halt abschleppen lassen könnte - nicht das es da Probleme geben könnte, weil man offiziell gar nicht dort parken dürfte, weil dort halt unser Übergabeschacht ist - also der Stellplatz befindet sich auf unserem Grundstück - die Autos die davor parken, parken sozusagen auf einem Grünstreifen (und zwar wortwörtlich auf Rasen)

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@Kenny567

Ich hatte Deine Frage schon verstanden.

Auf öffentlichem Grund darfst Du gar nicht abschleppen lassen, das zu beauftragen ist der Polizei vorbehalten. Der Grünstreifen gehört Dir vermutlich nicht? Das war doch meine Rückfrage, ob auf Deinem Grundstück geparkt wird.

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Um das zu beurteilen,wer ist denn Eigentümer dieser Flächen und was sagt der dazu ?

Lt. Fragetitel ist es sein eigenes Grundstück.

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