Vorfälligkeitszins bei Umschuldung nach Auflösung Erbengemeinschaft??

Guten Tag,

meine (mittlerweile) Frau, hat in Erbengemeinschaft (mit ihren 2 Geschwistern) ein Haus geerbt. Meine Frau und ich haben dann das Haus aus der Erbengemeinschaft übernommen und notariell alles gekauft (übernommen Übernahmevertrag aus Erbe) und die Geschwister ausbezahlt.

Auf dem Haus war noch ein offener Kredit von 68.000€ dem ein Bausparvertrag mit bereits 31.000 Euro gegenübersteht. Der Kredit würde 2014 ablösbar werden und soll mit dem Bausparvertrag abgelöst werden dann.

Im Notarvertrag bei der Übernahme aus der Erbengemeinschaft wurde zusätzlich geregelt, dass in dem Kreditvertrag der da noch offen ist, die Erbengemeinschaft als Kreditnehmer raus muss und WIR auch als neue Hausbesitzer dann rein. der Kreditvertrag läuft namentlich auf der Schwester meiner Frau und die 2 Miterben (1 davon meine Frau) stehen als Bürgen mit dabei.

Also bin ich zur Bank habe mein Anliegen vorgetragen, dass das Haus jetzt aus der Erbengemeinschaft von uns übernommen wird und jetzt uns gehört. Mit der Bitte den Namen im Kreditvertrag dann auf mich zu schreiben, damit alles wieder stimmt und die Bank auch wieder das Haus als Sicherheit hat (da es der Erbengemeinschaft ja nicht mehr gehört). Nix da. Die Bank verlangt einen Vorfälligkeitszins von über 3000€ nur um den Namen zu ändern. Da mit ein gehen natürlich dann noch Eröffnung neuer Kreditvertrag + Provisionen usw. Er (der Banker) bezieht sich auf ein EU-Recht, welches er mir nicht nennen will.

Hat jemand ein Tip für mich? Gibt es das Gesetz? Brauche ich einen Anwalt?

Was würdet ihr tun? Wie stehe ich rechtlich?

Danke vorab.

Gruß

Erbengemeinschaft, Kredit, Umschuldung, Vorfälligkeitsentschädigung

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