Was kann ich tun, wenn die Sparkasse Leipzig unsere Erbmasse eingefroren hat?

Schönen guten Tag,

Wir sind eine Erbengemeinschaft, bestehend aus 3 Brüdern und einem Onkel. Einer der 3 Brüder lebt mit Erstwohnsitz in der Schweiz (ist mit 1/6 im Erbschein aufgeführt) und der Rest alle in Deutschland.

Erbschein und Bankenvollmachten wurden der Sparkasse am 27.03.2020 vorgelegt und es wurde auch eine Kontoauflösung der Verstorbene Person beidseitig unterschrieben und alle Erlöse daraus sollten an mein Konto gehen, um die Summe dann aufzuteilen. Wir haben von der Verstorbenen Person knapp über 100.000 € geerbt.

Die Sparkasse wo die verstorbene Person Ihre Finanzwerte lagerte hat den Betrag bis heute nicht auf das angegebene Konto überwiesen, die stellen sich quer mit der Aussage seitens ihrer „fachkundigen“ Nachlassabteilung das sie das Geld erst ausschütten, wenn für den oben genannten Bruder (wohnhaft Schweiz) seitens des Finanzamtes eine Unbedenklichkeitsbescheinung ausgestellte wurde.

Ich habe der „fachkundigen“ Sparkasse mehrfach aufgeführt das der Anteil des Bruders 1/6, wie im Erbschein beurkundet aus knapp über 100.000€ bei 17.000€ läge und er somit unter dem gesetzlichen Steuerfreibetrag von 20.000 € liegt. Diese Sparkasse behält bis heute 100 % unseres Geldes ein.

Ich/ wir fühlen uns seit nun fast 7 Wochen schon echt verarscht.

Meine Frage an euch, auf was kann ich da klagen, denn für mich ist das üble Schikane? Anzeige? Aber was sind die rechtlichen Schlagworte dafür? Hoffe mir kann jemand helfen.... 🙄🙄🙄

Erbe, Erbengemeinschaft, Sparkasse, Steuern
Erbpacht in der Familie sinnvoll, überhaupt so möglich?

Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage zum Erbbaurecht in einer verzwickten Situation und bin gespannt auf Eure Meinungen und Einschätzungen, ob unsere Gedanken totaler Käse sind oder weiterverfolgt werden könnten.

Wir (meine Frau, Sohnemann und ich) möchten ein Haus bauen. Problem: Grundstück (1. überhaupt was finden, 2. zu teuer, da bleibt dann nicht mehr genug Geld für ein Haus über). Der Gebrauchtmarkt gibt nix her und wenn dann zu überteuerten Preisen.

Neben dem Haus der Schwiegermutter (alte Hofstelle mitten in einer zentrumsnahen Siedlung, Dorf 11.000 Einwohner in NRW, Bebauungsplan) liegt eine Wiese mit 3 Baugrundstücken (Rohbauland, teilerschlossen mit Kanalisation) und einer Planstraße zwischen den Grundstücken durch, die eine Sackgasse um ca. 60 Meter zur nächsten Querstraße verlängern würde..
Diese Wiese ist zusammen mit dem Haus, in dem die Schwiegermutter wohnt und weiteren Flächen (Acker/Wald, verpachtet) in einer Erbengemeinschaft (Schwiegermutter mit ihrem Bruder) "gefangen".
Gefangen deshalb, weil die Trennung der Erbengemeinschaft aktuell hohe Steuern für die beiden bedeutet, und die Trennung deshalb erst in den nächsten paar Jahren vollzogen werden soll.
Auch ein vorzeitiges Rauskaufen eines Grundstückes durch uns (die Mutter würde uns ihre Hälfte schenken) wird von der Erbengemeinschaft abgelehnt.

Unsere Idee ist es nun, in der Wiese das hintere Grundstücke bei der jetzigen Sackgasse von denen zu pachten, um unser Haus per Erbbaurecht bauen zu können.

Die Erbengemeinschaft soll definitiv demnächst aufgelöst werden, nur ob in 2 oder in 5 oder 8 Jahren steht nicht fest. Die Schwiegermutter und ihr Bruder sind sich einig, dass bei einer Trennung die besagte Wiese an die Schwiegermutter fallen wird.
Dann würden wir quasi bei der Mutter pachten.
Die Mutter wiederum würde das Grundstück dann an meine Frau (Einzelkind) vererben bzw. vorher schenken, wodurch wir quasi "bei uns selbst" pachten würden und das Eigentum von Grundstück und Haus wieder zusammenfallen würde.

Ist das so ein gangbarer Weg, den wir weiter verfolgen könnten, natürlich mit weitergehender rechtlicher Beratung?
Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler, dass man das Projekt direkt vergessen kann?
Auf welche Fallstricke/Eventualitäten müssen wir achten, wenn wir diesen Plan weiterverfolgen wollten?

Eine Frage noch zum Abschluss:
Wir würden dann mit der Gemeinde klären, ob man es ohne Straßenbau hinbekäme, weil die anderen beiden Grundstücke auf längere Sicht eh nicht bebaut werden sollen.
Aber falls für unser Bauvorhaben doch die Straße gebaut werden müsste, wer bekommt dann die Rechnung über die Straßenerschließung, der Pachtgeber oder der Pachtnehmer?
Dass wir fürs Haus die Grundsteuer etc. zahlen müssten ist klar.

Grüße Thorsten/Replica

Erbengemeinschaft, Grundstück, Immobilien, Erbpacht
Ehemann erbt die Hälfte des Hauses, 2 Kinder bekommen je ein viertel. Sohn macht Schwierigkeiten, was tun?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Eltern haben sich vor ca.15 Jahren ein Haus gekauft. Die Eltern und die 2 Kinder wohnen mit im Haus. Jeder hat eine eigene Wohnung. Als die Mutter stirbt zieht der Sohn innerhalb eines viertel Jahre aus, weil Sohn und Vater immer schon ein schlechtes Verhältnis hatten. Das Erbe wäre nach dem Gesetz vom Nachlass Gericht geregelt, Vater erbt die Hälfte, je ein viertel die beiden Kinder. Im Grundbuch stehen aktuelle alle Erben als Eigentümer. Der Sohn ging zu einem RA wegen Unterschlagung des Erbes. Das hat der Vater nicht, denn er hat alles dem NG angegeben. Bargeld Auszahlungen hat es schon gegeben, nach Auflösung von Kontoauflösung und Sparverträgen. Aber jetzt gibt es noch das Haus.

Die Eltern zahlten immer alles alleine was das Haus betraf. Der Sohn und die Tochter zahlen/Sohn zahlte, nur Strom und Heizkosten. Die Tochter stellt keine Ansprüche, sie ist zufrieden, weil sie in dem Haus mit wohnt. Der Sohn ist wegen Hass auf seinen Vater ausgezogen und beschuldigt den Vater für den Tod der Mutter verantwortlich zu sein.

Meine Fragen!

Steht dem Sohn nach wie vor die Wohnung zu, die er verlassen hat? Und wie viel steht dem Sohn von dem Haus direkt noch zu, außer das festgesetzte Geld des NG. Wenn es zu keiner Einigung kommt?

Muss der Vater dem Sohn noch Zutritt zum Haus gewähren? Sehr zerstrittenen!

Welche Entscheidungen darf der Vater noch über das Haus treffen, wenn der Sohn sich stur stellt?

Und darf der Vater noch 1/4 der Kosten einer neu Eindeckung des Daches 2018 dem Sohn, vom Erbe abziehen?

Und wenn ja, kann er noch eine Mietnachforderung, bzw. Nebenkosten, der letzten Jahre verlangen?Es besteht leider kein Mietvertrag.

Der Vater würde gerne die Rechtsstreitigkeit mit seinem Sohn beenden und das festgesetzte Geld des NG ausbezahlten, Vorausgesetzt er bekommt eine Hypothek. Was tun wenn der Sohn nicht mitspielt?

Was kann der Vater machen um endlich Ruhe zu bekommen?

Ich weiß, dass es viele Fragen sind, aber der Vater hat schon über 2000 Euro an einen RA bezahlt und das war noch nicht alles. Er kann nicht mehr viel Zahlen. Da wäre noch die Frage, ob der Sohn die RA-Kosten, evtl. bezahlen muss, denn Vater musste einen RA einzuschalten. Alleine wäre er mit dieser Angelegenheit nicht zurecht gekommen. Der Vater ist über 70 und zeigt etwas leichte Demenz an. Der Vater ist verzweifelt und psychisch fertig .

Ich bin eine Bekannte und möchte den Vater gerne helfen.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

E.Pöll

Erbengemeinschaft, erbrecht

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