Erbengemeinschaft ist sich einig, jetzt macht das Amt Ärger

Hallo zusammen, wir sind eine Erbengemeinschaft von 13 Menschen. Unser Onkel(im Oktober verstorben) hat uns ein kleines, ungünstig gelegenes Haus in einem Dorf, Grundstücke und Bargeld hinterlassen.Die Erbengemeinschaft hat sich geeinigt, das Haus der Pflegerin unseres Onkels zu einer Summe, die sie zahlen kann zu überlassen.Die Grundstücke wurden ebenfalls günstig abgegeben.Alle haben im Beisein eines Notars unterschrieben, nachdem vom Amt die Erbengemeinschaft anerkannt wurd. Einer der Erben steht unter Betreuung seines Sohnes, deshalb wurden die Unterlagen an das zuständige Gericht übersandt.Dieses Gericht hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und überprüft die Sachlage, weil sie selbst einen weitaus höheren Verkaufswert ansetzen wollen. Wir sind alle fassungslos.13 Leute sind sich einig, was eine enorme Leistung ist heutzutage)insgesamt würde eine Summe von 70000€ aufgeteilt(Haus und Grundstücke 35000€) und nun kommt das Amt und stellt alles in Frage. Wie kann das sein und was können wir tun?Um was geht es eigentlich?Was verdienst das Amt an dieser Erbengemeinschaft? Müssen wir uns auch einen Anwalt nehmen? Ich weiß, das sind viele Fragen, aber der Brief kam heute mit der Post (gab schon einen Vorlauf zwischen den Jahren) und wir können heute niemanden fragen.Alles ist unterschrieben, Kaufverträge usw. Könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen? Herzlichen Dank papu

Gericht, Anwalt, Betreuung, Erbengemeinschaft, Recht
Zweifamilienhaus einer Erbgemeinschaft vermietet an Miterbe und einen Dritte?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung bzgl. der Vermietung eines Zweifamilienhauses einer Erbengemeinschaft an einen Miterben und einen Dritten.

Es liegt folgende Situation vor:

Das Zweifamilienhaus war vor dem Erbe im gemeinsamen Besitz meiner Eltern (50% / 50%). Nachdem Versterben meiner Mutter haben nach gesetzlicher Erbfolge mein Bruder und ich jeweils 1/8 an der Immobilie geerbt, die anderen 1/4 gingen an meinen Vater. Schon bereits vor dem Erbfall bewohnte mein Bruder die Wohnung im Erdgeschoss zur Miete. Die Miete wurde nachdem Erbfall um seinen Anteil (1/8) gekürzt. Die Wohnung im OG stand aufgrund von Renovierungsarbeiten vor dem Erbfall leer, ist aber für das gesamte betreffende Steuerjahr jetzt vermietet gewesen.

Zur korrekten Versteuerung hatten wir uns an einen Steuerberater gewandt. Dieser erstellte für uns drei sowohl die Einkommenssteuererklärung wie auch die "Steuererklärung" der Erbengemeinschaft. Soweit so gut. Mir ist allerdings jetzt aufgefallen, dass mein Bruder (wohnt zur Miete im EG) nicht in der vom Steuerberater angefertigten Erbengemeinschaft auftaucht. Es wurden in der Anlage V auch keine Mieteinkünfte bei meinem Bruder angegeben. Stattdessen sind die Mieteinkünfte (EG+OG) zu (6/8) / (7/8) = 85,714% auf meinen Vater (ihm gehören 6/8 der Immobilie) und (1/8) / (7/8) = 14,285% auf mich aufgeschlüsselt.

Dass mein Bruder für seine eigene Miete keine Steuern bezahlen muss, hätte ich ja noch verstanden. Aber dass er - obwohl er mit 1/8 im Grundbucheintrag steht - an der Vermietung der oberen Wohnung keine Steuern zahlen muss, verstehe ich nicht. Es fand auch schon eine "Gewinnausschüttung" am Anfang des Jahres statt. Auf Nachfrage beim Steuerberater erhielt ich nur die Antwort, dass das so richtig sei. Er habe 5 Stunden damit verbracht diesen "besonderen Fall" zu bearbeiten. Daher meine Frage: Ist das so wirklich richtig? Wenn ja, dürfte mein Bruder dann überhaupt an den Mieteinkünften beteiligt werden?

Im Voraus schonmal vielen Dank für die Hilfe!

Erbengemeinschaft, Steuern

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