Erbengemeinschaft Handlungsbedarf?

Jetzt habe ich auch mal wieder eine Frage. 

Der Ehepartner ist verstorben, es gibt kein Testament. Die Witwe und drei erwachsene Kinder erben nach gesetzlicher Erbfolge gemeinsam. Es gibt ein Haus und ein Wohnung, die beiden Ehepartnern zu je 50% gehören; zusätzliches Geld ist keins vorhanden, da erst kürzlich das Dach des Hauses erneuert wurde. Die Witwe möchte im Haus bleiben und auch weiterhin die Mieteinnahmen aus der Wohnung für sich nutzen.

Muss die Erbengemeinschaft nun tätig werden und irgendetwas tun (Notar, Grundbuch umschreiben, Verträge aufsetzen...) oder können alle warten, bis auch der zweite Erbfall eingetreten ist (hoffentlich nicht so bald) und dann erst handeln?

Die Erbengemeinschaft kann sich auch (noch) nicht entscheiden, wer was/wie viel/welchen Teil bekommen soll. Können sie sich mit der Entscheidung Zeit lassen und auch später noch (beim Notar?) die "Anteile" festlegen, die jeder bekommt (wenn sich alle einig sind), inkl. etwaiger Ausgleichszahlungen an Geschwister bei Übernahme des Hauses (im Zuge der "Erbauseinandersetzung"?), oder ist es irgendwann zu spät und es wird davon ausgegangen, dass die Kinder beim ersten Erbfall auf ihre Erbteile verzichtet haben? 

Die Kinder möchten ihrer Mutter keinen Druck machen und haben es auch nicht eilig, ihre Anteile zu bekommen. 

Es wäre nur blöd, wenn hinterher stillschweigend davon ausgegangen wurde, dass die Witwe alles geerbt hat und nach dem zweiten Erbfall dann ggf. zu hohe Beträge vererbt werden und bei den Kindern Erbschaftssteuern anfallen. 

Habt ihr einen Rat? 

(Sterbeurkunde dauert in dieser Stadt 8 Wochen. 4 Wochen sind schon vorbei.) 

Erbengemeinschaft, Erbschaft
Vorerbe - Nacherbe - was tun?

Ich frage hier für meinen Sohn da die ganze Sache total verzwickte ist und irgendwie selbst die Anwälte glaub nicht weiter wissen und wir von einem zum anderen geschickt werden.

Der Vater meiner Kinder ist 12/21 verstorben. Da gab es dann eine Erbengemeinschaft alles gut und schön, es kamen lediglich Einkommenssteuern auf die Kinder (2 sind volljährig) zu.

Opa, der Lebensgefährte der leiblichen Oma seit 30 Jahren ist 11/22 verstorben. Dieser hat ein Testament 2004 gemacht von dem keiner was wusste. Da wurde seine Lebensgefährtin (die leibliche Oma)als vorerbin eingetragen, der verstorbene Vater meiner kinder als Nacherbe und letztendlich mein ältester Sohn als Nachersatzerbe.

Nun ist die Oma leider 4/23 auch verstorben. Was heisst mein Sohn erbt als nacherbe vom nicht leiblichen Opa. Er ist als allerbeste eingesetzt. Der Opa hatte noch 2 lebende Kinder die ihren pflichtanteil beanspruchen. Dies haben sie bereits nach dessen Tod bei der vorerbin geltend gemacht. Das Gutachten für Haus kam jedoch erst nach ihrem Tod. Wer trägt nun den pflichtteilsanspruch der Kinder vom ursprünglichen Erblasser? Die erben des vorerbens oder der nachersatzerbe? Müssen die erben des vorerben die erbschaftssteuer entrichten, da diese noch nicht bezahlt wurde? Wir wissen dass auch erbschaftssteuer auf meinen Sohn zu kommt in Höhe von 30 Prozent weil er nicht verwandt war mit dem Erblasser.

Nun zum zweiten erbstreit gerade der verstorbenen Oma. Da gibt es nun 11 erben 4 Kinder und 6 Enkelkinder die anstelle des verstorbenen Vaters gerutscht sind. Für die minderjährigen Kinder haben wir das Erbe ausgeschlagen. Da die Oma in dem Haus von ihrem Lebensgefährten gelebt hat was mein Sohn nun geerbt hat, hatte ihre Tochter noch einen Schlüssel. Diese hat über Nacht direkt am Todestag alle Papiere der letzten 10 Jahre verschwinden lassen, den gesamten Schmuck ihrer Mutter mit genommen sowie ein Auto und ein Kfz Hänger, sowie spardosen die für Enkelkinder bespannt wurden. Die Kfz hat sie 5/23 auf sich angemeldet und bewegt diese Fahrzeuge. Es sind noch 10 Tage Zeit das Erbe auszuschlagen und heute hat sie gemeint dass sie das tun wird. Ist das denn möglich wenn sie schon alles genommen hat?

Mein Sohn der vom Opa geerbt hat (Haus Grund und lebensversicherung) möchte das Erbe auch ausschlagen. Macht das Sinn als nachersatzerbe? Hat das Einfluss auf das Erbe seines nicht leiblichen Opas?

Ich weiss sehr komplex und wir sind alle irgendwie überfordert aber vllt kennt sich doch wer besser aus als wir. Danke

Erbengemeinschaft, erbrecht, Erbschaft, Erbschaftssteuer, Erbe ausschlagen
Haus zusammen mit Bruder geerbt, der Hartz IV bezieht. Wie sieht es mit Renovierungskosten aus, die ich aus eigenen Mitteln vorher ins Haus gesteckt habe?

Hallo! Wir haben folgenden Sachverhalt: Mein Bruder und ich werden irgendwann das Haus meiner Mutter zu gleichen Teilen erben. Mein Bruder möchte aber auf seinen Anteil verzichten, da er kein Interesse hat. Das Problem ist, dass der ab Juni Hartz IV beziehen wird und somit sein Erbverzicht nicht anerkannt werden wird. Nun ist es so, dass unsere Mutter im Pflegeheim ist und ich das Haus aus meinen eigenen Mitteln renoviere, um es vermieten zu können. Aus den Mieteinnahmen soll das Pflegeheim mitfinanziert werden. Wie wird es im Erbfall aussehen? Ist die Hälfte meiner Investition dann futsch? Oder kann ich die Investitionssumme vom Wert der Immobilie abziehen? Ansonsten hätte ich ja durch meine Investition und die dadurch erlangte Wersteigerung indirekt an Vater Staat gezahlt bzw. den Unterhalt meines Bruders übernommen. Da meine Mutter noch lebt (und hoffentlich noch lange leben wird) stellt sich mir die Frage, ob es jetzt vielleicht noch eine Möglichkeit gibt, einen solchen Fall zu umgehen. Noch zur Info: meine Mutter leidet unter Demenz und wird aus eigenen Stücken auch kein entsprechendes Testament mehr verfassen können. Dann würde mich noch interssieren, ob es Vorschriften zu einem Wertgutachten des Hauses gibt. Ich denke mal, dass ein von mir bestellter Gutachter einen anderen (für unsere Situation günstigeren) Preis ermittelt, als ein Gutachter, der vom Amt bestellt wird. Vielen Dank!

Erbengemeinschaft, Gutachten, Hartz IV, Immobilien, Investition, Erbverzicht
Ich als Miterbin will in eine Wohnung des geerbten Hauses einziehen - darf der zweite Miterbe mir das verbieten?

Ich bin zu einem Achtel Mitglied einer Erbengemeinschaft (Vater gestorben). Mein Bruder hat auch ein Achtel geerbt, meine demente im Heim befindliche Mutter hat die restlichen sechs Achtel des Hauses geerbt.

Mein Bruder und ich sind, zusammen mit dem Betreuungsgericht, Betreuer unserer Mutter.

Das Haus soll verkauft werden, was sehr schwierig ist, es steht nun schon fast ein Jahr leer. Deshalb möchte ich vorübergehend in eine der drei Wohnungen des Hauses einziehen, bis wir Käufer gefunden haben.

Selbstverständlich bin ich bereit, eine angemessene Nutzungsentschädigung (ortsübliche Miete) zuzüglich der entsprechenden Umlagen an die Erbengemeinschaft zu zahlen. Ich würde auch wieder ausziehen, sobald sich ein Verkauf anbahnt.

Mein Bruder verweigert mir aber einen Miet- bzw. Nutzungsvertrag, er will NICHT, dass ich dort einziehe. Begründet hat er das nicht. Meine demente Mutter hingegen hat mir schon ein paarmal angeboten, in das Haus einzuziehen. Sie lebt im Heim.

Meine Argumente sind, dass ich lieber Miete in unsere Erbenkasse zahle als Miete an fremde Vermieter, zumal wir kaum Reserven in der Erbenkasse haben. Wir müssen z.B. Heizöl kaufen, und im Winter muss Schnee geräumt werden. Wenn ich dort wohne, könnte ich das selbst machen, ansonsten müssten wir ein Unternehmen beauftragen, was sich letzten Winter als sehr teuer erwiesen hat.

Es geht hier also um Wirtschaftlichkeit und sinnvolle Verwaltung, und dass das Haus nicht noch länger leersteht, was ja auch den Verkaufswert nicht gerade steigert.

Fragen:

Darf ich auch ohne Nutzungsvertrag einfach dort einziehen, wenn ich freiwillig und regelmäßig diese angemessene Nutzungsentschädigung (Miete+Umlagen) an die Erbengemeinschaft zahle?

Darf mein Bruder mir verbieten, in die eine der drei Wohnungen des Hauses, welches ja zu einem Achtel auch mir gehört, einzuziehen? Bzw. was kann mir blühen, wenn ich einfach dort einziehe - auch gegen den Willen meines Bruders? Kann der mich z.B. rausklagen?

Wie kann ich vorgehen, damit ich auch ohne das Einverständnis meines Bruders dort einziehen kann?

Inwieweit könnte ich das Betreuungsgericht in diese Sache einbinden bzw. auf dessen Hilfe hoffen?

Was könnte ich sonst noch in der Sache tun?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Erbengemeinschaft
Privatinsolvenz bei Erbgemeinschaft?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

aufgrund einer gescheiterten Selbstständigkeit, werde und muss ich eine Privatinsolvenz anmelden. Hierfür ist bereits alles nötige in die Wege geleitet. Allerdings habe ich schlaflose Nächte - weil ich 2015 aufgrund eines Testamentsfehler meiner Großmutter, dass halbe Haus gesetzlich geerbt habe. Wir haben es damals dann so stehen lassen, da ich im Fall X das Haus sowieso komplett übernehmen soll.

Laut meiner Unterlagen wurde allerdings kein Wohnrecht auf Lebenszeit im Grundbuch hinterlegt, sodass jetzt der Tenor ( wird noch von Anwälten geprüft ) ist, dass dieses Haus im Zweifel in die Zwangsversteigerung läuft. Meine Großmutter ist 84 und hat keinerlei finanzielle Mittel um mir die Hälfte des Hauses auszuzahlen. Jetzt ist meine Frage ob hier jemand Ahnung oder Erfahrung in diesem oder vergleichbaren Bereich hat. Wird im Zweifel nur meine „Hälfte“ versteigert? Oder aufgrund der Zahlungsunfähigkeit meiner Großmutter das ganze Haus und sie muss in Ihrem Alter das Haus aufgeben? Das macht mich Irre weil ich alles in Kauf nehme, nur nicht das meine Großmutter jetzt noch aufgrund meiner Situation das Haus verliert.

Das Haus hat einen verhältnismäßig geringen Wert ( ca. 70.000€ ).

Die Schulden belaufen sich aktuell bei 65.000€.

über eine subjektive Antwort wäre ich sehr dankbar ..

Erbengemeinschaft, Privatinsolvenz, Schulden, Zwangsversteigerung

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