Erbgemeinschaft? Kann ich meinen Erbteil an mit erben verschenken?

4 Antworten

Prüfe in folgender Reihenfolge:

  1. Sind seit dem Erbfall sechs Wochen vergangen? Wenn nein, Erbe ausschlagen.
  2. Sind die sechs Wochen vergangen, dann erstmal die Erben fragen, ob Dir einer seinen Anteil abkauft.
  3. Erst wenn es keiner kaufen will, Angebot der Schenkung.
  4. Da Du schreibst, dass aus dem Grundstück kosten hervor gehen, die Du nicht tragen kannst, sind Unterhaltskosten aufzubringen, die nicht durch Erträge aus dem Grundstück gedeckt sind. Das bedeutet aber ja nicht, dass dieses Grundstück nichts Wert ist.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Rat2010  12.11.2018, 17:39

zu 4. irritiert mich die Welt, in der du lebst. Kann es sein, in einer weit entfernten, in der Immobilienbesitz nur Spaß macht?

Das gibt es auch in München, wo auch alte Häuser eine Million kosten: vier Kinder oder ein paar Kinder und einige Enkel erben ein Haus, in dem in den 20 Jahren, in denen die Mutter im Heim war, nichts gemacht wurde. Drei wollen es sanieren und den oberen Teil richtig vermieten. Den unteren will man an einen Neffen vermieten, der dort billig wohnt aber dann auch die Familie dort zusammenkommen lässt.

Einer der Erben sieht die 300 T€, die der Umbau kostet und der angesichts der Laien, die am Werk sind auch gründlich schief gehen kann. Er kann und/oder will seinen Anteil jedenfalls nicht beisteuern, weil er die Idee mangels nachhaltig nicht erzielbarem Überschuss schlechter findet, als den Hausanteil zu verschenken. "Teilungsversteigerung" ist das Stichwort aber dann sind drei Geschwister böse, weil der vierte allein bestimmt.

Natürlich kann es auch ein Elternhaus (oder das eines Onkels) in einer Lage sein, in der man weniger beim Verkauf erzielt als die Heizung vor einem Jahr gekostet hat und jetzt wollen es die anderen Erben zum Vermieten herrichten.

Frage ist, wie man es als Miterbe los wird, wenn entweder die sechs Wochen abgelaufen sind oder (häufiger und problematischer) die Immobilie nur ein Teil des insgesamt durchaus antretbaren Erbes ist.

Nebenan (natürlich aus Diskretionsgründen nicht direkt nebenan) kriegt ein Enkel das Großelternhaus. Einer von sieben Enkeln. Gut, dass es keine Erbengemeinschaft gibt. Schlecht, wenn sich der Erblasser noch irgendein Vermächtnis einfallen lässt, durch das der Enkel es nicht verkaufen darf, denn instandhalten kann das Kind das Haus nicht, das er in der Größe auch nicht braucht.

wjgmuc, vermutlich auch ein Münchner, weiß, dass fast immer "mitgefangen, mitgehangen" die Lösung ist, wenn eine Immobilie an eine Gemeinschaft vererbt wird. In M. kommt das nebenbei eher oft vor, weil derjenige, dem man das Haus vererbt auch noch einen Großteil des Restes geerbt bekommen müßte, damit er die Ebschaftsteuer zahlen kann. Es gibt bei den Gemeinschaften Ausnahmen, die sich schnell einigen und das Haus verkaufen. Über Generationen gehende Erbengemeinschaften sind aber häufiger.

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wfwbinder  13.11.2018, 11:17
@Rat2010

Ja, ich lebe in einer anderen Immobilienwelt. Ich bin Vermieter, aber kein deutscher Vermieter.

Ich habe einen Mieter (Institutioneller Mieter), dessen derzeitigen Chef ich nicht mag, der aber pünktlich zahlt und gut zahlt, denn ich habe eine Rendite von ca. 10 %. Ich vermiete ein Haus an die US-Botschaft in Santo Domingo in dem Botschaftsangehörige (wechselnd) wohnen.

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Das geht einfacher:

  • Du schlägst das Erbe aus.
  • Dazu hast Du 6 Wochen Zeit ab dem Zeitpunkt, an dem Du erfahen hast, dass Du Erbe bist.

Du bist dann raus aus der Sache.

Deinen Teil bekommen die anderen Erben, und von denen kann jeder für sich selbst überlegen, ob er ebenfalls ausschlägt oder annimmt.

Ist die Frist schon abgelaufen, dann musst Du eben mit den Miterben reden, ob einer oder mehrere den Anteil übernehmen wollen. Die Vorgehensweise ja schon in anderen Antworten beschrieben.

Wenn nicht, dann hast Du Pech gehabt (mitgegangen, mitgehangen).

Klar kann man den Anteil verschenken. Natürlich muß der Beschenkte das wollen. Eine Zwangsbeglückung gibt es nicht.

Im übrigen ist ein solcher Vertrag der notariellen Beurkundung bedürftig und ohne solche unwirksam.

EnnoWarMal  12.11.2018, 11:45

Es stellt sich allerdings dir Frage, warum da nicht das Erbe ausgeschlagen wurde.

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Privatier59  12.11.2018, 11:54
@EnnoWarMal

Und außerdem frage ich mich, wer sich denn mit anscheinend überschuldeten Erbanteil beschenken lassen will....

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hildefeuer  12.11.2018, 12:11
@EnnoWarMal

Ja warum wohl? Weil es Fristen zu beachten gibt, bzw. das so nicht klar war.

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Erbenhass 
Fragesteller
 18.11.2018, 13:28
@EnnoWarMal

Weil ich zu dem Zeitpunkt minderjährig war und erst zu spät erfahren habe das meine Mutter es für mich angenommen hat

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Erbenhass 
Fragesteller
 18.11.2018, 13:34
@Privatier59

Jemand anderes aus der erbgemeinschaft würde es annehmen (Mutter die es auch angenommen hat und mir nix davon gesagt hat und ich so in dieser schuldenfalle gelandet bin) ist sie nicht mehr kann ich das Erbe beim nächsten Mal Ausschlagen wie sie es schon hätte machen müssen

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hildefeuer  18.11.2018, 13:55
@Erbenhass

und das geht? Eltern können offensichtlich ein Überschuldetets Erbe für Ihre Kinder annehmen? Würde mal behaupten das ginge nicht. Ist da nicht das Jugendamt mit drin bei der Entscheidung?

Am Ende bleibt ein Nachlassinsolvenzverfahren, das man in solchen Fällen auf jeden Fall durch kriegt.

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Privatier59  18.11.2018, 15:11
@hildefeuer

Ein Erbe kann nicht angenommen werden. Es fällt automatisch an und wenn es nicht ausgeschlagen wird bleibt es erhalten.

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Erbenhass 
Fragesteller
 21.11.2018, 17:57
@hildefeuer

Ja leider geht es in dem Sinne das es halt nicht ausgeschlagen wurde ob das Jugendamt da jetzt noch was machen kann bezweifle ich leider damals hat scheinbar niemand darauf geachtet

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Also wenn man das Erbe nicht mehr ausschlagen kann, wg Fristen oder die Mutter es angenommen hat, als Du minderjährig warst, dann bleibt nur ein Nachlassinsolvenzverfahren. Dann brauchst Du Dich auch nicht um alles persönlich zu kümmern. Das macht dann der Insolvenzverwalter. Wenn dann noch ein Plus dabei rauskommt, beim Verkauf der Immobilie, geht das an den IV für die Kosten des Verfahrens. Wenn es nicht reicht für die Verfahrenskosten - Die Frage würde ich dem IV stellen.