Was kann ich tun, wenn die Sparkasse Leipzig unsere Erbmasse eingefroren hat?
Schönen guten Tag,
Wir sind eine Erbengemeinschaft, bestehend aus 3 Brüdern und einem Onkel. Einer der 3 Brüder lebt mit Erstwohnsitz in der Schweiz (ist mit 1/6 im Erbschein aufgeführt) und der Rest alle in Deutschland.
Erbschein und Bankenvollmachten wurden der Sparkasse am 27.03.2020 vorgelegt und es wurde auch eine Kontoauflösung der Verstorbene Person beidseitig unterschrieben und alle Erlöse daraus sollten an mein Konto gehen, um die Summe dann aufzuteilen. Wir haben von der Verstorbenen Person knapp über 100.000 € geerbt.
Die Sparkasse wo die verstorbene Person Ihre Finanzwerte lagerte hat den Betrag bis heute nicht auf das angegebene Konto überwiesen, die stellen sich quer mit der Aussage seitens ihrer „fachkundigen“ Nachlassabteilung das sie das Geld erst ausschütten, wenn für den oben genannten Bruder (wohnhaft Schweiz) seitens des Finanzamtes eine Unbedenklichkeitsbescheinung ausgestellte wurde.
Ich habe der „fachkundigen“ Sparkasse mehrfach aufgeführt das der Anteil des Bruders 1/6, wie im Erbschein beurkundet aus knapp über 100.000€ bei 17.000€ läge und er somit unter dem gesetzlichen Steuerfreibetrag von 20.000 € liegt. Diese Sparkasse behält bis heute 100 % unseres Geldes ein.
Ich/ wir fühlen uns seit nun fast 7 Wochen schon echt verarscht.
Meine Frage an euch, auf was kann ich da klagen, denn für mich ist das üble Schikane? Anzeige? Aber was sind die rechtlichen Schlagworte dafür? Hoffe mir kann jemand helfen.... 🙄🙄🙄
1 Antwort
Willst Du Recht bekommen, oder schnell das Geld frei bekommen?
Recht bekommen kannst Du, wenn Du zum Amtsgericht gehst und versuchst es per Klage zu regeln.
Wenn Du schnell das Geld bekommen willst, gehst Du zu einem Steuerberater in der Nähe, lässt Dir binnen 1 Stunde die Erbschaftsteuererlärung für den Bruder in der Schweiz fertigen (länger dauert es auf einen Fall), die Vollmacht kann der Kollege per eMail bekommen. Schickt es Online an das Finanzamt. Bittet in einem Schreiben einen Tag später um die Unbedenlichkeitsbescheinigung und ihr habt Eurer Geld.
Kostet höchsten ca. 250,- Euro nach der Gebührentabelle.
Hättest Du gleich nachdem die Sparkasse gesagt hat, dass sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung haben wollen, hier gefragt, hättet Ihr Euer Geld schon.