Ehemann erbt die Hälfte des Hauses, 2 Kinder bekommen je ein viertel. Sohn macht Schwierigkeiten, was tun?

2 Antworten

Das der Vater nun im Vorfeld bereits eine RA genommen hat, war natürlich sinnlos und hat nur Kosten verursacht, die er nicht erstattet bekommt.

Klar der renitente Sohn ist Mit-Eigentümer geworden und könnte eine Teilungs-Versteigerung betreiben. Nur dann wenn diese tatsächlich angesetzt worden wäre, hätte ich einen RA eingeschaltet.

Das was der Vater machen kann ist den Anteil abkaufen, aber dies wird vermutlich auch nicht gelingen, weil der Sohn dann den Anteil hoch ansetzen will.

Ein Wohnrecht an der Immobilie hat er auch nicht.

Die Anteile müsten doch eigentlich 50% bei Vater liegen, zzgl des Erbes also 75%

Die Kinder also nur 1/8 also 12,5%. Nicht 25%. Das wäre dann die gesetzliche Erbfolge.

"Das Erbe wäre nach dem Gesetz vom Nachlass Gericht geregelt, Vater erbt die Hälfte," vom Anteil der Mutter, 50% besitzt er ja schon, er hat also 75%

" je ein viertel die beiden Kinder."

nein es bleibt dann nur noch 1/4 übrig für beide Kinder, also für jeden 1/8, also jeder 12,5%.

Kein Grund zur Verzweiflung: Die Lösung liegt doch auf den Hand, die muss man nur herbeiführen. Der Sohn will mit Haus und Vater offensichtlich nichts mehr zu tun haben und er soll Vater und Tochter in Ruhe lassen.
Ihm gehört 1/4 des Hausanteils seiner Mutter, das wären entweder 12,5% bei gemeinsamen Besitz der Eltern oder 25%, wenn es der Mutter vor ihrem Tod allein gehörte.
Genau diesen Verkehrswert seines Miteigentums bietet man dem Sohn zum Kauf an. Den Wert kann man nach Vergleichswertverfahren nach Bewertungsgestz ermitteln oder ein Gutachten beim Gutachterausschuss der Gemeinde beauftragen.