Mietfrei wohnen bei Erbengemeinschaft?

2 Antworten

Ist der eine Eigentümer grundsätzlich dagegen, dass der Enkel einzieht oder ist er nur dagegen, dass mietfrei vermietet wird?

Schwerpunkt ist die kostenlose Überlassung.Dass es zudem der Enkel ist,macht die Sache noch konfliktbeladener.Alle anderen Enkel haben keine Interesse an der Wohnung.

0
@heinrichkramer

Dann legt doch eine ortsübliche Miete fest und der Enkel überweist davon 12,5% an den einen Erben.

0
@Lobber

Es soll kein Mietvertrag abgeschlossen werden und es ist der ausdrückliche Wunsch des 75% Besitzers,dass der Enkel kostenlos wohnt.Meine Frage ist,ist es dem 12,5% Besitzers überhaupt möglich ohne Mietvertrag Miete einzufordern?

0

Schwierige Frage. Einerseits können nur alle Mitglieder der Erbengemeinschaft einen Vertrag rechtswirksam abschließen. Andererseits geht es ja nicht um eine Vertrag sondern eine unentgeltliche Überlassung.

Ich denke, außer gerichtlich lässt sich der (berechtigte) Wunsch des Eigentümers schwerlich durchsetzen. Vor Gericht könnte dann rauskommen, dass der eine Entschädigung in Höhe seines Schadens bekommt, der aber vermutlich (da nur 1/8) geringer als die Gerichtskosten ist.

Vielleicht hat einer der hier anwesenden Juristen eine andere Idee.

Ich glaube, dass der Schaden eher erheblich ist.

Schließlich könnte man die Wohnung für viel Geld vermieten.

0
@correct

Aber halt nur dann, wenn die anderen aus der Erbengemeinschaft das wollen.

Ich denke, ohne den Haupterben in dem Haus (nennen wir ihn mal "Oma") wäre es eindeutiger. Schließlich steht auch nicht fest, ob sich die Oma vom Enkel auch irgendwas erhofft, was in die eine wie in die andere Richtung vielleicht das eigentliche Problem des Falls ist.

Wahrscheinlich Wollen der Vater und die Oma, dass der Enkel drin wohnt und sich um die Oma kümmert. Der Onkel findet das, weil er (vermutlich zurecht) eine sehr ungleiche Verteilung des Erbes erwartet, nicht gut.

So wäre die Sache jedenfalls bei uns, wenn wir nicht schon längst auf die Pflichtteile verzichtet hätten und alles an (alle außer unsere) Enkel ginge. Ich wäre also in der Situation des Onkels, habe aber schon längst klein bei gegeben.

Tendenziell kann man nämlich nichts machen. Im Gegenteil kann man nur verlieren, wenn man sich gegen die Oma stellt.

1

Um an die Wohnung zu gelangen muss die Wohnung des 75% Besitzers betreten werden.Eine Vermietung außerhalb der Verwandtschaft wäre ohnehin nicht zumutbar.

0