Trotzdem vollen Unterhalt überweisen?

2 Antworten

Das kommt in der Tat ganz darauf an, welche Zweckbestimmung bei der Überweisung angegeben wurde. Der von Dir angegebene Verwendungszweck spricht leider nicht für einen Vorschuß auf Unterhalt, sondern eher für eine Schenkung. Da gäbe es dann nichts zu verrechnen. Dumm gelaufen.

Und noch etwas: Der Unterhalt steht dem Kind zu. Ein Rückzahlungsanspruch aber wäre gegen die Mutter zu erheben. 2 unterschiedliche Personen. Aufrechnung unmöglich.

2 unterschiedliche Personen. Aufrechnung unmöglich.

Soweit das Darlehen im Verwendungszweck spezifiziert wurde, gebe ich Dir Recht.

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Selbstverständlich kannst Du Dein diesmonatiges Privatdarlehen - soweit dies deutlich als ein solches deklariert wurde - jederzeit gegenrechnen.