Mindeststreitwert bei Gericht Wasserschaden von Waschmaschine des Nachbarn im Keller : Drehmaschine

Ein Nachbar von mir hatte kürzlich seine Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen gelassen, dabei entstand in meinem Keller ein Wasserschaden an meine kleine Drehmaschine (Neuwert ca. 580,- €), beschädigt wurde die digitale Supportanzeige (zusätzlich aufgerüstet) die hinzu NW 165,90,- € kostete, sowie die Drehmaschine (Fa. ROTWERK) mit Rostschaden entstanden sind. Hatte zuerst diesem Nachbarn per Brief und Fotos den Sachschaden mitgeteilt, den ich ihm in seinem Briefkasten persönlich eingeworfen habe und bat ihn wegen Entschädigung und mit 14 Tagen Frist bzgl. Rückantwort/Stellungnahme. Doch gegenüber meiner Partnerin gab er -wütend- an; er hätte mein Schreiben nicht erhalten. Dann habe ich ihm eine Kopie von diesem 1. Schreiben nebst 2. Schreiben mit Fristen per postalischem EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN zustellen lassen, wo ich diesem Nachbarn nochmals eine Frist bis zum 31.06.2013 bzgl. seiner Stellungnahme und desweiteren bzgl. der Schadensregelung/Überweisung bis zum 15.07.2013 ansetzte. Laut Gesetz ist dieser Nachbar meines Wissens dazu verpflichtet meinen Wasserschaden (Drehbank/Drehbankzurüstsatzteil), der von seiner Waschmaschine entstanden ist zu ersetzen ?! Meine Fragen; 1. wie hoch ist hier der gerichtl. Streitwert mindestens ? (digital Supportanzeige hier 165,90,- €/ist Neuwertig) 2. kann ich gegen ihn gerichtlich anzeigen, wenn er nicht gewillt ist den Schaden zu ersetzen, da er sehr Wessi-Feindlich gesinnt ist ?

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Haus, Nachbarn, Wasserschaden

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