Wer haftet bei Wasserschaden durch einen Mieter

2 Antworten

Der Mieter bezahlt den Schaden. Hoffentlich kannst Du ihm den Verursachungsanteil auch nachweisen und hoffentlich hat der Bursche Geld.

Sieh mal, ich habe Dir einen Artikel rausgesucht, der einen ähnlichen fall beschreibt:

Das Lösen eines Siphons zu Reinigungszwecken dürfte lediglich eine leichte Fahrlässigkeit begründen, da eine ausreichende Dichtigkeit beim Festschrauben wieder erreicht werden kann. Wenn der Siphon also nicht wieder ausreichend befestigt wurde, liegt hierin die leichte Fahrlässigkeit begründet. Denn es handelt sich dabei im ein Versehen, welches jedermann einmal passieren kann. Inwieweit die Gebäudeversicherung für den Schaden grundsätzlich aufzukommen hat, lässt sich anhand Ihrer Angaben jedoch ebenfalls nicht abschließend prüfen.

Inwieweit Ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden grundsätzlich aufzukommen hat, lässt sich anhand Ihrer Angaben jedoch ebenfalls nicht abschließend prüfen. Denn mir liegen die genauen Versicherungsbedingungen nicht vor. Sie sollten den Schaden jedoch vorsorglich unverzüglich Ihrer Haftpflicht melden, da Sie eine Obliegenheit zur unverzüglichen Schadensanzeige trifft. Es kommt bei der Frage, wann das Schadensereignis eingetreten ist (und nur wenn zu diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz bestanden hat, muss die Haftpflicht auch zahlen) nicht darauf an, wann der Schaden festgestellt wurde, sondern wann das schadensstiftende Ereignis war (dieses kann deutlich früher sein, weil das Lösen des Siphons bereits unmittelbar zum Schaden geführt haben kann). Daher hätten Sie Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt haben müssen, zu dem der Schaden eingetreten ist.

Sie haben - wenn alle Stricke reißen - das Recht, die notwendigen Reparaturen selbst durchzuführen, soweit Sie diese Reparaturen fachmännisch durchführen lassen

Nachzulesen hier. http://www.frag-einen-anwalt.de/Wasserschaden-verursacht-durch-Abschrauben-eines-Siphons-soll-ich-meine-Verantwortlichkeit-zugeben-__f27521.html