Mindeststreitwert bei Gericht Wasserschaden von Waschmaschine des Nachbarn im Keller : Drehmaschine
Ein Nachbar von mir hatte kürzlich seine Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen gelassen, dabei entstand in meinem Keller ein Wasserschaden an meine kleine Drehmaschine (Neuwert ca. 580,- €), beschädigt wurde die digitale Supportanzeige (zusätzlich aufgerüstet) die hinzu NW 165,90,- € kostete, sowie die Drehmaschine (Fa. ROTWERK) mit Rostschaden entstanden sind. Hatte zuerst diesem Nachbarn per Brief und Fotos den Sachschaden mitgeteilt, den ich ihm in seinem Briefkasten persönlich eingeworfen habe und bat ihn wegen Entschädigung und mit 14 Tagen Frist bzgl. Rückantwort/Stellungnahme. Doch gegenüber meiner Partnerin gab er -wütend- an; er hätte mein Schreiben nicht erhalten. Dann habe ich ihm eine Kopie von diesem 1. Schreiben nebst 2. Schreiben mit Fristen per postalischem EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN zustellen lassen, wo ich diesem Nachbarn nochmals eine Frist bis zum 31.06.2013 bzgl. seiner Stellungnahme und desweiteren bzgl. der Schadensregelung/Überweisung bis zum 15.07.2013 ansetzte. Laut Gesetz ist dieser Nachbar meines Wissens dazu verpflichtet meinen Wasserschaden (Drehbank/Drehbankzurüstsatzteil), der von seiner Waschmaschine entstanden ist zu ersetzen ?! Meine Fragen; 1. wie hoch ist hier der gerichtl. Streitwert mindestens ? (digital Supportanzeige hier 165,90,- €/ist Neuwertig) 2. kann ich gegen ihn gerichtlich anzeigen, wenn er nicht gewillt ist den Schaden zu ersetzen, da er sehr Wessi-Feindlich gesinnt ist ?
1 Antwort
Da kommt man aber mächtig ins rotieren:
Standen die ganzen Maschinen auf dem Boden? Auf dem KELLERBODEN? Da ist es doch ohnehin immer feucht. Ich sehe Deine Felle schwimmen. Wie soll man denn da eine Schadensursächlichkeit nachweisen?
Sodann: Ist der Wasserschaden zumindest fahrlässig verursacht worden? Du als Geschädigter bist darlegungspflichtig.
Und schließlich: Neu für alt gibt es nicht. Verlangt werden kann nur der Zeitwert. Frag mich nicht, wie hoch der ist. Schau bei ebay und Co nach!
Da hast Du mein volles Mitgefühl. Aber auch mit Kritik kann ich nicht sparen: Östlich des Rheins beginnt der Ural und wer sich in diese finstere Gegend begibt, muß mit unkalkulierbaren Reaktionen der Ureinwohner rechnen. Wo sich Ötzi und Untote wohl fühlen, ist eben alles anders als in kultivierten Gegenden.
Aber keine Sorge: Das deutsche Zivilrecht gilt auch da und -der Not gehorchend- sollen auch dortenhalber schon Rechtsanwälte gesichtet worden sein. Und wenn der wässrige Nachbar nicht freiwillig zahlen will, muß man einen solchen beauftragen. Jetzt ist mir das mit dem Schadensablauf klar geworden. Das Wasser ist offenbar durch die Decke (vermutlich aus Rennpappe in Zweitverwertung) getropft und direkt auf Deine Maschinen.
Wie schon gesagt: Es gibt hier einige Probleme und den Neuwert bekommst Du nicht, aber klein beigeben würde ich auch nicht.
Meine Drehmaschine/Bank steht auf einem ca. 70 cm hohen stabilen Stahlschrank, also nicht auf dem Kellerfußboden. Immerhin, ist eine Drehmaschine für Modellbauer wie ich es bin, die Nr. 1 als Modellbau-Maschinen/Geräte, die man nicht so einfach auf dem Kellerfußboden abstellt. Gut Neuwert bzgl. Maschine Nebensache und habe ich nicht im Schadensersatz insgesamt gemeint, doch das Zubehörteil "digitale Support-Weg-Anzeige" ist NEU, erst kürzlich angebaut. Das Teil musste ich mir beschaffen, da ich wegen Schlaganfall nicht mehr scharf sehen kann, da war diese digitale Anzeige große Hilfe gewesen und mein Modellbau-Hobby nicht gefährdet bzgl. Aufgabe. Ich musste von meiner kleinen Rente das Teil (wie alles andere auch bzgl. Werkzeuge) auch hart ersparen. Na ja, als Wessi hier in Sachsen von einem ehem. Ostbürger SCHADENSERSATZ erhalten und VERSTÄNDNIS ist hier sehr schwer !