Ein Mieter aus der 7. Etage hat einen Wasserschaden verursacht, der sich bis in meine Wohnung in der 3. Etage ausgebreitet hat. Wie kann oder muss ich vorgehen?

4 Antworten

"detlef32 Recht scheint für viele Leute nicht durchsichtig zu sein.Dabei ist es doch simpel."

Exakt so ist es lieber detlef, aber leider in die falsche Richtung mit der Rechtsanwaltskeule geschlagen.Warum ein Anwalt unnötig ist, erkläre ich gleich.

"Privatier59" Der Vermieter haftet nämlich nicht, ebensowenig dessen Versicherungen."

Exakt das ist eine klare falsche Aussage! Es "haftet" die Hausratversicherung(sofern abgeschlossen!) für den eigenen Hausstand, da ein versichertes Risiko(bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser) offensichtlich vorliegt.Wenn einer Regressforderungen zu stellen hat, ist das der eigene Versicherer und nicht Sie selbst!(man spricht auch unter Fachleuten vom indirekten Rechtschutz in einem solchen Fall) Für Schäden an Festeinbauten und Gebäudeteilen ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.Diese wird durch den Vermieter beauftragt und meist schon mit den Nebenkosten auf den Mieter umgelegt/bezahlt.Sie haben letzlich nur Ihren Vermieter zu informieren und Ihre Hausratversicherung.Sollte man keine Hausratversicherung abgeschlossen haben,was nicht ratsam ist bei so geringen jährlichen Kosten, so bleibt man meist komplett auf seinen Kosten sitzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Benjamin Stieß

Versicherungsfachmann IHK

detlef32  17.02.2019, 11:49

Tja - manchmal, wie hier, lese ich eine Antwort auf meine Frage erst viel, viel später. Weil ...

Sorry aber Deine Meinung teile ich nicht.

Aus dem geschilderten Sachverhalt wissen wir nur es ist ein Wasserschaden eingetreten. Vermutlich durch ein Verschulden oder jedenfalls aus der Wohnung im 7. Stock.

Und ob der Fragesteller eine Hausratversicherung habe oder nicht ergibt sich auch nicht aus der Frage.

Also ist der beste Weg :

Beweissicherung: Schaden definieren, dokumentieren, Zeugen feststellen usw.

Ansprüche geltend machen: Also den vermutlichen Täter mit dem Schaden konfrontieren. Das wäre als erster der Vermieter (wenn ihm das gesamte Haus gehört was ich hier mal unterstelle) oder auch die Hausverwaltung wenn es sich um eine vermietete Eigentumswohnung handelt. Und natürlich den Verdächtigen in der Wohnung im 7. Stock. Und sofern vorhanden seine eigene Hausratversicherung.

Warum? Weil es ist nicht geklärt oder beschrieben um was für Wasser es sich handelt. Hat der im 7. Stock seine Wasserleitung angebohrt? Oder hat der Abwasserschlauch von der Waschmaschine sich in die Wohnung entleert? Oder ist durch ein Fenster Regenwasser eingetreten weil er eine Woche nicht da war? Oder ist eine Hausleitung defekt? Jedes dieser Ursachen würde eine andere Versicherung bzw. einen anderen Schuldigen bedeuten. Das es sich um Leitungswasser handelt und damit die Gebäudeversicherung zuständig ist ist nicht eindeutig.

Natürlich ist es schön wenn ich eine Hausratversicherung habe die einen Teil dieser Arbeit für mich abnimmt aber um Pingelig zu sein: Zwischen einem Erstattungsanspruch aufgrund einer Hausratsversicherung und einem Erstattungsanspruch gegenüber einem Verursacher können auch schon mal viele Euro liegen - man denke nur an Unterversicherung.

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Gute Frage! Liegen Versicherungen vor? Insbesondere Hausrat?

Der Vermieter haftet nämlich nicht, ebensowenig dessen Versicherungen.

Ob der verursachende Mieter eine Haftpflichtversicherung hat, ist natürlich unklar und selbst wenn, würde die nur Zeitwerte bezahlen. Ob der Mieter ohne Versicherungsschutz zahlungsfähig ist, steht in den Sternen.


Recht scheint für viele Leute nicht durchsichtig zu sein.

Dabei ist es doch simpel. Du hast einen Schaden. Entweder weißt Du wer es getan hast dann schickst Du ihm einen Brief mit Rechnung oder Ankündigung von Forderungen oder Du weißt es nicht. Dann schickst Du den Brief an Deinen Vertragspartner der Dir die Wohnung vermietet hat.

Ist das Gleiche bei einem Autounfall, Biss eines Hundes oder was Dir auch immer einen Schaden verursacht. Erst Verursacher dann ggfls. eigener Vertragspartner falls vorhanden. Und wenn beides nicht bekannt Anzeige bei der Polizei.

Also in Deinem Fall geht der Brief mit der Forderung "ich habe Schaden und werde Ihnen die Rechnungen senden" an den Mieter im 7.Stock. Und eine Kopie an die Hausverwaltung.

Der 7. Stock kann nun seinerseits antworten: War ich nicht, war eine defekte Leitung des Vermieters. Oder war ich aber meine Haftpflicht reguliert das. Oder ich weiß von nichts was willst Du überhaupt.

Und je nach Antwort geht es weiter.

In der Zwischenzeit stellt man den Schaden fest, klärt die Kosten, fotografiert, macht Berichte mit Zeugen usw. Und wenn man eine Rechtsschutzversicherung und/oder eine Hausratversicherung hat kann man die ja schon informieren und fragen was da das nächste Vorgehen ist.

Hallo, Du wendest Dich zuerst an den Vermieter bzw. die Verwaltung. Wahrscheinlich ist da vor allem seine Wohngebäudeversicherung am Zug. Auch wenn der Obermieter in Regreß genommen wird, kümmert sich der Verwalter darum.

Für Schäden an Deinem Hausrat kannst Du zusätzlich Deine Hausratversicherung informieren, aber mit Trocknen, neu Streichen etc. haben die nichts zu tun.

Viel Glück

Barmer