Kosten bei Wasserschaden - Was übernimmt Wohngebäudeversicherung?
Hallo Forum, folgender Sachverhalt:
Bei einem Verbindungsstück der Fußbodenheizung tritt Wasser aus (Fußbodenheizung ist schon 30 Jahre alt). Wasser zieht in die Wand, Schimmelbildung, Tapete kommt runter.
Marmorfußboden wird in einer Fläche von ca. 1 qm geöffnet, Verbindungsstück erneuert. Wohngebäudeversicherung will jetzt nur das Tapezieren bezahlen, nicht jedoch das Öffnen und wiederverschließen des Marmorfußbodens.
Ist das so üblich? Die Öffnung des Fußbodens war doch zwangsläufig für die Reparatur.
Bitte mal eure Einschätzung oder gute Tips. Vielen Dank.
1 Antwort
Mir würde jetzt auf Anhieb kein Grund einfallen, warum das nicht durch den Gebäudeversicherer reguliert werden muss, sofern die Fußbodenheizung beim Abschluss der Versicherung angegeben wurde. Danach wird meist gefragt.