Wasserschaden nach Kindergeburtstag

5 Antworten

Die Gebäudeversicherung tritt nicht schon dann ein, wenn es einen Gebäudeschaden gegeben hat, es muß vielmahr ein Rohrbruch geschehen sein. Läßt man einfach nur den Wasserhahn offen, dann liegt ein solcher ja nun mit absoluter Sicherheit nicht vor. Der Gebäudeversicherer braucht nicht zu leisten und die Hausratversicherung hat mit der Sache ohnehin nichs zu tun.

Es bleibt also der Haftpflichtversicherer und der braucht nur den Zeitwert zu ersetzen.

Es ist erst mal ein Leitungswasserschaden. Wenn die Eltern (in Gebäudeversicherung und un der Hausratversicherung) gegen Leitungswasserschäden versichert sind, wird die Versicherung zahlen.

Die Versicherung hält sich aber dann beim Schadensverursacher schadlos. Das ist in den Fall deine Tochter, die bei eurer Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist. Du gibst zwar bei einem Kindergeburtstag die Aufsichtspflicht ab, nur sollte deine 12-jährige Tochter eigentlich selbst wissen, dass man einen Wasserhahn nicht laufen läßt.

Wenn die Gastgebger versichert sind, sollten sie erst mal alles ihren Versicherungen melden. Leider immer nur Zeitwert aber es kann ja z. B. noch eine Trocknung, Renovierung, Schäden an Möbeln oder sonst was dazu kommen. Dass sich die nach Schilderung des Schadens bei eurer Haftpflichtversicherung schadlos hält, ist der zweite Schritt.

Ich habe jetzt 20min recherchiert, weil ich mir schlicht nicht sicher war, ob es sich überhaupt um einen versicherten Leitungswasserschaden handelt...! Letztlich bin ich mir sicher, dass keine Deckung besteht.

Wie kommst du zu deiner Aussage im ersten und im zweiten Satz!??

1
@mig112

Ich liege offensichtlich falsch.

Darauf gekommen bin ich, weil ich mittlerweile schon zwei fälle kenne, bei denen das Auffüllen der Heizung (aus einem Wasserhahn, der im Heizraum angebracht ist) zu einem überschwemmten Keller mit Schäden jeweils im fünfstelligen Bereich führte. Da hat jeweils alles die Versicherung gezahlt.

Ist das eine Ausnahme oder haben die Versicherungen aus Kulanz gezahlt?

0

Grundsätzlich ist das erst einmal eien Sache für Eure Privathaftpflicht. Die erstatten aber nicht den Neuwert, sondern den Restwert oder auch Zeitwert. Schließlich ist der Boden ja auch schon abgenutzt worden.

Auf dem Rest bleibt die andere Familie sitzen. Mir ist nur noch nicht klar, wie das mit dem Wasserhahn geschehen konnte. Wenn sie ihn angelassen hat, trifft sie auch die Schuld. Sollte der Abfluss nicht verstopft gewesen sein, muss das Wasser aber schon mit Karacho gelaufen sein, wenn Abfluss und der Ablauf im oberen Bereich des Waschbeckens das nicht mehr stemmen konnten.

mir wäre neu, daß der gleiche Fall von zwei Versicherungen bezahlt wird- das mit dem Zeitwert ist wohl üblich. Ich fürchte, da wird nicht mehr rauszuholen sein....

Meine Tochter war als letzte im Haus und hat wohl den Wasserhahn im Bad offen gelassen.

Nur auf eine Vermutung hin, wird sowieso keine Versicherung zahlen.

Im übrigen kann man den Wasserhahn laufen lassen, bis der Wasserzähler ausgeleiert ist, denn darunter ist ein Waschbecken mit Ablauf.

Der Fehler dürfte vom Hausherrn selbst verursacht worden sein, weil er der den verstopften Wasserabfluss nicht gewartet hat.