Hallo ,was kann man machen wenn der Vermieter sich nicht um Wasserschaden im Badezimmer kümmert und reagiert nicht auf die Anrufe?

5 Antworten

Vielleicht ist er im Urlaub? Informiert wurde er also oder ist es nicht sicher, dass er die Nachricht des Mieters erhalten hat? Kennt der Mieter die Adresse des üblicherweise handelnden Handwerkers (z. B. für die Heizungswartung)? Oder die Adresse von Eltern, Kindern oder Freunden des Vermieters?

Leider ist die Sachverhaltsdarstellung des Schadens und der Benachrichtigungsweise sehr dürftig. Generell gilt, dass über entdeckte Schäden an der Mietsache unverzüglich informiert werden muss, sonst macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig. Angenommen, die Information des Vermieters erfolgte unverzüglich und er schafft keine Abhilfe, dann besteht nach Vorankündigung (und Fristverstreichung) das Recht der Mietminderung oder, sofern dies mit der Vorankündigung bereits angekündigt wurde, auch das zusätzliche Recht der Ersatzvornahme.


Hier mehr zur Ersatzvornahme:

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Ersatzvornahme.htm

Wenn der Wasserschaden (z. B. Frischwasserleitungsbruch) aber sofort abhilfebedürftig ist, dann braucht der Mieter auch nicht abzumahnen oder anzukündigen, sondern kann gleich zur Selbsthilfe greifen, um weiteren Schaden von der Mietsache und den eigenen Sachen abzuwehren. Aber die geschilderte Situation gibt eine solche Maßnahme offenbar nicht mehr her.


Wichtig ist in solchen Fällen eine klare Dokumentation (Anrufe sind schwierig zu belegen). Wenn der Vermieter an einem anderen Ort wohnt (und Probleme stellen sich heraus) per Einschreiben den Schaden melden.

Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit Hausverwaltung ? Dann der Hausverwaltung melden.  

Nanita 
Fragesteller
 03.11.2016, 10:29

Wir haben schon bei der Hausverwaltung gemeldet sie reagieren nicht,es ist ein grosse Gebäude mit 16 Etagen.ich habe mich über diese Gesellschaft informiert,sehr schlechte Bewertungen,alle haben die gleiche problemen, die reagieren nicht auf Mails und Anrufe,sie versprechen ,aber machen nichts.

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Das Mittel, den Vermieter zu bewegen ist sicherlich die angedrohte oder tatsächliche Mietminderung. Nur muss die begrüdet sein.

Was genau ist nicht in Ordnung? Kommt der Wasserschaden von euch oder von außen?

http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Wasserschaden-Rohrbruch.html

Bist du dir sicher, dass er die Meldung zum Schaden erhalten hat? Je nachdem ist nicht er, sondern Hausmeister oder Hausverwaltung der Ansprechpartner.

Dem Mieterschutzbund melden, einfach im I.net danach aus der Region suchen. 

Viel Erfolg

Den Vermieter telefonisch zu unterrichten ist meist untauglich. Was heisst er reagiert nicht? Geht er nichtt ans Telefon oder verspricht etwas und hält es nicht? Brief per Einschreiben mit Fristsetzung und nach der Frist sofort Handwerker beauftragen. Besteht Gefahr einer verschlimmerung des Schadens, dann sofort handeln!