Wasserschaden Arbeitsplatte: Zahlt die Hausratversicherung?

5 Antworten

Zu den üblicherweise in einer Hausratversicherung abgedeckten Schäden (Feuer, Einbruch, Leitungswasseraustritt etc.) zählt das wohl nicht. Sieh in Deinem Vertrag nach (wenn es Deine eigene Küche ist). Sonst s.o.

wenn du das bei deiner Versicherung durchbekommst dann nenne mir bitte deren Namen,

solch eine Versicherung könnte ich manchmal gut brauchen

😉

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@MDelewski1960

Ich hatte nur mal einen Fall, wo die Türrahmen durch die Mieterin beschädigt worden waren, und die DEVK-Haftpflicht hat das übernommen. Ansonsten hab ich ja nur einen Hinweis gegeben. Was die Vers. leistet und welche Ausschlußkriterien sie hat, kann ich ja nicht wissen.

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Hallo,

hört sich nach mit gemietete Einbauküche an, oder ?

Ist es eine Einbauküche die dem Mieter während der Mietzeit nur zur Verfügung steht, bleibt sie Eigentum des Vermieters.

Der Vermieter als Eigentümer sollte seine Einbauküche in seiner Gebäudeversicherung versichert haben.

Ansonsten sieht es schlechter aus. Ganz nach Schadenhöhe muss wohl eine neue Arbeitsplatte her. Der Vemieter wird dies bei Auszug als unsachgemäße Nutzung beanstanden.

Wenn die Küche dem Vermieter gehört, hat der Mieter fremdes Eigentum beschädigt, wofür seine Haftpflichtvers. aufkommen müßte, also die des Mieters.

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@Gaenseliesel

Ja, eine Einbauküche kann zum Gebäude gehören. Im Brandfall z.B. wäre wohl dann die Gebäudeversicherung zuständig. Aber eher nicht, wenn ein Dritter diese beschädigt. Meine KFZ-Vollkaskoversicherung tritt ja auch nicht ein, wenn mir einer ins Heck fährt.

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@Andri123

so sicher wäre ich mir da zwar nicht, anzeigen kann er/sie es ja trotzdem......

" Versuch macht bekanntlich kluch(g) " ;-)

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Je nachdem wie weit von der Naht die Arbeitsplatte aufgequollen ist, kann man es vom Schreiner auffräsen lassen und ein T-Profil einsetzen, welches früher oft eh' an solchen Übergängen eingesetzt wurde. Viel Erfolg b

Ist kein Leitungswasserschaden, ergo keine Deckung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Der Wassertank deiner Kaffeemaschine ist doch sicherlich nicht an das Wasserversorgungsnetz (Leitungswasser) des Hauses angeschlossen, also kann es sich auch nicht um einen versicherten Schaden handeln.