Wie kündigt man einen Stromvertrag, den man nicht abgeschlossen hat?

Vor 2,5 Jahren bekamen wir einen Anruf mit dem Thema Stromanbieter wechseln. Wir haben im Laufe des Gespräches um ein schriftliches Angebot gebeten und bekamen die Aussage, es könne nur ein Vertrag zugesandt werden. Der ja ohne Unterschrift nicht gültig ist. Statt dem zugesagen Vertrag gab es ein Schreiben mit dem Thema " Zählerstände ausfüllen, schneller wechseln " Das waren keine Informationen die wir erwartet haben. Die monatlichen Briefe die wir erhielten, waren mit dem selben Inhalt. Nie haben wir etwas unterschrieben und zurück geschickt.

Erst als im Juli 2019 die Information kam das im Juni 2021 der Stromanbieter uns beliefern würde, wurde ich tätig und rief an um mitzuteilen das wir zu keinem Zeitpunkt einem Vertrag zugestimmt haben. Von da an war Ruhe... bis wir gestern wieder einen Brief erhielten mit der Erinnerung, das ab 01.06.2021 der Vertrag beginnen soll und das erste Mal stand der Preis für den Strom ( ich möchte nicht unerwähnt lassen wie horrend Hoch der Abschlag sein soll). Ein erneuter Anruf bei diesem Unternehmen sollte keine Lösung bringen.

Unmissverständlich wurde mir klargemacht, dass ich die Widerspruchsfrist verpasst habe. Kunststück, da ich nicht davon wusste, dass wir überhaupt einen Vertrag haben.

Wie ist in diesem Fall das beste Vorgehen, um, finanzielle unbeschadet, aus der Geschichte raus zukommen?

Danke vorab für die Hilfe und Ratschläge

C.E.

Kündigung, Stromanbieter, Vertrag, Widerrufsrecht
Zusage über SMS für einen Mitvertrag bindend?

Hallo zusammen!

Ich befinde mich aktuell in einer sehr schwierigen Lage.

(Die gesamte Kommunikation verlief über WhatsApp)

Es handelt sich um eine Mietobjekt zur Zwischenmiete welches mir angeboten wurde und ich gerne annahm.

Nach meiner Zusage korrigierte sich die Vermieterin jedoch und sagte mir wieder ab.

Nach kurzer Zeit bekam ich die Wohnung doch wider von Ihr angeboten, mit der Frage ob weiterhin Interesse bestehen würde.

Ich bejahte und schrieb, dass ich die Wohnung gerne nehmen würde und ich bekam den Mietvertrag zugesandt.

Nach dem Zusende des MV waren allerdings noch einige Fragen bei mir offen zu meiner Mitbewohnerin, Kaution etc..

Nach einigen Überlegungen habe ich den MV nicht zurückgesandt und eine Absage formuliert (4 Tage nach Erhalt des MV).

Diese wurde von der Vermieterin soweit auch akzeptiert, jedoch forderte Sie einen Rücktritt von dem Ihrerseits bereits unterschriebenem Vertrag, um weitere Mieter zu suchen.

Diesen schickte ich Ihr auch umgehend und das Thema war für mich soweit erledigt.

Nach zwei weiteren Wochen erhielt ich dann die Forderung für eine Schadensersatzzahlung, da Sie noch keine Mieter für das Objekt (Einzug wäre erst in einem Monat) gefunden hat.

Wie soll ich Ihr antworten? Was kann ich tun um einen Rechtsstreit zu vermeiden? Sind Ihre Ansprüche gerechtfertigt ? Welchen Anspruch auf Ersatzzahlung hat Sie?

Vielen Dank für jede Hilfe!

Immobilien, Miete, Mieter, Recht, Vertrag
Ausgabebeleg dienstkleidung unter Vorbehalt unterschreiben?

Hallo , ich komme gleich mal zur Sache.

In meinen Arbeitsvertrag steht das ich in meiner Arbeitszeit am Einsatzort die mir zur Verfügung gestellte Dienstkleidung tragen muss.

Diese habe ich auch bei der Einstellung erhalten und nun bei der nachbestellung bzw Anforderung von mehr Blusen kamm so eine Ausrüstung Ausgabebeleg mit. Womit ich eigentlich kein Problem hätte wenn es das wirklich wäre.

Nun zum Inhalt des Schreibens.

Name personalnummer Artikel Bezeichnung Stückzahl und Preis. Bestellung komplett ausgegeben. (Nun gehst los)

Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Bekleidungsgegenständepfleglichst zu behandeln, Beschädigungen oder Verlust sofort schriftlich anzuzeigen. Die Firma ist berechtigt abhandengekommen oder beschädigte Gegenstände durch unsachgemäße Behandlung des MA in Rechnung zu stellen. (Bis hier hin alles i.O.)

Absatz.

Die Bekleidungsgegenstände werden beim Ausscheiden des Mitarbeiters je nach Nutzungsdauer in Rechnung gestellt. Nicht zurückgegebene Dienstausweise werden mit einer Gebühr von 12.50 verrechnet.

Der Mitarbeiter erklärt sich mit einer entsprechenden Verrechnung mit seinen Lohn oder Gehaltsansprüchen einverstanden.

Bitte senden Sie ein Exemplar des Ausgabebeleges unterschrieben an .... zurück.

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So ich will das nicht unterschreiben. Ich will nicht das irgendwas spontan von meinen Gehalt abgezogen wird ohne das ich da vorher darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Und die pauschale je nach Nutzungsdauer muss man so oder so das bezahlen.... also sorry des wären inzwischen 500 Euro, das ist viel Geld bei meinen mickrigen Lohn fast die Hälfte... wenn ich dürfte würde ich ja meine privatkleidung tragen ...

Da ich die Kleidung brauche und ich eigentlich keine Lust habe mir nen neuen Arbeitgeber zu suchen wäre nun meine Idee gewesen unter Vorbehalt zu unterschreiben und die Textpassagen denen ich nicht zustimme zu kennzeichnen. Hätte das rechtlich Bestand oder ist der Zettel ohnehin selbst mit Unterschrift for Gericht ungültig?

Werde mir bald eine Rechtschutzversicherung zu legen und Mitglied in der Gewerkschaft werden. In meinen Bereich befürchte ich sind solche schreiben und unterschriftenzwang gang und gäbe... und mein Arbeitsvertrag ist auch sehr bescheiden, nicht einmal ne Definirung der anstellungsart vollzeit teilzeit geringfügig ist vorhanden. Echt schade mir gefällt der job wirklich sehr gut .

Hoffe mir kann hier jemand helfen

MfG steffi

Recht, Vertrag

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