Gewährleistung bei Fensterwartung

Wir sind eine WEG in einem 2012 fertig gestellten Haus. Mit der Firma, die die Fenster eingebaut hat, haben wir einen Wartungsvertrag gegen Festpreis. Die Fensterwartung wurde durchgeführt, das Ergebnis war niederschmetternd. Der Warter hechelte in 2 Tagen durch die knapp 30 Wohnungen, dann musste er noch einmal wieder kommen um seine Verschlimmbesserungen zu beseitigen. Bei mir ist alles OK, aber ich weiss von zwei Nachbar, bei denen es immer noch zieht.

Die Firma hat jetzt eine Rechnung über 6.000 EUR geschickt, weil sie ihren Ansicht nach die Wartung vertragsgemäß durchgeführt hat.

Es gäbe die Möglichkeit, eine günstigere Firma mit der Wartung zu beauftragen, jedoch würden wir dann nach Auskunft der Hausverwaltung den Gewährleistungsanspruch verlieren. Das erinnert mich an ein analoges Problem bei Autobesitzern, die genötigt wurden, die Inspektion bei der teuren Vertragswerkstatt durchführen zu lassen. Zumindest diese Angelegenheit wurde inzwischen zugunsten der Autobesitzer entschieden.

Kennt jemand eine analoge Regelung für Neubauten? Oder gar ein Gerichtsurteil?

Wie ist es mit der Höhe der Rechnung? Wenn die Firma ihren Auftrag in zwei Tagen (ordnungsgemäß) erfüllt und wir 6.000 EUR für ordnungsgemäße Ausführung vereinbart haben, mag das formal korrekt sein. Aber ich fühle mich trotzdem vera*, weil wir wegen der Gewährleistung gar keine Möglichkeit haben, einen günstigeren Anbieter zu wählen und wir jeden Preis der Firma zahlen müssten. Gibt es eine Möglichkeit, zumindest für zukünftige Wartungen einen angemessenen Preis auszuhandeln? Wer garantiert mir, dass sie nicht im nächsten Jahr 10.000 EUR verlangen?

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