Vertrag – die besten Beiträge

Ein Jahr lang wurden die Beiträge vom Studienkreis nicht abgebucht, jetzt kommt ein Mahnbescheid - was tun?

Hallo, habe folgendes Problem: 2013 meldete mein Freund unseren gemeinsamen Sohn beim Studienkreis zur Nachhilfe an. Soweit so gut. Er ging über ein Jahr dorthin, bis mir die Sekräterin mitteilte, dass die monatlichen Beiträge nicht abgebucht worden sind. Was mich sehr verwunderte da wir weder eine Nachricht bekamen noch eine Zahlungserinnerung das die Beträge offen wären. Das beste ist ich bekam einen Vertrag vorgelegt mit meinem Nachnamen aber ein ganz anderer Vornamen. Auf meine Frage wie sowas sein kann, konnte sie mir nicht beantworten und meinte ihre Vorgängerin hätte wahrscheinlich ein Fehler gemacht.

1. Mein Freund hatte ihn angemeldet und seine Kontonummer angegeben, aber sein Name steht nicht im Vetrag.

2.Warum und weshalb die Abbuchung nicht stattgefunden hat konnten sie mir auch nicht beantworten.

3. Der Vetrag wurde nicht von mir unterschrieben, von wem die Unterschrift ist konnten sie mir auch nicht sagen, da es auch nicht die von meinem Freund ist.

Jetzt ist es so, das der Vertrag einfach auf meinen Namen abgeändert worden ist und der Betrag jetzt von mir verlangt wird. Jetzt kam ein Mahnbescheid. Kann ich gerichtlich vorgehen oder muss ich den Betrag trotzdem bezahlen?Die Leistungen wurden ja in Anspruch genommen das bestreite ich auch nicht, jedoch wurde es von der Buchhaltung verschlammt und keine genauen angaben darüber gemacht warum.Was kann ich tun?

Nachhilfe, Vertrag, Einzugsermächtigung

Grundstück mit meinem Bruder geerbet. Wie nun aufteilen,...?

Hallo,

mein Bruder und ich haben ein Grundstück geerbt, auf dem 2 Häuser stehen. 1 Haus ist soweit bewohnbar, muss aber mittlerweile ein wenig saniert werden. Das 2. Haus ist aus den 50er Jahren, aber mittlerweile im Grund ein Rohbau. Das Haus wurde in den letzten Jahren innen und außen bis auf die Grundmauern entkernt.

Zu meiner Frage: Mein Bruder möchte in das bewohnbare Haus einziehen, vorher natürlich noch die Sanierung durchführen. Wenn dieses geschehen ist, will er auch das "alte" Haus nach den Plänen unseres verstorbenen Vaters fertigstellen. Ich selbst verzichte auf eine Nutzung oder Anspruch der Häuser oder des Grundstücks, allerdings haben wir uns auf einen Betrag geeinigt, der mir irgendwann mal zur Verfügung stehen soll. Ich will meinem Bruder die finanzielle Freiheit lassen, sein Vorhaben umsetzen zu können. Als Grundvoraussetzung gilt auch dass mein Bruder allein im Grundbuch eingetragen wird. Deshalb die Frage, wie können wir dies umsetzen, so dass auch ich nicht auf unseren ausgemachten finanziellen Betrag verzichten muss, bzw. dieser auch abgesichert ist?

Unsere 1. Idee war, das Grundstück zu teilen, so dass jedes Haus auf einem eigenen Grundstück steht, ich auf das alte Haus einen Grundschuldeintrag an 1. Stelle mit dem ausgemachten Betrag bekomme, so dass auch mein Bruder an erster Stelle, des bewohnbaren Hauses, Kredite vergeben kann, bzw. eine Grundschuld an erster Stelle eintragen lassen kann um somit Kredite zu bekommen. Dies funktioniert leider so nicht, da das Grundstück nicht geteilt werden kann, da die beiden Häuser zu nah aneinander stehen.

Unsere 2. Idee ist jetzt, dass ich an 2. Stelle einen Grundschuldeintrag bekomme, ich aber ein "Vetorecht" bei Grundschuldeintragungen an erster Stelle bekomme, so dass die erste Stelle nicht überzogen wird um meinen Anteil, bzw. den ausgemachten Betrag nicht zu gefährden, für den Fall der Fälle... was auch immer. Allerdings wissen wir nicht, ob sowas machbar ist.

Auch haben wir ausgemacht, dass ich meinen Betrag auf eine bestimmte kommende Zeit nicht in Anspruch nehmen darf, um meinem Bruder Handlungs-Sicherheit für die kommenden Jahre geben zu können.

Weiß hier jemand Rat, was machbar ist?

Grüße, Thomas!

erbrecht, Grundbuch, Grundschuld, Grundstück, Vertrag

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