Instagram Kooperation. Vertrag?

1 Antwort

1.

Einen Vertrag kannst du mit jedem schließen. Ob jemand unternehmer ist oder nicht hat natürlich Auswirkungen, aber ist keine zwingende Notwendigkeit. Auch eine Privatperson kann einen Vertrag schließen. Ob dein Vertragspartner ein Gewerbe anmelden muss und ob er Steuern korrekt abführt ist erstmal nicht dein Thema.

2. Wie sollen die Kosten Werbungskosten sein? Es geht eher um Betriebsausgaben, oder? Relevant dafür ist für dich vor allem dass du eine rechnung ausgestellt bekommst.

3. Einen Vertrag habt ihr sobald ihr euch einig seid. Die Frage ist nur ob ihr ihn schriftlich dokumentiert. Das wäre absolut zu empfehlen.

AHx100 
Fragesteller
 26.02.2021, 01:49

Vielen Dank.

2 - Sie bekommt jeden Monat 2 von meinen Artikel zugesendet, welche sie aussuchen darf. Dazu bekommt sie einen Rabat-Promo-Code von mir und jeden Code, der eingesetzt wird, bekommt sie von mir den Differenzbetrag ausgezahlt. Bsp.: 100€ Produkt - 10% Rabattcode = 90€ VK und die Influencerin bekommt die 10€ Differenzierung.

3 - Ich habe eine IT-Kanzlei, bei dem ich rechtliche Dokumente zur Verfügung gestellt bekomme, bsp: eigenes Impressum oder Gewerbliche Unterlagen. Da wird auch ein Mustervertrag für eine Kooperation mit einem Influencerin zur Verfügung gestellt. Kann ich es dir eventuell zu senden und du es ergänzt? Wäre sehr hilfreich

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AHx100 
Fragesteller
 26.02.2021, 21:50
@AHx100

Wie zb hier. Was könnte ich hier im Vertrag ergänzen, wenn sie kein Gewerbe hat, aber damit Geld verdient?

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1)   Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer als Influencer für Marketingleistungen, die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erbracht werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, die Parteien stimmen deren Geltung ausdrücklich und übereinstimmend zu. 

(2)   Die Parteien sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(3)   Der Auftraggeber ist ein Handelsunternehmen, das zur Optimierung der Reichweite seines Angebots Marketingleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt. 

(4)   Der Auftragnehmer ist ein sogenannter Influencer, also eine Person, die mindestens 16 Jahre alt und in einem oder mehreren über das Internet erreichbaren sozialen Medien oder Netzwerken (z. B. Youtube, Facebook, Instagram, eigener Blog etc.) mit einer beachtlichen Anzahl von Freunden/Followern vernetzt ist und über dieses Netzwerk/diese Netzwerke regelmäßig selbständig Produkte bewirbt und dadurch starke Präsenz und hohes Ansehen erreicht.

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oder hier, was könnte ich hier ergänzen, wenn sie keine Einmalzahlung erhält, sondern durch Rabatcodes, als Differenz ausgezahlt:::

§ 5 Vergütung

(1)   Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer für die nach § 3 (1) i.V.m. Anlage 1 geschuldeten und vertragsgemäß erbrachten Leistungen insgesamt eine einmalige Vergütung in Höhe von XX,XX €. [R1] Mit der vorstehenden Vergütung sind auch sämtliche Reisekosten und sonstige Unkosten des Auftragnehmers im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen mit abgegolten. 

(2)   Der Auftragnehmer sendet dem Auftraggeber nach vollendeter Vertragsdurchführung eine Rechnung zu. Die Vergütung wird fällig mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer.

(3)   Der Auftraggeber überweist die Vergütung nach Rechnungseingang innerhalb von 7 Werktagen auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto.

(4)   Die Vergütung versteht sich als Nettopreis zuzüglich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer. In der Vergütung sind alle Steuern und Abgaben enthalten.

 [R1]Betrag einfügen

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