Immobilie mit Vorbehaltsnießbrauch und Grundschuld an Kind übertragen?

2 Antworten

Über das genaue Vorgehen entscheidet die Bank. Aber im Regelfall läuft es so: Die Grundschuld ist ohnehin an die Immobilie gebunden und wird vom neuen Eigentümer übernommen, wenn sie nicht vorher abgelöst wird. Die persönliche Haftung bleibt bei dir.

Wird die laufende Hypothek dem Immobilienwert entgegengerechnet (gemischte Schenkung), so dass eine geringere Schenkungssteuer anfällt?

Da das Kind die Hypothek nach deiner Schilderung nicht übernehmen kann und folglich auch nicht wird, ist die Antwort in deinem Fall nein.

Ein Nießbrauch wäre ggf. anzurechnen, zu einem Vorbehaltsnießbrauch kann ich nichts sagen, da müssten sich die hiesigen Experten (Steuerberater) mal äußern.

Der Freibetrag hinsichtlich der Schenkungssteuer liegt hier übrigens bei 400.000 € in 10 Jahren.

Der Eigentümer mag wechseln. Nur wird das Darlehen ja wohl durch Grundpfandrecht, also Hypothek oder Grundschuld, abgesichert sein und mit dieser Belastung bekommt der neue Eigentümer das Grundstück.

An der persönlichen Haftung von Dir ändert sich hingegen nichts.