Immobilie mit Vorbehaltsnießbrauch und Grundschuld an Kind übertragen?
Hallo,
ich würde gerne eine vermiete Immobilie mit Vorbehaltsnießbrauch an mein Kind übertragen. Das Kind ist Student und hat keine Einnahmen.
Die Mieteinnahmen und sonstige Verpflichtungen bleiben bei mir.
Nun ist die Immobilie noch mit einem Darlehen belastet. Meine Frage ist wie die Bank sich nun verhält, da der Eigentümer ja wechselt und ich nicht mehr als Eigentümer im Grundbuch stehe. Dazu hat das Kind keine Einnahmen, so dass es auch nicht in Frage kommt, dass das Kind die Grundschuld übernimmt.
Wird die laufende Hypothek dem Immobilienwert entgegengerechnet (gemischte Schenkung), so dass eine geringere Schenkungssteuer anfällt?
2 Antworten
Über das genaue Vorgehen entscheidet die Bank. Aber im Regelfall läuft es so: Die Grundschuld ist ohnehin an die Immobilie gebunden und wird vom neuen Eigentümer übernommen, wenn sie nicht vorher abgelöst wird. Die persönliche Haftung bleibt bei dir.
Wird die laufende Hypothek dem Immobilienwert entgegengerechnet (gemischte Schenkung), so dass eine geringere Schenkungssteuer anfällt?
Da das Kind die Hypothek nach deiner Schilderung nicht übernehmen kann und folglich auch nicht wird, ist die Antwort in deinem Fall nein.
Ein Nießbrauch wäre ggf. anzurechnen, zu einem Vorbehaltsnießbrauch kann ich nichts sagen, da müssten sich die hiesigen Experten (Steuerberater) mal äußern.
Der Freibetrag hinsichtlich der Schenkungssteuer liegt hier übrigens bei 400.000 € in 10 Jahren.
Der Eigentümer mag wechseln. Nur wird das Darlehen ja wohl durch Grundpfandrecht, also Hypothek oder Grundschuld, abgesichert sein und mit dieser Belastung bekommt der neue Eigentümer das Grundstück.
An der persönlichen Haftung von Dir ändert sich hingegen nichts.