Sollte man vor einer Immobilien-Schenkung unbedingt ein Gutachten erstellen lassen?
Guten Tag zusammen.
Mein Freund soll Anfang nächsten Jahres von seinem Vater das alte Haus inkl. großem Grundstück (ca. 1200qm, wobei etwa die Hälfte nur Bauland ist) als Schenkung überschrieben bekommen. Wir dürfen dann dort einziehen und der Vater räumt das haus für uns und zieht in ein kleines Einliegerappartement am Haus. Das Haus und das Grundstück sind dann zu diesem Zeitpunkt abbezahlt und somit schuldenfrei. Allerdings werden wir ca 100.000€ hineinstecken müssen für Renovierung/ Sanierung/ Modernisierung. Als Sohn hat er ja eh einen steuerlichen Freibetrag von bis zu 400.000€; das wissen wir bereits. Doch aufgrund der Lage (Düsseldorf Stockum) und der Grundstücksgröße, sind wir uns nicht sicher, ob es nicht doch diese Summe übersteigen könnte.
Wie sollte man hier nun am geschicktesten vorgehen? Sollen wir besser bereits vorab ein Gutachten erstellen lassen oder setzt das Finanzamt so oder so selbst einen Wert fest und es reicht, diesen abzuwarten und dann erst im Zweifelsfall nachträglich ein Gutachten erstellen zu lassen?
Wie wäre es andernfalls, da wir noch nicht verheiratet sind, wenn sein Vater die Schenkung auf uns aufteilen würde? Müssten wir dann nachversteuern, sobald wir irgendwann heiraten oder wäre das ein "Trick", die Problematik zu umgehen?
Fragen über Fragen... :-)
Vielen Dank im Voraus!
MfG
4 Antworten
1. Nein. Schon aus Kostengründen nur, wenn einem der Wert, den das Finanzamt ermittelt, zu hoch erscheint.
2.Dir die Hälfte zu schenken, wäre aus Gründen der Erbschaftsteuer (Du hast nur 20.000,- Freibetrag und mindestens 30 % Steuersatz) und wegen möglicher Probleme bei einer Trennung ein Fehler.
3.Das Wohnrecht des Vaters in der Einliegerwohnung mindert den Wert der Erbschaft.
Susi:
Eine Wertermittlung der Immobilie könnte für vier Zwecke genutzt werden:
1) Das Finanzamt führt keine Bestandsaufnahme vor Ort durch und ermittelt daraufhin den tatsächlichen Marktwert der Immobilie, der u.a. abhängig ist vom Unterhaltungszustand der Baulichkeiten und Außenanlagen,von den wertmindernden Renovierungs- und Modernisierungsstau,sonstiger wert beeinflussender Merkmale, wie Lage und Infrastruktur,einem Marktresonanzabschlag (aber auch -zuschlag).
2) Wird der Kapitalbedarf zur Finanzierung der Kosten für die vorgesehene Renovierung, Sanierung und Modernisierung, der immerhin mit 100 000 € beziffert wird, mit Fremdmitteln belegt, benötigt der Darlehensgeber in aller Regel eine Wertschätzung, wobei er die geplanten Änderungen durch die Wertverbesserung zu berücksichtigen hat.
3) Der Notar fragt nach dem Immobilienwert, um die Höhe seiner Gebühren festzulegen.
4) In die Immobilien-Wertberechnung wäre zugleich auch der Wert des Wohnrechts aufzunehmen (erforderlich: Alter des Berechtigten und daraus resultierend mutmaßliche oder stat. Lebenserwartung, Größe der Einliegewohnung und fiktive Miete usw.).
Um die Kosten des Gutachters nicht durch Zusatzleistungen, wie Aufmessungen, Behördennachfragen usw. aufzublähen, rate ich, sämtliche die Immobilie betreffenden Unterlagen, die in diesem Forum des öfteren aufgelistet wurden, zusammenzutragen. Vor Erteilung der Schätzauftrags sollte nach der Höhe der Kosten gefragt werden.
Ein altes haus auf 1200m Grund, wenn es nicht gerade eine Top Lage ist dürfte der Wert weit unter 400.000€ liegen, zumal der Zustand nicht gerade als "top" beschrieben wurde. Warum nun Kosten für ein Gutachten hinauswerfen? Dazu sehe ich keine Veranlassung. Für den Notar dürfte eine Schätzng reichen.
Wie wäre es andernfalls, da wir noch nicht verheiratet sind, wenn sein Vater die Schenkung auf uns aufteilen würde?
Den Steuerfreibetrag von 400.000 Euro hat nur Dein Freund als Sohn. Dein eigener Steuerfreibetrag liegt bei 20.000 Euro. Alles darüber hinausgehende wäre schenkungsteuerpflichtig und die Hoffnung, insofern etwas dem Finanzamt verschweigen zu können, sollte bei Dir erst garnicht aufkommen: Jeder Notar ist nämlich verpflichtet, den Finanzbehörden Abschriften von Verträgen im Immobilienbereich zu übermitteln. Wenn Ihr unbedingt gemeinsam Eigentümer des Grundstücks sein möchtet, dann wäre der einzige "Trick", dass der Vater unter Ausnutzung des hohen Freibetrags das Grundstück jetzt an seinen Sohn verschenkt und der Sohn nach (!) erfolgter Hochzeit den Hälfteanteil an Dich verschenkt. Dann hättest Du nämlich einen Freibetrag von 500.000 Euro.
Im übrigen erscheint mir Dein Fall für eine steuerliche Beratung geeignet zu sein. Das mit dem Gutachten halte ich nämlich für eine etwas voreilige Idee: Kein Finanzamt ist an ein Gutachten gebunden, das von einem Steuerpflichtigen vorgelegt wird. Es könnte Euch passieren, dass Ihr viel Geld für einen Gutachter ausgebt und das Gutachten anschließend nur wertloses Papier ist.