Hallo!
Folgende Situation bringt mich gerade etwas zum Verzweifeln: Ich wurde von einer privaten Wohnungsvermietung gefragt, ob ich dieses Jahr einmalig ihre Betriebskostenabrechnungen machen würde. Ich würde quasi alle Materialien/ Daten bekommen, schreibe die Abrechnungen und gebe sie ab. Zeitlicher Aufwand läge bei 2/3 Wochen; Verdienst bei 300/400 Euro. Wäre, neben einer Praktikumsvergütung Anfang des Jahres, mein einziger Jahresverdienst.
Nun hatte ich schon mal recherchiert und rausgefunden, dass die Arbeit an sich gewerblich WÄRE, wenn es nachhaltig wäre. Da es aber eine einmalige Sache wäre, reiche eine Rechnung, die ich privat ohne USt schreibe und den Verdienst in der nächsten Steuererklärung in Anlage SO angebe.
So weit, so gut. Sicherheitshalber dann nochmal beim Finanzamt nachgefragt, weil einige gefundene Aussagen widersprüchlich waren. Die sagten mir jetzt, dass ich IN JEDEM FALL ein Gewerbe anmelden muss und wenn das wirklich nur eine einmalige Sache ist, könnte ich das Gewerbe danach ja gleich wieder abmelden; mit den Kosten dafür müsste ich eben leben. Privatrechnung wäre in keinem Fall ausreichend, weil die Tätigkeit gewerblich ist.
Jetzt bin ich absolut verwirrt... Würde die Arbeit wirklich gern machen, aber wenn ich für was Einmaliges noch Gewerbe anmelden soll - nein danke.
Kann mir jemand von euch weiterhelfen, wie eine solche Tätigkeit abzurechnen/zu versteuern wäre? Wirklich nur über Gewerbeanmeldung und dann als Verdienst aus Gewerbe?
Falls es andere Möglichkeiten außer Gewerbe gibt: hättet ihr rechtliche Grundlagen für mich, mit denen ich den Finanzamt im Zweifelsfall argumentieren könnte? (Dass es einmalig und mMn damit nicht gewerblich ist, scheint nicht zu reichen...)
Schon mal danke für eure Antworten!