Nebenjob auf Honorarbasis versteuern?

2 Antworten

  1. Grundsätzlich ist das so nicht richtig. Wenn du auf Honorarbasis arbeitest, ist das eine selbständige Tätigkeit - für diese ist der Gewinn zu ermitteln und zu versteuern. Auf die Anzahl der Stunden kommt es dabei nicht an (was auch unlogisch wäre: Es gibt Spezialisten, die pro Stunde einen vierstelligen Preis aufrufen - wenn es auf die Anzahl der Stunden ankäme, blieben in diesen Fällen Zehntausende Euros steuerfrei). Da der Grundfreibetrag in Deinem Fall bereits durch das Gehalt aus der Arbeitnehmertätigkeit überstiegen sein wird, ist der Gewinn ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Ausnahme: du machst nicht mehr als 410 € Gewinn pro Jahr. Dann würde der Gewinn im Rahmen der Veranlagung wieder abgezogen, sog. Härteausgleich.
  2. ABER: In Deinem Fall liegt mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Übungsleitertätigkeit vor - diese wiederum ist steuerfrei bis zu einem Jahreswert von 3.000 €. Bitte lies hier:

Übungsleiterpauschale (Übungsleiterfreibetrag) in der Steuererklärung - Finanztip


Die Arbeitszeit ist nur für eventuell Sozialabgaben relevant, nicht für die Besteuerung.

Für die Besteuerung ist der Gewinn (Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) relevant.

Bei:

Ausbilder für Brandschutzhelfer.

halte ich es für möglich, dass die Übungsleiterpauschale gilt (3.000,- Euro). § 3 nr. 26 EStG.

Dafür wäre es interessant zu wissen, wer Dir Dein Honorar zahlt und diese Kurse veranstaltet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986