Nebenjob und Ferienjob gleichzeitig, wie versteuern?

1 Antwort

Dein Minijob kann weiterlaufen wie bisher.

Trotzdem kannst Du eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen, für die dann auch keine Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind.

Soweit Dein Minijob pauschalbesteuert ist - und der AG diese Steuern bezahlt, so bleibt dann auch Dein "Ferienjob" steuerfrei, da dessen Einkommen unterhalb von monatlich 1210 Euro liegt..... sprich für Dich dann brutto wie netto ist.

Auch Deine Krankenversicherung - Familienversicherung bleibt davon unberührt.