Inkasso – die besten Beiträge

Auskunftskosten (Bonität) Inkasso rechtens?

Hallo zusammen,

ich hab leider etwas mit einer Zahlung verbockt und bin im Verzug. Nun habe ich ein Schreiben vom Inkasso erhalten, worin ich aufgefordert werde die offene Forderung zu begleichen. Ich bin bereit die Summe zu tilgen, jedoch sehe ich es nicht ein "Auskunftskosten gemäß §§ 280, 286 BGB" in Höhe von 27,00 Euro zu zahlen. Ich habe diesem Punkt auch schon schriftlich widersprochen und habe folgende Anmerkung erhalten:

Die Kosten für die Bonitätsauskunft (Auskunftskosten) haben Sie unter Verzugsgesichtspunkten ebenfalls zu ersetzen. Die Einholung einer Auskunft war in Ihrem Fall erforderlich, um die uns obliegende Schadensminderungspflicht zu erfüllen. Nur bei Kenntnis Ihrer aktuellen Bonität ist es uns möglich, die Maßnahmen zur Geltendmachung der Forderung individuell auf Ihre finanziellen Möglichkeiten hin auszugestalten. Das liegt letztlich in Ihrem eigenen Interesse, da nur so weitere Kosten durch nicht sinnvolle und kostenintensive Beitreibungsaktivitäten vermieden werden können.

Weiß jemand weiter wie ich hier am besten vorgehen kann? Ist eine Bonitätsauskunft in diesem Fall rechtens und überhaupt notwendig, oder handelt es sich hierbei nur um Phantasiegebühren bzw. um Privatvergnügen des Inkassos um an der Kostenschraube drehen zu können ? Bitte nur Antworten von Personen mit Fachwissen und keine Spekulationen! Besten Dank im Voraus.

Anwalt, Inkasso, Recht, Bonität, Inkassogebühren

Inkassobrief - Ware Bezahlt, abgeholt und dann unbemerkte Stornierung und Rückzahlung durch MediaMarkt?

Hallo Leute, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Vor meinem Umzug in eine neue Wohnung brauchte es einen Kühlschrank. Schnell hatte ich diesen bei MediaMarkt bestellt, sofort bezahlt und am Wochenende des Umzugs (02.05.2020) abgeholt. Die Rechnung erfolgte normal per Mail unter zusätzlicher Angabe meiner alten Anschrift.

Heute bekam ich dann voller Erschrecken einen Inkassobrief (Firma TESCH FINANCE GmbH), mit der Forderung den offenen Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen inkl. Inkassogebühren, Verzugs- und Mahnkosten.

Also schaute ich in meine alten Auszüge und stellte fest, dass mein überwiesener Betrag (Konto war ausreichend gedeckt) ankam, jedoch die Bestellung wegen "Nicht Abholung" der Ware storniert und das Geld wieder an mich überwiesen wurde. All dies blieb leider in dieser stressigen Phase von mir unbemerkt, da ich davon ausging, dass alles in Ordnung lief.

Leider erhielt ich weder Mahnungen noch Informationen über ausstehende Zahlungen oder Fehler. An meine alte Wohnadresse kamen evtl. diese an, aber an meine Mail, wie eigentlich zu erwarten wäre bei einem Online-Kauf, kam rein nichts. Außerdem hätte mich MediaMarkt auch einfach darüber informieren können das Geld selbst abzubuchen, nachdem der Fehler klar nicht bei mir lag.

Leider bin ich etwas ratlos und höre von verschiedenen Seiten, dass ich im Recht wäre und gar nicht mehr bezahlen müsste sprich noch nicht einmal den an MediaMarkt zurückzuerstattenen Betrag.

Ich weiß mein Text ist lang bitte entschuldigt. Ich bedanke mich dennoch von ganzem Herzen!

Viele liebe Grüße

Dave2307

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Überweisung, Inkasso, Recht, Zivilrecht

Kann ein spanisches Konto in Deutschland gepfändet werden?

Gegen November 2019 habe ich über eBay ein Tablet in Höhe von 50 eur gekauft. Es sollte kein High Tech Gerät sein, da ich es zu einigen jungen Verwandten im Ausland schicken wollte. Das Problem war dass das Gerät nie ankam. Im Dezember kontaktierte ich den Verkäufer der mir sagte es sei ihm egal dass ich seine Ware nicht erhalten hatte, und dass er keinen Grund hätte mir kein Geld zurückzuzahlen. Nach einer langen Diskussion gelang es mir ihn des Gegenteils zu überzeugen und ich wiederrufte die Lastschrift mit seiner Einwilligung. Danach war die Geschichte für mich gegessen und ich kauft ein Tablet irgendwo anders.

9 Monate später bin ich im Supermarkt um einen Einkauf zu machen und meine Karte wird abgelehnt. Verwirrt Versuche ich es noch einmal. Vorgang nicht möglich sagt die Maschine zum zweiten Mal. Ich rufe meine Bank an, und mir wird am Telefon gesagt dass mein Konto von den Verkäufer über PayPal gepfändet wurde.

Ich hatte keine Zahlungsaufforderung jeglicher Art erhalten, weder per Post noch per E-Mail. Ich wusste überhaupt nichts davon.

Das Problem ist dass ich von Sozialleistungen momentan lebe, da ich zur Schule gehe und meine Mutter gesundheitlich unfähig ist zu arbeiten. Fakt ist, das Konto wo mein Kindergeld ankommt wurde gepfändet und ich habe kein Cent um mich zu ernähren. Da diese Situation zu stressig für mich ist habe ich beschlossen ein zweites Konto zu öffnen.

Ich habe heute online ein Konto bei der Openbank eröffnet. Diese Bank ist ein Tochterunternehmen der großen spanischen Bank Santander, und die Iban die mir gegeben wurde beginnt mit ES und nicht DE.

Meine Frage ist, kann dieses Konto gepfändet werden? Es handelt sich theoretischerweise um ein spanisches Konto, obwohl ich es in Deutschland geöffnet habe.

Ist es möglich dass dieses ausländische Konto gepfändet wird da die Pfändung in Deutschland veror dnet wurde?

Geld, Girokonto, Inkasso, Pfändung, Sozialleistungen

Coeo Inkasso, Monika Mumm trotz bezahlter Rechnung?

Hallo,

ich hatte eine Teilzahlung bei Klarna laufen, habe fleißig meine Raten gezahlt wie auf Anfang Mai, 10 Tage später hat Klarna mir das Geld zurück überwiesen ohne Informationen das war am 16.05.2020. Am 17.05 ist es mir gleich aufgefallen und ich habe die volle offene Rechnung dann überwiesen und den Betrag aufgerundet für den „Verzug“ was eigentlich nicht meine Schuld war.

Am 21.05.2020 hat sie erstmals das Coeo Inkasso bei mir gemeldet per Post (Briefdatum 17.05.2020). Ich habe einen Wiederspruch geschrieben und ihnen die Überweisungsbestätigung zukommen lassen. Dann war erstmal Ruhe. Aus den Inkassogebühren von 66,85€ sind aufeinmal 66,89€ geworden. Weshalb 5 Cent mehr würde aber nicht aufgeführt. Hab ihnen nochmal geschrieben das sowohl ein Fehler in ihrer Rechnung vorliegt wie auch das ich das nicht zahlen werde und auch nicht dazu verpflichtet bin weil ich überwiesen hab ohne eine Erinnerung von denen. Dann 6 Wochen Ruhe.

Am 18.07.2020 lag dann ein Brief von der Anwältin Monika Mumm im Briefkasten. Briefdatum der 10.07.2020, es ist mir neu das die Post 8 Tage zur Zustellung braucht. Mit der Frist bis zum 20.07.2020 die Inkassogebühren zu überweisen. Wieder ein Widerspruch geschrieben. Nun weiß ich nicht wie ich weiterverfahren soll.
Habe schon mehrfach gelesen das diese Frau eine Betrügerin bin. Außerdem bin ich dem Inkasso nicht verpflichtet es zu zahlen? Soll ich auf weitere Post dieser Frau nicht reagieren? Und erst reagieren wenn etwas vom Gericht kommt?

Vielen Dank

Inkasso

Ikea Inkasso Plöckl?

Hallo, 

das Thema gabs ja schon, aber nur mit Rücklastschrift. Deswegen dieser Beitrag. Also Im Einrichtungshaus habe ich eine Ikea Küche gekauft. Kühlschrank und ein paar andere Artikel waren nicht auf Lager, so wurde mir von Ikea aus angeboten, diese mir kostenfrei zu liefern. Also habe ich alles bis auf die fehlenden Sachen an der Kasse bezahlt und den rest sollte ich bei Lieferung bezahlen (summe 549,00€). Die fehlenden Artikel wurden am 20.12.2018 geliefert und die Spedition hat nicht abkassiert, so dachte ich mir ok Ikea schickt mir bestimmt eine Rechnung. Heute am 18.06.2020 habe ich einen Brief von Inkasso Plöckl erhalten mit dieser Aufstellung:

Rechnungsbetrag:                                          549,00€

Zinsen Hauptforderung:                                      23,71€ 

(5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinsatz seit dem 26.05.2019)

Mahnkosten:                                                6,00€

Forderung per 12.06.2020:                                  578,71€

Kosten unserer Inanspruchnahme:

1.0 Geschäftsgebühr gem. § 4 V RDGEG i.V. m. Nr. 2300 VV RVG:   80,00€

Auslagen gem. § 4 abs. 5 RDGEG i.V. m. Nr. 7000 ff. RVG:          16,00€

Summe Honoraraufstellung:                                  96,00€ 

Gesamtforderung:                                       674,71€

Ich soll diesen Betrag bis zum 26.06.2020 bezahlen. Habe eben mit der IKEA Hotline gesprochen laut diese hätten Sie mir am 15.04.2020 und am 25.05.2020 eine Zahlungsaufforderung per mail geschickt.Nur habe ich wirklich nichts erhalten. Als ich die Mitarbeiterin gebeten habe mir die mail dann nochmal zusenden kam die mail innerhalb von Sekunden. Natürlich konnte man mir zwecks meines Anliegens nicht weiterhelfen denn die Sache wäre schon außer Haus und Sie könne nichts mehr machen ich solle mich so schnell wie möglich bei Plöckl melden. 

Die Frage ist jetzt was soll ich machen bzw. ich bin ja gerne bereit das gekaufte zu bezahlen, aber nach über 1,5 jahren einfach zu behaupten ich habe nicht auf die mail geantwortet und diesen Inkasso Brief damit zu begründen finde ich einfach falsch. Wo bitte ist hier meine schuld zu erkennen?

Inkasso

Darf das Inkasso die Ratenzahlung neu verhandeln?

Hintergrund: Das Inkassobüro hat eine Schuld aus 2004 gekauft. Waren Mietschulden die sich auf ca. 10.000 Euro belaufen.

Nun zahle ich seit 2005 (davor waren die ganzen Verhandlungen und ich als junger Erwachsener völlig überfordert) monatlich 10 Euro. Dies war damals nicht anders möglich, da ich Hartz 4 bezog.

Den letzten Auszug bekam ich vor etwa 8 Jahren und damals war die Summe mit Zinsen, Gebühren etc. auf über 13.000 Euro angestiegen. Dieses Mal lag nichts entsprechendes bei und so gehe ich mal von mind. 16.000 aus.

Nun kam heute ein Brief in dem das Inkasso schreibt, dass "auf Grund der Forderungshöhe, sowie der weiteren Laufzeit" meine "derzeitige Ratenzahlung in keinem Verhältnis" steht.

Nun wollen Sie eine NEUE Ratenzahlungsvereinbarung mit mir treffen.

Dafür wollen Sie nun meinen Einkommensnachweis/Renten oder Arbeitslosengeldbescheid. Mittlerweile arbeite ich schon seit längerem wieder, möchte aber eigentlich die Ratenzahlung nicht erhöhen.

Sie drohen jetzt auch damit, dass sie die jetzige Ratenzahlung als hinfällig erklären wenn ich mich nicht bei Ihnen melde und Auskunft über den Lohn abgebe innerhalb von 14 Tagen.

"So ist die bisherige Vereinbarung hinfällig und die Gesamtforderung zur sofortigen Zahlung fällig bzw. werden wir weitere Maßnahmen, verbunden mit erneuten Kosten, zur (der Rechtschreibfehler ist wirklich drin) Ihren Lasten einleiten.

Nun meine Fragen:

Dürfen sie nachverhandeln?

Dürfen sie die bisherige Ratenzahlungsvereinbarung die nun ca .15 Jahre läuft einfach für hinfällig erklären?

Dürfen sie meinen Einkommensnachweis einfordern?

Plan ist übrigens einen Vergleich anzubieten. Habe nun schon 3.000 angespart. Ist dies genug? Wenn ich diesen jetzt anbiete könnten sie ja NEIN sagen und dennoch die 3.000 zur Tilgung verlangen. Wie gehe ich hier taktisch klug vor?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

Inkasso, Ratenzahlung, Schulden, vergleich

Inkassokosten rechtens bei vergessenem Verwendungszweck?

Einen schönen Abend!

Folgendes Malheur ist mir widerfahren: Nachdem ich zu lange auf dem Parkplatz einer namhaften Supermarktkette parkte (14.03.), wurde ich mit einem Strafzettel bestraft. Ich wartete auf eine postalische Forderung und diese kam wenig später auch (14.04.).

Eine Strafe von 30,00 + 2,50 (Mahngebühr) + 4,00 (Ermittlungskosten) wurde mir zuteil. Diese überwies ich auch zugleich und dachte mir weiter nichts dabei (16.04.).

Etwa 3 Wochen später wurde mir ein Schreiben einer Inkasso-Firma zugeteilt, welche nun weitere 63,50 Euro forderte. Ich kontaktierte diese mit dringender Bitte um Klärung und nach einiger Zeit stelle sich heraus, dass ich den Verwendungszweck schlichtweg vergessen habe einzutragen. Das Geld wurde mir aber niemals zurück überwiesen (das hätte ich bemerkt und eine neue Überweisung angestoßen).

Nun hat mich die Inkasso-Firma erneut mit Bitte um Zahlung der Inkassokosten kontaktiert. Eine Forderungsaufstellung wurde mitgeschickt. Dort wurde die "Zahlung d. Sch. an Gläu." mit zum 16.04 datiert. Die Aufstellung listet 2x Inkassokosten und 1x dessen Stornierung auf.

Unter dem Strich fordern sie nun 27.00 Euro (22,50 Euro; 0,5 Geschäftsgebühr sowie 4,50 Euro; Telekommumikationsentgeltpauschale).

In der schriftlichen Begründung steht, dass Überschneidungen bedeutungslos werden, wenn Zahlungen erst nach Eintritt des Verzuges und bereits ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde.

Sind die geforderten 27 Euro rechtens? Soll ich diese überweisen?

Inkasso, Recht, Forderung, Strafe, Inkassogebühren

Sind die Forderungen berechtigt?

die Firma vollversion-kaufen.de da wollte ich  Windows 10 Professional Vollversion

Ich wollte auch über mein PayPal-konto eine Überweisung tätigen.

AberVollversion-Kaufen.de“ reichte das nicht, Sie wollten ditekt

 über mein PayPal-konto auf mein Sparkassenkonto zugreifen.

Ich habe alles abgebrochen und wollte nichts mehr haben.

Ich habe noch nichts erhalten welche Forderung denn ?

Aktenzeichen: EM26-1114183

Auftraggeber: vollversion-kaufen.de

Produkt: 1x Windows 10 Professional

Forderungsgrund: Kaufvertrag

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Kieseler,

die Firma vollversion-kaufen.de hat uns als registriertes Inkassounternehmen mit der Beitreibung der offenen Forderungen aus dem Vertrag vom 14.03.2020 (1x Windows 10 Professional) beauftragt. Entsprechende Vollmacht wird versichert. Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in Höhe von

EUR 113,67

bis zum

02.06.2020 (Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.

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Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserem Auftraggeber empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.

Eine detaillierte Forderungsaufstellung finden Sie untenstehend.

Gerne können Sie auch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit uns treffen, sollte es Ihnen nicht möglich sein den geschuldeten Betrag i.H.v. 113,67 € bis zum 02.06.2020 (Eingang auf unserem Konto) auf einmal zu zahlen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0211/54243377 zur Verfügung.

Eine detaillierte Forderungsaufstellung finden Sie untenstehend.

IBAN: DE63505922000203803252

BIC: GENODE51DRE

Verwendungszweck: EM26-1114183

Betrag: 113,67 €

Hauptforderung (Bestellung auf vollversion-kaufen.de ) 29,95 € Zinsen auf Hauptforderung 0,22 € Auslagen des Auftraggebers 0,00 € Mahnkosten des Auftraggebers gemäß §§ 280, 286 BGB 2,50 € Inkassogebühren gemäß §§ 280, 286 BGB 67,50 € Auslagen gemäß §§ 280, 286 BGB 13,50 € Auskunfteien 0,00 € Gerichtskosten 0,00 € Zahlung 0,00 € Gesamt 113,67 €

Hinweis: Dies ist lediglich eine Forderungsübersicht. Um eine detaillierte Forderungsaufstellung zu erhalten, gehen Sie bitte auf unsere Website und loggen sich mit ihren Zugangsdaten ein oder kontaktieren Sie uns.

Mit freundlichen Grüßen

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Telefon: 0211/54243377

Telefax: 0211/77927635

info@national-inkasso.de

www.national-inkasso.de

Geschäftsführer: Michael Haupt

Bank: VB Dreieich

IBAN: DE63505922000203803252

BIC: GENODE51DRE

HRB 59892, Amtsgericht Düsseldorf

Aufsichtsbehörde: OLG Düsseldorf

SteuerNr.: 106/5719/2770

USt-IdNr.: DE 265847018

Inkasso, Forderung

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