Tankstellenzahlung , muß ich den Anwalt bezahlen?

1 Antwort

Du kannst nichts für die chaotische Buchhaltung der Tankstelle. Aber wir sollten mal ein bisschen Ordnung in die Sache bringen, um dir konkret helfen zu können. Das wird auch nötig sein, um dem Anwalt (und notfalls dem Gericht) den Sachverhalt darzulegen.

Fangen wir mal mit den Daten an:

  • Wann hast du getankt?
  • Wann wolltest du bezahlen?
  • Wie wolltest du bezahlen?
  • Wer hat wie deine Zahlung abgelehnt? Hast du überwiesen und das Geld kann zurück? Oder wolltest du vor Ort bezahlen (bar oder Karte)?
  • Wann hast du die Buchhaltung angerufen?
  • Mit wem hast du dort gesprochen? Gibt es Zeugen für das Gespräch? Irgendwas schriftliches?
  • Wann hast du den Brief vom Anwalt erhalten?
  • Hat der Anwalt eine schriftliche Original-Vollmacht des Tankstellenbetreibers für die Eintreibung der Forderung beigefügt?

Zur Schadensminderungspflicht des Gläubigers siehe § 254 BGB. Auch eine Auflistung der Einzelforderungen wäre hilfreich. Müsste dem Schreiben des Anwalts beigefügt sein. Denn die 95 € sind für mich so nicht nachvollziehbar. Ich komme auf maximal 70,20 € netto (ggf. zzgl. Umsatzsteuer, sofern der Gläubiger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist).

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