Unterschied zwischen briefloser und verbriefeter Grundschuld

2 Antworten

Die Skepsis ist nicht ganz grundlos.

Bei einer brieflosen Grundschuld muss jede Veränderung ins Grundbuch eingetragen werden. Also die Abtretung muss durch eine Eintragung zwingend angezeigt werden.

Die verbriefte Grundschuld kann durch Abtretung und Übergabe des Briefes erfolgen. Es kann also mal jemand (bildlich gesprochen) mit der Grundschuld vor der Tür stehen und Zahlung verlangen.

http://www.monetum.de/finanzierung/hypotheken-und-grundschuld/

Etwas drastischer: Der Brief der Grundschuld kann wie ein Wanderpokal oder "heiße Kartoffel" weitergegeben/abgetreten werden. Letztlich auch zu einer "Heuschrecke". Du weißt nicht, wer morgen Dein Gläubiger ist.

Du solltest daher unbedingt darauf verzichten und nur eine Buchgrundschuld eintragen lassen, die einem Forwarddarlehn nicht entgegensteht.

Am Rande noch ein Tipp: hole Dir noch alternative Angebote (nicht nur von einem Versicherungsvertreter) und sage klar, ob es sich um ein gewerbliches oder privates, ein (teilweise) selbstgenutztes oder Kapitalanlageobjekt handelt.