Wasserschaden durch Nachbar meine Küche ist kaputt wer zahlt?

4 Antworten

Wenn der Nachbar seine Wohnung gemietet hat, zahlt evtl. die Gebäudeversicherung seines Vermieters (bzw. sein Vermieter, wenn er keine Gebäudeversicherung hat). So genau hast Du den Schaden ja nicht beschrieben.

Falls aber der Nachbar selbst den Schaden verursacht hat, müßten er selbst oder seine Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen.

also Rohrbruch ist durch eingefrorenem Wasser das wieder aufgetaut ist passiert

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@Erkan86

Mit dieser Erklärung ist erst einmal die Versicherung des Vermieters zuständig. Diese aber kann sich von demjenigen das Geld wieder holen, der verantwortlich für das Einfrieren der Leitung war.

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@Erkan86

Da stellt sich dann doch die Frage, wieso das Rohr einfrieren konnte. Hat der Nachbar nicht geheizt (=Verschulden) oder ist die Zentralheizung ausgefallen und nicht sofort repariert worden (= Verschulden).

Wenn Du, Erkan, immer nur stückweise mit dem Sachverhalt rüberkommst kann Dir niemand helfen!

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Wenn der Nachbar den Schaden verschuldet hat (z.B. Leitung angebohrt oder Verstopfung verursacht), ist der Nachbar haftbar zu machen (seine Privathaftpflicht oder er persönlich).

War es höhere Gewalt (z.B. Dichtung defekt), dann musst Du selbst für den Schaden aufkommen.

Also Wasserschaden durch Frost Leitung eingefroren Rohrbruch und nach Auftauen dann der Schaden. In erster Linie an den Wohnungsinhaber wenden. Der ist dafür verantwortlich. In zweiter Linie an den Eigentümer der Wohnung. Ob und wer Versicherungen hat ist unwichtig für Dich und nicht Dein Problem.

Küchenfirma bestellen Angebot machen lassen und Schaden geltend machen.

Allerdings frage ich mich, welche Elektrogeräte denn bei 2cm Wasser kaputt gehen können? Nicht mal ein Geschirrspüler würde da kaputt gehen. Da stehen ja gerade die Stellschrauben im Wasser.

Das sieht für Dich sehr schlecht aus:

Die Gebäudeversicherung des Eigentümers zahlt nur für die Wiederherstellung des Gebäudes und nicht für Schäden an Möbeln des Mieters.

Eine Haftpflichtversicherung, die des Eigentümers oder die des Nachbarn, braucht nur bei schuldhafter Schadensverursachung zu zahlen. Normale Rohrbrüche sind nicht schuldhaft verursacht.

Ergebnis: Du zahlst den Schaden selber.

Anmerkung: An der falschen Stelle sparen kann echt teuer werden.

Ach so, deshalb ist auch “Leitungswasserschaden“ mit der Hausratversicherung gedeckt. Und ich hab leider Quatsch geantwortet.

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