Welche Haftpflichtversicherung muss den Schaden übernehmen bei Scheidungskindern?

2 Antworten

Hallo,

um welches Alter geht es denn bei dem großen Sohn ?

Betr. haftpflichtig als Kind, sind bestimmte Altersgrenzen gegeben.

Ob die " Aufsichtspflicht " verletzt wurde kann so also nicht generell gesagt werden. Bei Kindern ab fünf Jahren ist z.B. keine „Überwachung auf Schritt und Tritt“ mehr nötig. Alle 15 bis 30 Minuten nachsehen sollten ausreichend sein....und die Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt. Passiert in der Zwischenzeit etwas Unvorhergesehenes, kann man deinem EX nichts vorwerfen.

Ein Urlaub bedeutet für Kinder und Eltern eine Ausnahmesituation, dabei ist ein "über die Stränge schlagen" der ausgelassenen Stimmung geschuldet.

Kinder sind nun einmal, insbesondere während der unbeschwerten Urlaubszeit, unberechenbar in ihren Handlungen.

Hier waren die Kinder mit dem Vater im Urlaub, es hätte ebenso bei dir oder den Großeltern passieren können - denn von solchen Vorkommnissen kann sich keine Aufsichtsperson freisprechen.

Sei froh, dass die Kinder selbst wieder gesund und munter zu Hause sind, sie mit Papa Spaß hatten und mach kein unnötiges Drama daraus.

Danke erstmal für die Antwort , es heißt aber auch das die Kinder bei jedem Elternteil automatisch mitversichert sind, bis zum 21. Lebensjahr und deswegen ist der Schaden auch immer über die Privathaftpflichtversicherung versichert, unter welcher Aufsicht der Schaden entstanden ist.

Normalerweise erledigt man es und fertig. Es geht auch um keinen großen Schaden.

Und was mich an der ganzen Sache stört, dass mein Ex einfach bei meiner Versicherung angerufen hat und alles in die Wege geleitet hat, weil er sich einfach meine Versicherungsscheinnummer beschafft hat.

Da kann ja jeder kommen.....er ist weder mein Mann noch der Geschädigte. Er hat damit nichts zu tun.

Wer weiß was es nächstes Mal ist.

Na ja , der Klügere gibt nach.

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@Neoneo

" Wer weiß was es nächstes Mal ist.".......richtig, grundsätzlich hast du schon recht ! 

Lass es dennoch in diesem Fall durchgehen und mach deinem Ex eine klare Ansage dazu, dass du dieses Vorgehen kein 2. Mal duldest. Als Vater hat er nicht nur ein Umgangsrecht sondern auch die Pflicht, für seine Kinder dahingehend eigene Vorsorge zu treffen.

….." der Klügere gibt nach. " ja ok, aber nur bis zu einem bestimmten Punkt !

Bei manchen Männern dauert die Erziehung etwas länger !     ;-)

Alles Gute !

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Aufsichtspflicht-Verletzung ist doch nur ein Nebenschauplatz, den niemand interessiert. Wenn die Kinder in Deinem Haushalt leben, sind die ja bei Dir versichert und nicht beim Ex. Die können auch auf Klassenfahrt sein, wer die Aufsichtspflicht hat ist eher unwichtig und greift eh nur bei Kindern. Bei Heranwachsenden ab 13 nicht mehr.

Die Kinder sind bei jedem Elternteil automatisch mitversichert, der Wohnsitz ist nicht ausschlaggebend.

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