Schenkung zurück fordern bei groben Undank?

Es schildert sich folgender Sachverhalt:

-Es wurde eine Wohnung von Tante und Onkel gekauft. Der Kaufpreis wurde von den Verkäufern auf 90.000 Euro gesetzt.

-Nach Kauf, forderte das Finanzamt eine Schenkungssteuer auf den Differenzbetrag, da die Immobilie nach Einschätzung einen Wert von 180.000 hat. Schenkungssteuer wurde bezahlt.

- im voraus wurde, auch im wissen vom Verkäufer, geplant die Immobilie in gegebener Zeit zu verkaufen, da sie schlicht zu klein ist. Modernisierungskredit wurde mit aufgenommen, da der Verkauf eigentlich erst in einigen Jahren passieren sollte.

-auf Grund von starken Problem mit den Nachbarn (gleichzeitig andere Wohnung von Onkel und Tante gekauft (Schwester)) und weiterer Familienplanung sollte die Immobilie jetzt nun schon nach 1/2 Jahr verkauft werden. Verkäufer wurden gefunden und zahlen 295.000. Wert würde durch Wertermittlung errechnet.

Kurz vor Kaufvertragsentwurf erhielten wir ein Schreiben vom Rechtsanwalt (durch Tante und Onkel beauftragt) das die Schenkung (lag ja eigentlich nicht zu Grunde) zurück gewickelt werden soll auf Grund von groben Undank. ( Immobilie sollte in Familie bleiben) man teilte uns eine Frist von 7 Tagen mit, in denen wir den Notar beauftragen sollen für die Rückwicklung.

Ist so eine Rückwicklung rechtens ? Ist man verpflichtet so etwas hinzunehmen, Mal abgesehen von dem Fakt, dass die eigene Familie hinterlistig einen Rechtsanwalt beauftragt ohne vorherigen Kontakt.

-

Familienrecht, schenkung
Familie aus Haus schmeissen geht das so einfach?

Hallo zusammen,

Meine Oma (von meinem Vater die Mutter) möchte am 1. Oktober in ein Betreuteswohnen ziehen weil Sie es in ihrem eigenen Haus nicht mehr aushält weil meine 2 Brüder und meine Mutter Sie ausnehmen wie eine Weihnachtsgans zahlen keine Miete keine Nebenkosten nichts. Noch dazu sind sie sehr böse zu ihr fahren sie nicht zum Einkaufen, helfen ihr nicht bei kleinen Dingen wie Rasenmähen oder Bett beziehen, beileidigen und betrohen sie ständig wenn sie ihnen kein Geld gibt usw. bei all den Dingen die Sie halt nicht mehr alleine machen kann bin ich ihr behilflich obwohl ich nicht im gleichen Landkreis wohne. Sie wollen aber auch nicht ausziehen das ist für sie garkeine Option und meine Oma braucht in denen ihren Augen auch nicht ausziehen weil wer zahlt den dann alles.

Mein Vater ist letztes Jahr gestorben und seitdem sind Sie erst so richtig grob zu Ihr ( als Sie im Krankenhaus lag räumten Sie ihr Konto ab).

So nun will sie auf jedenfall weg von denen weil sie auch Angdt vor ihnen hat und ich habe auch nicht die beste Beziehung zu Ihnen weil ich sowas nicht vestehen kann wie man so sein kann. Meine Mutter hat mich auch in viele Schulden reingeritten, so wie ich bei meinen Brüdern auch schon immer das schwarze Schaf in der Familie war weil ich mir das nicht gefallen lies und Anzeige machte.

Jetzt will mir meine Oma das Haus überschreiben und das ist auch eine rießen Ehre für mich da es mein Opa und meine Oma erbaut haben.

Aber ich will meine Mutter und meine Brüder raus haben aber ich weiß die gehen nicht freiwillig. Sie haben kein Wohnrecht keinen Mietvertrag nichts. Wie kann ich da am besten vorgehen das ich die raus bekomme.

Ich wäre über jede hilfreiche Antwort froh.

Liebe Grüße

Familienrecht, Haus
Ist eine Heimliche Audioaufnahme erlaubt "wenn"?

Freundliches Hallo allerseits ,

Mir ist Bewusst , dass es ansich nicht erlaubt bzw. Verboten ist "aber"

Zur Frage und zum Problem ist es erlaubt eine Heimliche Audioaufnahme zum Eigenschutz in Bei und Abwesenheit ohne Einwilligung der Aufgenommenen Personen zb. zum Eigenschutz wenn man als Vater eines gemeinsamen Kindes aus der Wohnung der Expartnerin wo ihre Mutter noch mit anwesend ist Sein Hab und Gut abholt wo man im Vorfeld 1 Monat nach Geburt des Gemeinsamen Kindes weil man keine Arbeit hat rausgeworfen wird Zeitspanne vom Rauswurf und dem Auszug ungefähr 4 Monate und in diesen 4 Monaten stets Regelmäßiger Kontakt Besuche sowie Übernachtungen usw damit hinterher keine falschen Behauptungen dargestellt werden wo doch alles friedlich Verlaufen ist sowie im Vorfeld wo es sonst auch keine Probleme gab außer harmloser Meinugsverschiedenheiten und Missverständnisse niemals Handgreiflich, abwertend Beleidigend oder sonstiges in der Art. Und schon garnichts gegen das allgemeine Kindeswohl.

Und wenn sich in dieser Aufnahme heraus ergeben würde das dem Aufzeichner Unrecht angetan wird im Handeln gegen diesen zb. aus taktischen Gründen weil man gewollt ist gegen ein Gemeinsames Sorgerecht Grundlos zu sprechen , Er Diskriminiert wird,Über ihn als Vater hergezogen wird im beisein von einen 5 Monatigen Kind oder sonstige Behauptungen an den Tag gelegt werden.

Gibt es da sowas wie "Ausnahmen bestätigen die Regeln" und man von einer Eigenen Straftat absehen kann und es nur ein "DuDuDu das war Eigentlich nicht Ok wir sehen von einer Strafe ab aber mach dies nicht nocheinmal"

Und wenn man zb. noch zusätzlich zu den Aufnahmen noch Chatverläufe und zahlreiche Bilder und Videos die den Behauptungen garnicht entsprechen beifügt wie sieht es da allgemein aus nicht den "Machtspielchen" regungslos verfallen zu müssen und es einfach über sich ergehen zu lassen

Es gibt leider genug Dunkelziffern in den über einen hergezogen wird und einen dann durch Falsche Behauptungen zu Unrecht angetan wird weil man eben nix Beweisen kann oder sich zb. die Gegenfamilie gegen einen verschworen hat um denjenigen das schlimmstmöglichste auszuwischen und man nix Vorweisen kann was für ein Falsches Spiel gespielt wird auch wenn es der Preis dafür ist sich Außer Recht bewegen zu müssen um genau dieses aufzudecken und dafür mit Rechtlichen Konsequenzen rechnen muss weil es sonst nicht anders möglich war.

Vielleicht kennt sich da Jemand aus und kann Netterweise einen Rat geben

Viele Grüße an Euch....

Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht

Meistgelesene Fragen zum Thema Familienrecht