Familie aus Haus schmeissen geht das so einfach?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Oma eh ausziehen will und Du sowieso nicht in dem Ort wohnst, würde ich an Deiner Stelle die Finger von dem Überschreiben lassen.

Das Haus würde sich für Dich als Neverending-Desaster entpuppen. Ist die Oma gut versorgt, brauchst Du dir um sie keine Sorgen mehr zu machen. Der Konflikt wäre entschärft. Pochst Du allerdings auf das Haus, könnten die schrecklich nette Familie Dir als Dankeschön das Leben zur Hölle machen.

Ohne einen guten (gut bezahlten) Anwalt für Wohnen und Familienrecht hast Du eh kaum eine Chance. Hast Du dafür wirklich Geld übrig? Lasse die buckelige Verwandtschaft einfach laufen und kümmere Dich um Deine Oma. Sie kann "ihre Lieben" ja enterben. Es gibt immer einen der ausnutzt und einer, der sich ausnutzen lässt. Insbesondere ein in Familien weit verbreitetes Phänomen (Zwangslage).

Im übrigen glaube ich, dass Du den ganzen Sachverhalt hier drastischer darstellst, als er wirklich ist, viele heftige Emotionen spielen bei so einer Sache halt rein (kene ich nur zu gut). Von inderkram wie Anzeige (Familienstreitigkeiten interessieren die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft oft eh nicht) kannst Du ja zukünftig mal besser ganz ablassen.

Knick Dir das lieber mit dem Haus, kann ich Dir nur zu raten. Manche Geschenke sind reines Gift - das hier wäre so eines. Löse Dich von der Familie so gut es Dir gelingt. Alles Gute!

Dinsn 
Fragesteller
 19.07.2020, 23:12

Ich finde es einfach nur Schade das dieses Haus den Bach runter geht.

Aber ich seh schon da sind mir wohl die Hände gebunden.

Kann man nichts machen.

Danke für die Antwort

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Sie haben kein Wohnrecht keinen Mietvertrag nichts.

Falsch .... auch mündliche Vertäge sind geltend.

Und eine Schenkung des Hauses, kann für Dich noch erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen, soweit Deine Großmutter vor Ablauf von 10 Jahren stirbt und ihre Kinder den Pflichteilergänzungsanspruch einfordern.

Maerz2019  19.07.2020, 22:41

Mündliche Mietverträge im Großelternhaus??? Wohnrecht?? Echt jetzt?

Es wird überhaupt nicht geschrieben, wie alt alle Beteiligten sind und auch nicht, ob ein Anwalt eingeschaltet wurde. Auch die Mutter hockt noch bei ihrer Mutter zu Hause, nicht nur die Söhne/Enkel.

Mein lieber Scholli .... "eine schrecklich nette Familie" ...

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Gaenseliesel  19.07.2020, 23:02
@Maerz2019

"eine schrecklich nette Familie" ...

kenne ich, in dieser Serie war es aber lustiger 🤷‍♀️

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Dinsn 
Fragesteller
 19.07.2020, 23:02

Meine Oma ist die Mutter von meinem Vater der bereits verstorben ist und Einzelkind war also auch Erbe wäre. Und seitdem möchte meine Oma das alle ausziehen da sie alle nur geduldet hat wegen meinem Vater aber sie gehen einfach nicht meine Brüder sind 29 und 36 jahre alt und wohnen mit meiner Mutter (schwiegertochter von meiner oma) noch in einer Wohnung im Haus.

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wilees  20.07.2020, 00:04
@Dinsn

Dann kann Deine Oma auch ihren unliebsamen "Mietern" kündigen und im Falle X Räumungsklage anstrengen.

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Sie haben kein Wohnrecht keinen Mietvertrag nichts

Einen Mietvertrag? Im (Groß-)Elternhaus? Unter Familienmitgliedern mit direkter Blutsverwandtschaft?

Hallo wach .... ??

In Deutschland leben 11,6 Millionen Familien mit Kindern (Mikrozensus 2019).

Falte mal die Papierstapel zusammen, wenn die alle einen Mietvertrag miteinander hätten ..... Der wäre wohl höher als der Alex in Berlin, das mit 368m höchste Gebäude Deutschlands.

Wenn die Kinder Deiner Oma Oma's Bankkonto leergeräumt haben, dann hat Ihnen Deine Oma zumindest eine Bankvollmacht eingeräumt. Diese Vollmacht sollte sie zuallererst widerrufen und statt dessen Dir eine Vollmacht für das Konto erteilen. Als nächstes wäre zu prüfen, ob die Kinder der Oma beim Versterben des Opas mit ins Grundbuch aufgenommen wurden oder nicht. Stehen sie nicht im Grundbuch dann kann man sie auf Mietzahlungen verklagen. Stehen sie aber im Grundbuch, dann muß man die Auflösung der Erbengemeinschaft vorantreiben. Dann verlieren möglicherweise alle ihre Wohnung, aber Deiner Oma ist das ja egal, denn sie will ja eh aus diesem Haus. Von dem Verkaufserlös kann sie sich dann ja in ein Seniorenheim oder ein Altersheim einkaufen.

Maerz2019  19.07.2020, 23:01

Die Oma ist aber die große Schaltstelle (Dreh- und Angelpunkt) in dieser Sache.

Die Oma kriegt das aber offensichtlich gar gar nicht gebacken. Vom betreuten Wohnen hin zur gesetzlichen Betreuung ist es oft nur ein Haarbreit. Zur Not erklärt die bucklige Verwandtschaft die Oma für unzurechnungsfähig, und so wie sie hier beschrieben wurde, könnte sie das tatsächlich zum Teil schon auch sein. Sie ist auf jeden Fall zu schwach und evtl. auch nicht mehr wirklich geschäftsfähig.

Da muss ein Profi ran. Ein unbeteiligte Dritter im Bunde. Also am Besten ein Anwalt.

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wilees  20.07.2020, 00:06
@Maerz2019
Vom betreuten Wohnen hin zur gesetzlichen Betreuung ist es oft nur ein Haarbreit.

Das ist Unsinn - betreutes Wohnen = es ist ein Pflegedient in unmittelbarer Umgebung.

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Dinsn 
Fragesteller
 19.07.2020, 23:08

Nein Sie hatten keine Kontovollmacht sondern machten Unterschriftfälschung.

Die Vollmacht habe ich.

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Maerz2019  19.07.2020, 23:12
@Dinsn

Kriminelle Energie, die "Lieben".... man man man. Sie sind echt gefährlich.

Auf mancher Familie liegt wirklich sowas wie ein Fluch. Auch klingt die Story sehr danach, als hätten die früheren Generationen hier ein echtes Vermögen aufgebaut und diejunge Generation macht alles, aber auch alles, mutwillig kaputt.

Krass, ist mir aber nicht unbekannt. Daher intensvivierter Rat: das Haus ist irgendwie Pech und Schwefel. Häng Dich nicht alluzusehr darein, ohne Hilfe durch Dritte erst recht nicht.

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Maerz2019  19.07.2020, 23:20
@Dinsn

Die Vollmacht habe ich.

Wenn Du die Vollmacht schon hast, kannst Du auch die gesetzliche Betreuung früher oder später übernehmen. Damit hättest Du auf jeden Fall mehr Handhabe über das verbliebene Geld der Oma. Die bucklige Verwandtschaft wird die Oma auch im Betreuten Wohnen eher nicht in Ruhe lassen. Einer muss die Zügel in der Hand behalten: Du. Und wenn Du es selbst nicht schaffst, dann schalte eine fundierte dritte Kraft ein.

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Snooopy155  20.07.2020, 19:13
@Maerz2019

So langsam wird einiges klarer; die ungelibten Bewohner sind Deine Brüder.

Damit gehören sie so wie Du zu den Erbberechtigten. Offen ist noch die Frage, als der Großvater starb, wurde da Dein Vater als Erbe mit ins Grundbuch eingetragen? Wenn ja, dann handelt es sich hier um einen Erbengemeinschaft an der sowohl Deine Oma als auch Deine Mutter und Ihr drei Brüder beteiligt seid. In diesem Fall würde ich deiner Oma wirklich anraten eine Zwangsauflösung der Erbengemeinschaft zu betreiben, denn nur so bekommt Sie Geld um Ihren Auszug zu finanzieren. Dich kann diese Zwangsauflösung ebenfalls nicht berühren, denn Du hast ja eine eigene Wohnung. Andere Möglichkeiten gäbe es nur, wenn es keine Erbengemeinschaft ist; aber dann ist das Risiko, wenn Du das Haus übernimmst, dass Du den Pflichtteilergänzungsanspruch auszahlen mußt, wenn Deine Oma innerhalb der nächsten 10 Jahre stirbt. Minimieren kann man diese Kosten nur, wenn Deine Oma am besten noch ein Testament erstellt und Dich zum Alleinerben benennt.

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