Ist eine Heimliche Audioaufnahme erlaubt "wenn"?
Freundliches Hallo allerseits ,
Mir ist Bewusst , dass es ansich nicht erlaubt bzw. Verboten ist "aber"
Zur Frage und zum Problem ist es erlaubt eine Heimliche Audioaufnahme zum Eigenschutz in Bei und Abwesenheit ohne Einwilligung der Aufgenommenen Personen zb. zum Eigenschutz wenn man als Vater eines gemeinsamen Kindes aus der Wohnung der Expartnerin wo ihre Mutter noch mit anwesend ist Sein Hab und Gut abholt wo man im Vorfeld 1 Monat nach Geburt des Gemeinsamen Kindes weil man keine Arbeit hat rausgeworfen wird Zeitspanne vom Rauswurf und dem Auszug ungefähr 4 Monate und in diesen 4 Monaten stets Regelmäßiger Kontakt Besuche sowie Übernachtungen usw damit hinterher keine falschen Behauptungen dargestellt werden wo doch alles friedlich Verlaufen ist sowie im Vorfeld wo es sonst auch keine Probleme gab außer harmloser Meinugsverschiedenheiten und Missverständnisse niemals Handgreiflich, abwertend Beleidigend oder sonstiges in der Art. Und schon garnichts gegen das allgemeine Kindeswohl.
Und wenn sich in dieser Aufnahme heraus ergeben würde das dem Aufzeichner Unrecht angetan wird im Handeln gegen diesen zb. aus taktischen Gründen weil man gewollt ist gegen ein Gemeinsames Sorgerecht Grundlos zu sprechen , Er Diskriminiert wird,Über ihn als Vater hergezogen wird im beisein von einen 5 Monatigen Kind oder sonstige Behauptungen an den Tag gelegt werden.
Gibt es da sowas wie "Ausnahmen bestätigen die Regeln" und man von einer Eigenen Straftat absehen kann und es nur ein "DuDuDu das war Eigentlich nicht Ok wir sehen von einer Strafe ab aber mach dies nicht nocheinmal"
Und wenn man zb. noch zusätzlich zu den Aufnahmen noch Chatverläufe und zahlreiche Bilder und Videos die den Behauptungen garnicht entsprechen beifügt wie sieht es da allgemein aus nicht den "Machtspielchen" regungslos verfallen zu müssen und es einfach über sich ergehen zu lassen
Es gibt leider genug Dunkelziffern in den über einen hergezogen wird und einen dann durch Falsche Behauptungen zu Unrecht angetan wird weil man eben nix Beweisen kann oder sich zb. die Gegenfamilie gegen einen verschworen hat um denjenigen das schlimmstmöglichste auszuwischen und man nix Vorweisen kann was für ein Falsches Spiel gespielt wird auch wenn es der Preis dafür ist sich Außer Recht bewegen zu müssen um genau dieses aufzudecken und dafür mit Rechtlichen Konsequenzen rechnen muss weil es sonst nicht anders möglich war.
Vielleicht kennt sich da Jemand aus und kann Netterweise einen Rat geben
Viele Grüße an Euch....
2 Antworten
Tja du kannst es versuchen, wie heißt es so schön, hat der Richter es erst gesehen ob zu recht oder unrecht, wird er das nicht vergessen können dürfen. Wenn du Chat Verläufe hast und die legal bekommen hast, kannst Du diese auch nutzen. Die beweisen ja auch einiges wie du schreibst. Ich würde es einfach deinen Anwalt geben, von der Aufnahme eine Kopie falls er es nicht nutzen möchte. Dann kannst du immer noch während der Verhandlung hervor preschen und es dem Richter geben. Ich würde wenn es um mein Kind gehen würde auch alles mögliche unternehmen um das Sorgerecht zur Hälfte jeweils zubekommen. Denke auch an das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Was nützt es wenn ihr beide das Sorgerecht habt, aber Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine bekommt. Dann ziehtnSie in eine andere Stadt und du kannst sehen das du dein Kind zusehen bekommst. Oder Sie zieht noch weiter weg, alles ist möglich.
Lange Rede, kurzer Sinn - wo ist hier die Finanzfrage? Und nur solche sind für dieses Forum vorgesehen.