Unterhalt für Minderjähriger Tochter mit abgeschlossener Ausbildung?

3 Antworten

Ich meine auch, dass Minderjährige immer einen Anspruch auf Unterhalt haben. Aber deine Frage solltest du um einige Infos erweitern:

Wie kann das, dass deine Tochter schon mit 17 eine Ausbildung absolviert hat? Oder meinst du nur einen Schulabschluss?

Wieviel verdient deine Tochter denn?

Sie hat mit 15 Jahren ihre Ausbildung zur Kinderpflegerin begonnen. Im August ist sie 17 geworden und hat erfolgreich ihr Ausbildung abgeschlossen. Die Ausbildungszeit beträgt zwei Jahre.

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Hallo,

Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern hat der minderjährige Jugendliche nur solange, wie er sich in einer Ausbildung befindet und diese zielstrebig abschließt. (von Ausnahmen  die hier nicht vorliegen, mal abgesehen) Wer Unterhalt verlangt, muss seinerseits alles tun, um auf Dauer auf eigenen Füßen zu stehen.

Trotz qualifizierten Berufsabschluss einen Teilzeitjob anzunehmen um sich somit weiterhin unterhaltsberechtigt zu wähnen, hat m.M. nach mit der selbst gewählten Konseqenz zu leben. 

Die Unterhaltszahlung ist in diesem Fall sicher neu zu berechnen. Das eigene Einkommen der minderjährigen Tochter ist zumindest teilweise dabei zu berücksichtigen.
Das Einkommen der Tochter sowie die bisherige Unterhaltszahlung vom Vater ist nur Euch bekannt.