Bausparvertrag – die besten Beiträge

Wie wird die Bewertungszahl eines Schwäbisch-Hall Bausparvertrags berechnet?

Hallo, ich möchte gerne die Bewertungszahl meines Bausparvertrags von Schwäbisch-Hall selbst ausrechnen. Mit der von SH in den Allgemeinen Bausparbedingungen genannte Formel komme ich leider nicht zu der Zahl, die SH auf meine Jahresabrechnungen angibt.

In den Allg.BspBed. steht: "Die Bewertungszahl (...) ist das Verhältnis der bis zum Bewertungsstichtag erzielten Guthabenzinsen zu einem Tausendstel der Bausparsumme, multipliziert mit dem jeweiligen Bewertungszahlfaktor und mit einem Leistungsfaktor. Der Bewertungszahl- faktor ist abhängig von der Tarifvariante und ergibt sich aus der Tabelle im Anhang. Der Leistungsfaktor ist das Bausparguthaben am Bewertungsstichtag dividiert durch die halbe Bausparsumme, mindestens jedoch 0,8 und höchstens 2."

Als Formel würde ich das wie folgt darstellen:

BZ = GHZ / (BSS / 1000) * BZF * LF = GHZ / (BSS / 1000) * BZF * (BSG / 0,5*BSS)

= (GHZ * 1000 * BZF * 2 *BSG) / (BSS * BSS)

BZ = Bewertungszahl GHZ = Summe aller Guthabenzinsen BSS = Bausparsumme BZF = Bewertungszahlfaktor LF = Leistungsfaktor BSG = Bausparguthaben

Ich habe einen Vertrag von BSS = 111.000, die Summe der Zinsen ist 146,11 und das aktuelle Bausparguthaben ist 8231. Den BZF habe ich nachgefragt und beträgt 5,0.

Wenn ich die Daten in die Formel eintrage, komme ich auf einen Wert von BZ = 0,976. In meiner Jahresabrechnung steht aber eine BZ von 5,507. Ich habe noch eine von SH berechneten Beispieltabelle gefunden in meinen Unterlagen. Die Abweichung meiner berechneten BZ zum von SH angegebenen Wert wird immer kleiner je mehr sich der Sparvertrag die Zuteilung nähert. Am Ende kommt mit der obigen Formel fast das gleiche raus. Irgendwie müsste da noch ein Zeitfaktor drin sein (verbleibende Zeit bis zur Zuteilung). Kann mir da jemand weiterhelfen?

Bausparen, Bausparvertrag, Bauspardarlehen

Bausparvertrag loswerden.

Hallo.

Ich verstehe im Augenblick nur Bahnhof Kofferclan. Kurzum, ich möchte aus diversen Gründen meine Bausparkasse sofort loswerden. Nachdem ich online eigentlich erst nach Infos gefragt habe bekam ich per Post gleich zwei verschiedene Formulare zugesendet, mit einem Brief und dem Hinweis, dass nach den Bedingungen eine Abrechnung des Vertrages ab einem Guthaben von 1500 Euro mit Einhaltung 6monatiger Kündigungsfrist möglich sei. Eine vorzeitige natürlich auch, aber dafür falle ein Vorfälligkeitsdiskont an (Wenn ich das richtig verstanden habe 3 % ). Gewährte Vergünstigungen müssen zurückbezehalt werden. Wohungsbauprämie oder VL un dergleichen habe ich aber NIE in Anspruch genommen.

Als zweite Möglichkeit hieß es, für zusätzliche Liquidität gäbe es noch eine andere Möglichkeit; Mein Vertrag würde im Dispotarif geführt , und ich hätte die Möglichkeit-ohne Kündigung-sofort über 1500 Euro zu verfügen. Voraussetzung sei das entsprechene Guthaben.
1. Mein Guthaben beträgt nur etwas über 600 Euro, im Antrag der Dispoauszahlung (BHW-Dispobausparvertrag; Antrag auf Teilung und Rückzahlung) steht kleingedruckt natürlich, "Ist die Bausparsumme kleiner als 1.500 Euro, wird der Vertrag ebenfalls abgerechnet. WIE ist das gemeint, WIe wird das abgerechnet?

  1. Was heißt D Plus und D-Maxx? In meinen UNterlagen steht nur Bausparvertrag.

  2. Mir werden jeden Monat 20 euro abgezogen. Abschlussgbebühr 12 Euro. Muss ich diese auch bezahlen wenn ich kündige?

  3. Ist dann die Dispoauszahlung keine Kündigung, und ich bin dann die Bausparkasse nicht los?

  4. Das andere Formular nennt sich Kündigung eines nicht zugeteilten Bausparvertrages. ( Meine Zuteilung ist erst 2024.) Ist das die Beendigung des Vertrages?

6 . Wenn ich das Formular aus Punkt 5 nehme, was muss ich in etwa an Diskont bezahlen wenn ich mein Geld sofort haben will, und aus dem Bausparvertrag raus will? Und was heißt das wenn ich auswählen muss auf dem Formular ob bísher monatliche Zahlungen nach ABrechnung gutgeschrieben werde ODER nicht mehr angefordert werden? Sorry aber wenn ich anrufe, werde ich nur wieder belatschert oder bisschen wie ein Dummie behandelt, bloß weil ich mal Gegenfrage stelle (mein gutes Recht eigentlich). Danke im Voraus, ich werd nämlich gleich irre.

Bausparvertrag, Kündigung

Bausparvertrag wird Zugeteilt - ich möchte aber weiter sparen

Hallo,

2004 habe ich einen Bausparvertrag abgeschlossen. Nun habe ich einen Brief bekommen, dass der Bausparvertrag am Tag X zugeteilt wird.

Als Anlage ist ein Formular:

  • [x] Ja, ich nehme die Zuteilung an: [ ] sofort [ ] zum
  • [ ] Ich verzichte endgültig auf mein günstiges Bauspardarlehen (Bitte rechnen Sie meinen Bausparvertrag ab und überweisen Sie mein Guthaben)
  • [ ] Ich möchte mein Geld weiterhin rentabel auf einem neuen BHW Bausparvertrag anlegen

Mein Bausparguthaben liegt bei ca. 3000 EUR, (deutlich unter der Bausparsumme). Nun habe ich im Netz gelesen, dass ich ja bis zur Bausparsumme weiter sparen kann.

Aber: Wenn ich die 8.000 erreiche, kann man mir ja kein Darlehen mehr "anbieten" und folglich kann ich diesen nicht ablehnen um die 3.5% zu erhalten (Details zum Vertrag weiter unten).

Frage daher an Euch:

  1. Wie sollte ich nun vorgehen? Denn irgendwie passt ja nichts aus auf dem Formular. Eigentlich würde ich gerne den Vertrag so weiter laufen lassen wie er ist um die Zinsen und die Arbeitgeberzulage zu erhalten. - Den Darlehen brauche ich nicht.
  2. Muss ich bis zu dem "Datum X" irgendwie reagieren?

Vertrag

  • BHW Dispo maXX "ZV01199 V 10 DM / 09.03"
  • Bausparsumme: 8.000
  • mtl. VL: 26
  • Sparbetrag mtl.: 26
  • Abschlussgebühr: 80
  • Darlehnszins: nom. 4.75%, eff. 4.99% - 5.55%

Guthabenzins: "Die Gesamtverzinsung erhöht sich rückwirkend ab Vertragsbegin bei Verzicht auf das Bauspardarlehen (nicht bei Kündigung) und nach einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren auf 3.5%.


ABB

§3 Verzinsung des Sparguthabens

  • (1) Das Bausparguthaben wird mit 2% jährlich verzinst (Basiszins)
  • (2) Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrags auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3,5% jährlich. Für Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht. Bei Vertragsänderungen ist der neue ermittelte Vertragsbeginn (§13) Grundlage für die Laufzeitberechnung.
  • (3) Die Basiszinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert ausgezahlt. Die Differenz zur Gesamtverzinsung wird bei Auszahlung des Gesamten Bausparguthabens fällig und dem Bausparkonto zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben.

§5 Nichtannahme der Zuteilung, Vertragsfortsetzung

  • Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, so lange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.
  • Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.
  • Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. In diesem Fall ist der Bausparvertrag bei dem Zuteilungstermin, der dem Ablauf von drei Monaten nach Eingang seiner Erklärung folgt, vorrangig zu berücksichtigen.
Bausparen, Bausparvertrag, Bauspardarlehen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Bausparvertrag