Bausparvertrag – die besten Beiträge

Busparvertrag Arbeitnehmersparzulage?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meinem Bausparvertrag und der Arbeitnehmersparzulage:

Ich habe im Jahr 2017 einen Bausparvertrag abgeschlossen, auf den seitdem regelmäßig meine vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingezahlt werden. Für die Jahre 2017 bis 2023 habe ich auch jedes Jahr die Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Nach meinem Verständnis musste ich für die Arbeitnehmersparzulage eine Sperrfrist von 6 Jahren Einzahlung plus 1 Jahr Ruhezeit einhalten. Diese Frist wäre bei mir wie folgt abgelaufen:

6 Jahre Einzahlung von 2017 bis 2022,

1 Jahr Ruhezeit im Jahr 2023,

sodass ich ab 2024 frei über den Vertrag verfügen könnte.

Nun habe ich aber auch für das Jahr 2024 nochmals vermögenswirksame Leistungen eingezahlt und werde vermutlich die Arbeitnehmersparzulage für 2024 beantragen (bzw. erhalten).

Meine Frage ist jetzt:

Muss ich die Arbeitnehmersparzulage für 2024 zurückzahlen, wenn ich den Bausparvertrag im Jahr 2025 kündige?

Oder bleibt die ursprüngliche Sperrfrist maßgeblich (weil es sich weiterhin um denselben Bausparvertrag handelt, der seine Sperrfrist schon erfüllt hat)?

Entsteht durch die Einzahlung und die Sparzulage für das Jahr 2024 eine neue sechsjährige Sperrfrist oder nicht?

Mir ist wichtig zu wissen, ob ich durch die Kündigung 2025 eventuell nur die Zulage für 2024 verlieren würde oder ob ich ganz frei kündigen kann, ohne Rückzahlungen.

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Bonuszins Übersparung Bausparvertrag Debeka?

Hallo,

ich habe einen Bausparvertrag (BS1) aus dem Jahr 2006 bei der Debeka. Durch Übersparen der Bausparsumme, hat die Debeka den Vertrag nun gekündigt. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass mir ein Anspruch auf Bonuszinsen lt. § 3 Abs. 3 ABB nicht mehr zustünde, weil ich nicht auf das Bauspardarlehen verzichtet habe. Ein Verzicht sei jetzt nicht mehr möglich, weil ich durch Übersparen keinen Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen hätte.

Ich hatte eingewendet, dass ein Übersparen des Vertrages doch als konludenter Verzicht ausgelegt werden müsste. Schließlich habe ich das Darlehen tatsächlich nicht in Anspruch genommen. Darauf will sich die Debeka nicht einlassen. Während das Landgericht Nürnberg-Führt noch meine Ansicht geteilt hatte, gibt es inzwischen Urteile zu den Revisionsvefahren beim OLG Nürnberg. In diesen Verfahren obsiegte die Debeka.

Wirklich einleuchtend finde ich die Begründungen aus den Urteilen des OLG Nürnberg nicht. Aus meiner Sicht ist es eine reine Formalie an der sich die Debeka aufhängt. Es kann doch keinen Unterschied machen, ob ich kurz vor Erreichen der Bausparsumme auf das Darlehen verzichte oder es eben überspare. Für die Debeka sind daraus keine Nachteile entstanden.

Nun ist meine Frage, ob es bereits Erfahrungen anderer Bausparer mit dieser Problematik gibt? Gibt es noch andere anhängige Verfahren?

Bausparen, Bausparvertrag

LBS Angebot zum Tarifwechsel?

Hallo

Mein Sohn (21) hat zur Geburt von der Oma einen kleinen Bausparvertrag Vario 3 (73) bekommen, in den sie immer eingezahlt hat. Die Sparverzinsung liegt bei 2,50%.

Andauernd versucht die LBS es mit dubiosen Angeboten, meinen Sohn zu einem Tarifwechsel oder einer Auflösung dieses Vertrages zu bekommen.

Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, aber mein Sohn wird wahrscheinlich eh nie damit bauen oder so. Wir behalten diesen Bausparvertrag (in den wir monatlich nun selber das maximum das geht (24€) einzahlen auch nur, weil die Zinsen so hoch sind.

Der neue Tarif (Zuhause Flex 4) der uns nun wieder angeboten wird hat eine Sparverzinsung von 0,01% und einen monatlichen maximalen Regelsparbeitrag von 18€.

In dem Schreiben steht auch:

"Durch die niedrigeren LBS-Darlehenszinsen ist die Inanspruchnahme des LBS-Bauspardarlehens für Sie deutlich günstiger.

Der Tarifwechsel ist durch eine Sondergenehmigung bis zum 31.08.2020 kostenfrei.Wir verzichten auf 1.234,85€ für den Umstellungsausgleich. Das bedeutet für Sie: ihre bis zum 31.12.2019 kapitalisierten Guthabenzinsen bleiben unangetastet.

Darüber hinaus schreiben wir ihrem Konto den bis zum 31.12.2019 verdienten Bonus gut. Ansprüche auf Erstattung der Abschlussgebühr können ggf. entfallen."

Kann mir mal jemand ein wenig helfen dabei? Wir glauben das es nicht gut wäre diesen Tarifwechsel vorzunehmen. Wollen hier aber auch keinen Fehler machen. Wäre lieb wenn jemand einen guten Tipp hätte für uns.

Danke

Bausparvertrag

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