Vorfinanzierten Bausparvertrag zur Zuteilung bringen.

2 Antworten

Den "Schmarrn" hast Du selbst abgeschlossen. Vor 3 Jahren lief schon die Niedrigzinsphase, da war Bausparen eigentlich schon ziemlich ungünstige, insbesondere mit Vorfinanzierung. Hätte Dir eine Baufinanzierungsmakler auch gesagt.

Wie die Bewertungszahl errechnet wird ist eine Formel, die wohl bei jeder Bausparkasse individuell ist. Ausserdem wird nicht bei einer bestimmten Bewertungszahl ausgezahlt, sondern in der Reihenfolge der Bewertungszahlen, wenn die Bausparkasse verfügbare mittel hat.

Werden weniger Bauspareinzahlungen vorgenommen, verlängert sihc auch die Frist bis zur Auszahlung der zuteilungsreifen Verträge.

Wie hoch die Einzahlungen sein dürfen, bzw. wie Schnelleinzahlungen bewertet werden, ergibt sich aus den Bedingungen der Bausparkassen.

andrej2153 
Fragesteller
 23.08.2014, 17:10

Ja das ist mir klar, dass ich da selber Fehler gemacht habe.

Was ich halt komisch findem dass ich da nichts mehr reinzahlen darf und dass ich noch so lange warten muss, obwohl es nirgends im Vertrag erwähnt ist, wie lange die Mindestlaufzeit ist und wie hoch ich höchstens einzahlen kann (bis 40% oder 60 % usw.) in der Beispielrechnung steht nur: Zuteilung ab 40% der Bausparsumme.

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wfwbinder  23.08.2014, 17:18
@andrej2153

Richtig, 40 % sind wohl in den meisten Tarifen die Mindesteinzahlung. aber es gibt ja auch einen Tarifdschungel.

Ausserdem eben die Unkenntnis, wie diese Bewertungsziffern berechnet werden.

Und Mindestlaufzeiten gibt es eben nicht, weil schwimmend.

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andrej2153 
Fragesteller
 23.08.2014, 17:38
@wfwbinder

Dann werde ich wohl mit meinem Fehler leben müssen und bis 2016 abwarten, bin gespannt was dann kommt. Wahrscheinlich: Sie dürfen das nicht so schnell Tilgen!!! :) lächerlich!!!

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Hier könnten interessante Antworten für Dich dabei sein:

http://www.gutefrage.net/frage/zuteilungsreife-bei--vorfinanzierten-bausparvertrag

andrej2153 
Fragesteller
 23.08.2014, 17:42

Dieser Beitrag schon interessant. Ich finde da aber nicht die Antwort. Wie ich meine Ansparphase so kurz wie möglich machen kann? ( Ich darf ja nicht über 40% einazhlen und wenn ich bei 40% bin habe ich noch mein Bewertugszahl nicht erreicht!! Warum auch immer) :(

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Primus  23.08.2014, 19:25
@andrej2153

Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Auszahlzeitpunkt besteht nicht. Für ganz Eilige bieten Bausparkassen die Möglichkeit der »Wahlzuteilung«. Dabei verzichtet der Bausparer auf eines der Bausparkriterien: Entweder verkürzt er die Mindestsparzeit, oder er setzt die Bausparsumme und damit die für die Zuteilung notwendige Bewertungszahl herab.

Hier kannst Du weiterlesen:

http://www.guter-rat.de/wirtschaften/geld/wann-ist-ein-bausparvertrag-zuteilungsreif

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