Als Rentner in Deutschland abgemeldet und nach Thailand ausgewandert. Ist es rechtens, dass ich jetzt auf die Betriebsrente in D. Steuern zahlen soll?

Guten Tag!

Hier die wohl relevanten Hintergründe zu meiner Frage:

Vor über 10 Jahren bin ich, nach meiner Abmeldung aus Deutschland nach Thailand ausgewandert. Vorher habe ich mich beim Finanzamt Neubrandenburg noch als unbeschränkt steuerpflichtig registrieren lassen. Zwischen Deutschland und Thailand besteht ein s.g. Doppelbesteuerungsabkommen, wonach ich meine Steuern in Thailand bezahlen müsste. Bei mehrmaligen Nachfgragen hier wurde mir vom Amt immer gesagt, dass man sich diesbezüglich melden würde, wenn die Steuern fälig wären. Deshalb habe ich hier zwar eine Personenidentifikationsnummer aber noch keine Steuernummer bekommen.

Ich beziehe eine Altersrente von der gesetzl. Rentenversicherung und eine Betriebsrente (beides Deutschland). Jetzt verlangt die Auszahlungsstelle der Betriebsrente von mir eine Bescheinigung vom Finanzamt Thailand, das ich steuerlich bekannt und erfasst bin. Kriege ich aber hier aus o.g. Gründen erst mal nicht. Anderenfalls soll die Betriebsrente mit Steuerklasse 6 besteuert werden.

Meine erweiterte Frage dazu wäre also, ob die Betriebsrentenstelle in deutschland überhaupt berechtigt ist, eine solche Forderung zu stellen, da ich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nur in Thailand steuerpflichtig bin. Auf der Grundlage dieses Abkommens geht es meiner Meinung nach die Stelle in Deutschland nichts mehr an, wieviel Steuern ich hier bezahle. Oder liege ich da falsch?

Es wäre nett, eine kompetente Antwort unter Berücksichtigung der o.g. Angaben zu bekommen. Vielen Dank!

Ausland, Steuern
Gewerbe in Deutschland, Nebenjob im Ausland - geht das?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe mal eine Frage zum internationalen Steuerrecht.
Ich habe in Deutschland ein Gewerbe und somit befindet sich mein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland.

Nun überlege ich aber in Neuseeland ein Working-holiday-Visum zu beantragen (bei dem ich ja 1 Jahr dort bleiben darf). Nun stellen sich mir mehrere Fragen, auf die ich hoffentlich hier, durch euch, eine Antwort finde. :-)

1.) Da ich mehr als 6 Monate in einem anderen Land verweilen würde, würde sich dadurch mein steuerlicher Wohnsitz verändern, auch wenn ich ja nach einem Jahr das Land wieder verlassen werde/muss? (Und somit nicht die Absicht besteht, dort dauerhaft zu verweilen)

2.) Was passiert, wenn ich mein Online Gewerbe weiterführe und in Neuseeland aber einen zweiten Job annehme, für den ich ja ganz klar Steuern zahlen muss. Wo werde ich dann steuerpflichtig sein? Für Beides in Neuseeland, oder Gewerbe in Deutschland, Job in Neuseeland (DBA) mit der Folge, dass ich das in Deutschland dann einfach auf die Steuererklärung für 2020 packen müsste?

3.) Darf man überhaupt einen (physischen) Job im Ausland annehmen, während man in Deutschland ein Gewerbe hat oder müsste ich das Gewerbe in Deutschland abmelden?

Vielen lieben Dank für die Auskunft! Ich bin euch unendlich dankbar für jegliche Hilfe, wenn es auch nur Links zu hilfreichen Seiten sind!! Ich werde diesbzgl. nicht schlau aus dem Gesetzbuch.

Herzlichste Grüße,

Rici

Ausland

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