Finanzamt schickt doppelte Bescheide und ignoriert sämtlichen Schriftverkehr. Was kann ich tun?

Hallo zusammen,

so langsam bin ich ein wenig verzweifelt und versuche gerade meine Optionen zu eruieren.

Ich habe vor 2 Jahren eine Immobilie über einen Bauträger erworben, die neben der Basisausstattung diverse Sonderwünsche enthielt. Da der Bau zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht begonnen wurde und die Sonderwunschvereinbarungen erst nach dem Kauf unterzeichnet worden sind, wurde lediglich der Kaufpreis der Basisausstattung notariell beurkundet. Auf diesen notariell beurkundeten Preis erhielt ich relativ zügig einen Steuerbescheid über Grunderwerbssteuer, welcher beglichen wurde. Als die Sonderwünsche entsprechend in Rechnung gestellt wurden, habe ich - ehrlich wie ich leider bin - dies direkt dem Finanzamt gemeldet. Auch hierüber erhielt ich entsprechend einen Bescheid über Grunderwerbsteuer, der beglichen wurde.

1,5 Jahre später erhalte ich nun Anfang diesen Jahres einen erneuten Bescheid über diese Summe. Natürlich habe ich Einspruch eingelegt, um Aussetzung der Vollziehung gebeten und nochmal separat unter Angabe der Steuersünder darauf hingewiesen, dass ich den Betrag bereits bezahlt habe - alles schriftlich. Telefonisch erreiche ich dort nie jemanden, der Sachbearbeiter, der auf den Schreiben vermerkt ist, ist entweder nicht am Platz, geht nicht ans Telefon und drückt mich weg. Über die Verwaltung habe ich mich dann zu etlichen Kollegen verbinden lassen, von denen mir einer sagte, dass ich das Geld nicht überweisen brauche und meine schriftlichen Hinweise ausreichend sind.

Heute habe ich eine Mahnung im Briefkasten mit dem Vermerk, dass sie den offenen Betrag pfänden, wenn ich diesen nicht innerhalb von einer Woche zahle.

Welche Möglichkeiten habe ich gegen das Finanzamt vorzugehen? Sämtlicher Schriftverkehr wird ignoriert und auf Telefonate kann ich mich, sofern ich überhaupt mal jemanden erreiche, offensichtlich auch nicht verlassen.

Ich bin echt verzweifelt, weil ich gefühlt keinerlei Mittel habe, mich hier zur Wehr zu setzen.

Doppelbesteuerung, Finanzamt, Grunderwerbssteuer
US-Bürger und Deutscher lebt ausschließlich in Deutschland - Steuerliche Mehrbelastung?

Kann man die steuerliche Mehrbelastung beschreiben, wenn Einkünfte ausschließlich in Deutschland erzielt werden (Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG))?

Jährlich muss eine amerikanische Steuererklärung (nur federal tax, Form 1040) abgegeben werden neben der deutschen Steuererklärung. 

Kann man die steuerliche Belastung auf den einfachen Nenner bringen, dass in Summe nicht mehr Steuern zu zahlen sind in D oder den USA, als die höchste Steuerbelastung in D oder USA?

Beispiel: Doppelte Staatsbürgerschaft (US/D) & Wohnsitz ausschließlich in D. Gesamtbetrag zu versteuerndes Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG) von 130.000,00 EUR in D unterliegen dann einer ca. 37,43% Steuerlast. (vgl. https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?

>> Da diese Steuerlast (48.660,82 EUR (Einkommensteuer: 46.124,00 EUR + 2.536,82 EUR Solidaritätszuschlag)) höher ist als wenn dieser Betrag ausschließlich in den USA zu versteuern wäre, fallen keine zusätzlichen Steuern in den USA an. 

Die Steuerlast in den USA wäre auf 140.000,00 USD 39.186,15 USD (Effektive Tax Rate 27.99%) und damit geringer als in Deutschland gewesen. Ist das so richtig?

DBA, Doppelbesteuerung, einkommensteuer, USA
Grenzgänger Berlin-Schweiz, oder wie wird alternativ besteuert?

Sehr geehrtes Forum,

Folgendes Szenario: Ich werde ab dem 01.09. einen Beruf für ein Schweizer unternehmen antreten. Der Plan ist, das ich die ersten 3 Monate eine verhältnissmässig lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz haben (3 Wochen Schweiz, eine Berlin)

In den weiteren Monaten wird das Verhältnis eher auf 2 Wochen Schweiz zu 2 Wochen Berlin und letztendlich auf 1 Woche Schweiz, 3 Wochen Berlin laufen! Der langfristige Plan wird wohl eine Berliner Zweigstelle sein die ich leite und eine Woche Schweiz (bzw. ein paar Tage) wird zu taktischen Auslegung der Arbeitsziele etc. beibehalten! Nun ist gerade für die ersten 6 Monate nicht ganz klar wie ich mich am besten besteuern kann. Also wie ist der rechtlich beste Weg (legal und effektiv für mich)

Ich habe im Internet unglaublich viele verschiedene Informationen erhalten und bin nun leider verwirrter als vorher da mein persönlicher Fall nirgendwo beleuchtet wurde.

Mein Hauptwohnsitz bleibt Berlin, Vorort in der Schweiz werde ich wohl für die ersten 6 Monate ein wg Zimmer beziehen.

Fragen:

  1. gelte ich als Grenzgänger und kommt somit das DBA für mich in frage? Hier zu gibt es Verschiedene Aussagen im Netz!

  2. wie würde ich alternativ angesehen werden? Was sind die Möglichkeiten? Macht es Sinn dem Arbeitgeber einen deutschen Vertrag mit deutschen sozialabgaben und Besteuerung vorzuschlagen? Laut Quellen aus dem Internet ist dem ja eigentlich nichts auszusetzen außer das der AG einverstanden sein muss.

Also zusammengefasst ist meine Frage:

Ich arbeite für einen Schweizer Arbeitgeber, erst 3 Monate lang 3 Wochen, dann in den folgenden 3 Monaten Ca. 2 Wochen und dann 1 Woche in der Schweiz, Hauptwohnsitz bleibt definitiv Berlin! Was muss ich also tun? Wie ist die korrekte Lage zur Besteuerung und welche Optionen habe ich?

Vielen Dank vorab für die Antwort!

Mit besten Grüßen

PS

arbeitsrecht, deutschland, Doppelbesteuerung, Schweiz, Steuern
Wo muss ich als Freiberufler Steuern zahlen, wenn ich in Australien Vollzeit als Arbeitnehmer und in Deutschland als Freiberufler Einnahmen erziele?

Hi, im April 2015 bin ich nach Australien ausgewandert. Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet und bin nun in Australien gemeldet. Seit April arbeite ich als Arbeitnehmer (Vollzeit) in Australien. Nebenbei arbeite ich noch ca. 8 Stunden die Woche als Freiberufler im IT Bereich für eine deutsche Firma. Die Rechnungen für mein freiberufliche Tätigkeit werden in Euro ausgestellt und auf mein Deutsches Konto bezahlt. Bevor ich ausgewandert bin habe ich mir bei meinem letzten ansässigen Finanzamt eine Steuernummer als Freiberufler beantragt und erhalten, damit ich die Einnahmen versteuern kann.

Frage 1. Bin ich für 2015 beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtig? Ich habe 4 Monate in Deutschland gearbeitet und gewohnt. Frage 2. Wie verhält es sich In 2016 ( ich befinde mich das ganze Jahr in Australien), bin ich dann beschränkt oder unbeschränkt? Sollte es zu einer 'Änderung der Steuerpflicht kommen, muss ich das separat beantragen? Frage 3: Wo muss ich die Steuererklärung 2015 einreichen in Deutschland? Bei dem Finanzamt wo sich der Firmensitz meines Auftraggebers befindet? Frage 4 Muss ich mein Einkommen von Australien in der deutschen Steuererklärung für 2015 angeben? Frage 4: Was ist zu beachten: das Steuerjahr in Deutschland ist vom 01.01.-31.12. und in Australien vom 01.07.-30.06. Dies ergibt Überschneidungen wie gehe ich damit um. Frage 5 Muss in 2016 überhaupt noch eine Steuererklärung in Deutschland abgeben? Ich arbeite ganz normal als Arbeitnehmer in Australien und weiterhin stundenweise Freiberuflich für Germany. Wohnsitz in Australien.

Über eine Antwort würde ich mich wirklich freuen .. bin langsam am Verzweifeln. Dank Jana

Doppelbesteuerung
DE - DK - zwei Wohnsitze: Wo werden deutsche Kapitalerträge versteuert?

Mein Mann und ich sind Deutsche. Wir arbeiten und leben beide in Dänemark (DK) (Wohnsitz in DK). Gleichzeitig haben wir einen Wohnsitz in Deutschland. Die engeren Beziehungen haben wir zu Dänemark (Lebensmittelpunkt = DK).

Wir haben Kapitalvermögen in Deutschland.

Momentan wollen sowohl DK als auch DE diese Kapitalerträge komplett besteuern (was einer doppelten Besteuerung entspricht).

Meine Fragen: In welchem Land müssen unsere deutschen Kapitalerträge (Zinsen + Dividenden) versteuert werden?: - nur in DK (ggf. mit deutschem Progressionsvorbehalt) - nur DE (ggf. mit Progressionsvorbehalt in DK) oder - sowohl in DE als auch in DK mit Anrechnung der im anderen Land gezahlten Steuer (Welches Land dürfte hierbe zuerst Steuer einziehen?)

Und wie bekommt man gegebenenfalls die schon gezahlte deutsche Kapitalertragssteuer zurück?

Aus dem DBA (Art. 4 Abs. 1 iVm Abs 2a und Art. 11 Abs 1) geht unserer Meinung hervor, dass in diesem Fall nur in DK (ggf. mit deutschem Progressionsvorbehalt) versteuert werden muss. Unser deutsches Finanzamt hat unseren entsprechenden Einspruch allerdings abgelehnt, da das DBA nicht für deutsche Einkünfte ansetzbar sei sondern nur für ausländische Einkünfte gelten würde, und will diese Einkünfte nun voll besteuern.

Hat irgendjemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?

Vielen Dank für Hilfe und Hinweise schon im Voraus.

Birgit

deutschland, Doppelbesteuerung, Wohnsitz, Kapitalertragssteuer
Freiberufler für 1 Jahr in Schweden vor Ort

Hallo, ich bin seit langem Freiberufler im IT-Bereich und war in den letzten vier Jahren in einem Projekt in Österreich tätig. Dabei bin ich wöchentlich gependelt, habe im Hotel gewohnt und war jedes Wochenende zuhause in Deutschland. Jetzt habe ich ein Projekt in Schweden, mein Vertrag gilt erst mal bis Ende 2013. Das mit dem wöchentlichen Pendeln möchte ich nicht mehr machen, ich möchte auch nicht im Hotel wohnen, sondern habe mir hier in Stockholm eine Wohnung gesucht. Die ganzen Fragen wegen einer schwedischen 'personnummer' und ob ich mich beim Einwanderungsamt anmelden muss, lasse ich jetzt mal außen vor. Die erste Frage ist für mich nämlich gerade, ob ich mein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in Schweden versteuern muss oder weiter wie bisher in Deutschland. Zu freiberuflicher Tätigkeit von Ausländern vor Ort in Schweden habe ich bei den Schweden bisher überhaupt nichts gefunden, außer der Möglichkeit, sich in Schweden selbst als Freiberufler ("self-employed") anzumelden, was ich aber nicht unbedingt will.

Ich habe mir das schwedisch-deutsche DBA angeschaut und wäre dankbar um eine Einschätzung, ob meine Interpretation richtig ist. Ich sehe es so:

  • Artikel 4 bestimmt einen der beiden Staaten als denjenigen, in dem ich als "ansässig" gelte. Nach 4(1)a kann ich sowohl in D ansässig sein (weil steuerpflichtig, Wohnsitz in D), als auch eventuell in Schweden (ständiger Aufenthalt, Wohnung, erst mal egal ob angemeldet oder nicht). Aber nach 4(2)a gelte ich dann doch als in D ansässig, weil ich dort die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen ("Mittelpunkt meiner Lebensinteressen") habe. Was ja auch wirklich so ist.

  • Nach Artikel 14 können dann meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nur in diesem Staat besteuert werden, "es sei denn, dass [mir] im anderen Vertragsstaat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung zur Verfügung steht". Jetzt ist natürlich die Frage, was eine "feste Einrichtung" ist. Ich würde darunter ein Büro, eine Werkstatt oder etwas ähnliches verstehen, ähnlich dem, was an anderer Stelle als "Betriebsstätte" von Firmen bezeichnet wird. Aber meine Wohnung in Schweden ist das nicht, denn dort übe ich meine Tätigkeit nicht aus. Ist das Büro des Kunden meines Auftraggebers, wo ich einen Schreibtisch zur Verfügung habe, eine "feste Einrichtung" in diesem Sinn? (Bei meinem Auftraggeber selbst habe ich keinen Schreibtisch!) Und wenn ja, bedeutet die Formulierung "steht eine solche Einrichtung zur Verfügung, so können die Einkünfte im anderen Staat besteruert werden, ...", dass es sich um eine "Kann"-Bestimmung handelt, ich also wählen kann, ob ich trotzdem in D versteuere?

Es wäre mir viel leichter, wenn ich sicher sein könnte, dass ich nur in D versteuern muss. Nicht nur wegen der Höhe der schwedischen Steuern (über die ich eigentlich mehr Gerüchte als klare Aussagen gefunden habe), sondern auch wegen der "Planbarkeit".

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Matthias

Ausland, DBA, Doppelbesteuerung, Freiberufler, Steuern, Steuerpflicht
Rückkehr nach Deutschland nach mehrjährigem Aufenthalt in Saudi Arabien - Steuerpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich im Augenblick in folgender Situation:

Ich arbeite seit 3 Jahren als Verkäufer für die Saudische Niederlassung eines Deutschen mittelständischen Unternehmens hier in Saudi Arabien. Ich bin mit einem lokalen Saudi Vertrag angestellt (keine Entsendung!) und habe eine Aufenthaltsgenehmigung in Saudi Arabien. Desweiteren habe ich seit meinem Umzug nach KSA keinerlei Besitz in D und bin auch abgemeldet. Ich bin bisher jedes Jahr mehr als 300 Tage in Saudi Arabien.

Nun steht für Juli 2013 die Rückkehr nach Deutschland auf dem Plan. Ich würde dort zum 01.08.2013 mit meiner Tätigkeit beginnen. Mein Vertrag und damit meine Aufenthaltsgenehmigung in KSA erlöschen zum 31.07.2012. An diesem Tag wird auch die Ausreise stattfinden. Ich war die ganze Zeit mit meiner Familie in KSA wohnhaft. Somit war mein Lebensmittelpunkt stets in Saudi Arabien.

Nun meine Frage:

Wird mein Gehalt, welches ich in Saudi Arabien vom 01.01. bis zum 31.07.2013 bezogen habe, nach meiner Rückkehr in Deutschland besteuert? Oder gilt hier nur der Progressionsvorbehalt? Mit Saudi Arabien besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen und in Saudi Arabien beträgt die Einkommensteuer 0%.

Ich hoffe, dass mir hier jemand eine zuverlässige Antwort geben kann, da ich es mir nicht leisten kann eine fünfstellige Summe an den deutschen Staat zu überweisen während ich mir erst in Deutschland vom Ersparten eine neue Existenz (Wohnung, Einrichtung, Auto, etc.) aufbauen muss.

Vielen Dank im vorraus aus Al Khobar / Saudi Arabien

Doppelbesteuerung, Einkommenssteuer
Steuerausgleich in Österreich und Deutschland: Bin Österreicherin und ziehe nach Deutschland

Hallo! Ich ziehe aus beruflichen Gründen von Österreich nach Deutschland. Daher werde ich meine Eigentumswohnung (vor ca. 3 Jahren direkt vom Bauträger gekauft) in Österreich erstmal vermieten. Wie ist das dann mit dem Steuerausgleich in Österreich wenn keine Einkommensteuer mehr vorliegt. Nur mehr die Einnahmen der Vermietung? Bin aus dem §dschungel nicht ganz schlau geworden. Dass ich die Mieteinnahmen versteuern muß weiß ich bereits (20%MwSt.). Dass ich 1,5% AfA und die Zinsen der Rückzahlung bei den Banken abschreiben kann habe ich ebenfalls herausgefunden. Doch wie das ganze dann berechnet wird? Keine Ahnung! Die "Betriebskosten" werden vom Mieter getragen (außer der Rücklagen, welche ich selber bezahlen muß), jedoch weiterhin über mein Konto mit der Verwaltung abgerechnet. Kann mir da jemand helfen? Kurze Angaben: Kaufpreis der Eigentumswohnung war ca. € 125.000,00 ; Mieteinnahmen im Jahr werden ca. € 5.160,00 sein. Die Afa beträgt dann ca. € 1.870,00; Rückzahlungszinsen bei den Banken im Jahr ca. € 5.300,00. Was kommt da ca. an Steuernachzahlung für mich raus in Österreich? Damit ich einen Ahnung habe was ich auf die Seite schaffen muß im Jahr. Wie ist das dann mit dem Steuerausgleich in Deutschland? Wegen der Doppelbesteuerung muß ich die Mietinnahmen bekannt geben in Deutschland? Muß ich mein Einkommen bekanntgeben in Österreich? Vielen Dank schon im Voraus!

deutschland, Doppelbesteuerung, Österreich, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, Mieteinnahmen

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