Wohnsitz + Arbeitgeber in Deutschland, 3 Tage Home Office aus der Schweiz?

Hallo!

Ich führe eine Fernbeziehung (München - Basel), mein Arbeitgeber und Hauptwohnsitz ist in München, mein Freund wohnt in Basel. Ich kann bei meinem Arbeitgeber 2-3 Tage die Woche Home Office machen, das würde technisch gesehen auch wunderbar von der Schweiz aus funktionieren. Das wäre für unsere Beziehung der nächste Schritt. Hauptwohnsitz würde ich hier behalten und 2 Tage (für Meetings) hier sein, den Rest in Basel. Das ganze ist mal für max. 1 Jahr geplant.

Nun stellt sich die Frage ob die Schweiz es gestattet dass ich 5 Tage die Woche dort verbringe und davon 3 Tage im Home Office für einen deutschen Arbeitgeber arbeite. Alles bleibt in Deutschland, lediglich ich und mein Laptop nutzen Schweizer Strom und Luft:)

Frage 1: Muss ich mich in der Schweiz in irgendeiner Form anmelden wenn ich dort 5 Tage die Woche beim Partner bin und 2 Tage im Home Office?
Frage 2: Muss ich mich in besonderer Form in der Schweiz anmelden wenn ich dort Home Office Tätigkeit für eine deutsche Firma mache? Ich habe die Grenzgängervereinbarung gelesen, da geht es aber eher darum wenn ich in der Schweiz arbeite und in Deutschland wohne und täglich pendle.
Frage 3: Hat das steuerrechtlich irgendeine Relevanz?

Mein aktueller Stand ist, dass ich länger als 90 Tage pro 180 Tage in der Schweiz nicht sein darf ohne Ausweis B, diesen bekomme ich entweder mit finanziellen Rücklagen oder Arbeit in der Schweiz.
In meinem Fall arbeite ich ja weiter in Deutschland, ich bin nur länger als 90 Tage dort. Bekommt man dafür dann auch Ausweis B?

Danke schonmal!

Ausland, Grenzgänger, Schweiz, Steuern, Home Office
Doppelte Staatsangehörigkeit,Führerscheinproblem?

Hallo

Ich möchte meine Führerschein umschreibung. 

Ich bin Staatsbürger zweier Länder, darunter Bulgarien und die Türkei, habe aber auch in beiden Ländern zwei getrennte Namen. Ich lebe in Deutschland und benutze meinen Bulgarischen Pass. Meine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beträgt 1 Jahr und ich habe meinen türkischen Führerschein benutzt, da ich keinen bulgarischen Führerschein hatte.

Ich führe alle meine Transaktionen in Deutschland mit bulgarischer Staatsbürgerschaft durch. Ich möchte meinen Führerschein ändern, aber mein türkischer Führerschein liegt auch daran, dass sich der türkische Name von meinem bulgarischen Personalausweis unterscheidet, den ich in Deutschland verwendet habe. Um meine Lizenz zu ändern; Die Beamten der Führerscheinstellen sagten, dass es möglich ist, meine bulgarische Staatsbürgerschaft, die ich in Deutschland registriert habe, mit Informationen zur türkischen Staatsbürgerschaft zu ändern, da der türkische Name auf dem Führerschein angegeben ist. Dieser Vorgang ist zu lang und verursacht mir viele verschiedene Probleme. Sie schlugen einen Prozess vor, der viel Zeit und Geld kostet.

Ich habe ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass zwei Namen einer Person gehören. Dieses Dokument Bildungszertifikate, die ich hier aus der Türkei erhalten habe, sieht Gültigkeit der Annahme, aber ich kann nicht verstehen, warum die Lizenz nicht zuzustimmen scheint.

Ich glaube, dass die Mitarbeiter der Führerscheinstellen keine Kenntnisse zu diesem Thema haben.Vor zwei Jahren galt ein Bekannter mit den gleichen Bedingungen für die Änderung seines türkischen Führerscheins, und er wurde unter dem Namen Bulgarien registriert, den er in Deutschland verwendete.

Als wir die in der Führerscheinstellen tätigen Beamten darüber informierten, sagten sie, dass der Freund, der uns die Aufzeichnungen gemacht hat, einen Fehler gemacht habe und dies nicht möglich sei.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine rechtlich hilfreiche Ressource oder Informationen geben könnten, mit denen ich die autorisierten Beamten der Führerscheinstellen überzeugen kann.

Mit freundlichen Grüßen.

Ausland, Führerschein

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