Als Kleinunternehmer Rechnung nach Spanien stellen?
Ich habe eine Dienstleistung erbracht in Form von Texterstellung. Die Rechnung ging nach Mallorca und wurde meinerseits ohne Umsatzsteuer ausgewiesen, da ich hier in Deutschland von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch mache.
Die Rechnung wurde bereits beglichen, aber jetzt behauptet mein Kunde, ich müsste ihm eine internationale Steuernummer nennen, ansonsten würde er mir 20% des Rechnungsbetrages in Rechnung stellen.
Muss ich jetzt eine internationale Steuernummer beantragen? Was muss ich noch beachten?
1 Antwort
Du beantragst eine USt-ID beim Bundeszentralamt für Steuern:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=E768E960A089C0426AC5
Hast Du mehr gewerbliche Kunden?
Wenn ja, warum dann die Kleinunternehmerregelung?
Es gibt keine Internationale Steuernummer. Für den Internationalen Wirtschaftsverkehr innerhalb der EU ist die USt-ID, englisch VAT ID. Diese USt-ID kann man über die Seite des BZSt prüfen, ob es sie gibt und ob sie zu dem Unternehmen gehört, mit dem man es zu tun hat.
Das verstehe ich leider nicht ganz. Was ist der Unterschied zur internationalen Steuernummer und USt-ID? Oder ist das das Gleiche. Ich betreibe das Gewerbe nur nebenberuflich und erwirtschafte damit nur geringe Umsätze. Das der Kunde aus dem Ausland kam, war eine absolute Ausnahme.