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Einreise nach England mit der Fähre - Wertgegenstände/Zoll?

Wir fahren bald mit der Fähre von Amsterdam nach New Castle. Dazu habe ich zwei Fragen.

Bei den allgemeinen Einreisebestimmungen/Zollbestimmungen nach England steht ungefähr folgendes:

  • Waren für den persönlichen Gebrauch: Keine Zollformalitäten, abgabefrei.
  • Andere Waren (Geschenke, Elektronik, Parfüm, Schmuck, Lebensmittel): Zollfrei bis zu einem Wert von 390 GBP (bei Luftweg) bzw. 270 GBP (bei Seeweg).
  • Wertgegenstände: Diese sollten schriftlich deklariert werden. Eine Liste der mitgeführten Wertgegenstände kann bei den Zollbehörden beglaubigt werden.
  • Genussmittel: Abgabefrei für Personen ab 17 Jahren: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 18 l Wein, 42 l Bier, 9 l Spirituosen unter 22 % Vol. oder 4 l Spirituosen über 22 % Vol.

1) Ich verstehe nicht ob jetzt Laptop, Smartphone, Nintendo Switch usw. zu Waren für den Persönlichen Gebrauch oder zu Wertgegenständen zählen, die ich deklarieren muss. Wenn es zu Wertgegenständen zählt, was genau ist dann das Deklarieren? Heißt das, ich muss es beim Zoll anmelden? Wie mache ich das denn? Bei DFDS gibt es dazu überhaupt keine Informationen und der Kundenservice kann mir nicht weiterhelfen.

2) Dinge, die sowieso abgabefrei bzw zollfrei sind, wie Geschenke, Spirituosen in den genannten Mengen, muss man überhaupt nicht anmelden? Die nehme ich einfach mit, wie meine persönlichen Gegenstände, und muss nichts beachten?

Danke für eure Hilfe

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Krankenkasse fordert Beiträge mit Zollamt,trotz Teilbezahlung der Rückstände Pfändung

Hallo ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Ich war über einen längeren Zeitraum nicht Krankenverischert und es hat sich dadurch eine hohe Summe an Rückständen angesammelt.

Seit Dez. 2012 bin ich Hartz4 Empfänger und die KV wird vom Amt übernommen.

Die Beiträge, die ich der KV Schulde, sind vom 01.11.11- 01.05.11 sowie 01.07.2012- 01.12.12

Jetzt habe ich vor 2 Wochen erstmals 400 Euro an die KV überwiesen ( Ich habe das telefonisch abgeklärt), um meinen Schuldenberg abzutragen. Die KV weiß jetzt! auch, dass ich Hartz 4 bekomme.Ich habe 2 tage nach der Überweisung extra noch einmal bei der KV angerufen um sicher zu sein dass a) das Geld da ist und b) keine weiteren Folgen auf mich zu kommen.

Gestern habe ich 4 Briefe vom Hauptzollamt in meinem Briefkasten gefunden, mit der Forderung die Beiträge vom 01.07.12 - 01.12.12 innerhalb von 2 Wochen zu überweisen, sonst droht mir eine Pfändung (von was auch immer).

meine Frage(n): Kann ich die Forderung des Zollamtes noch Aufheben lassen und wenn ja wie?! Und bringt es mir etwas , die bereits vor zwei Wochen überwiesenen 400 Euro zu erwähnen? Denn hätte ich das ,mit der Zollamtsforderung gewusst, hätte ich natürlich die 400 Euro nicht an die Krankenkasse sondern an das Zollamt überwiesen.......(Was doch eigentlich das Gleiche ist oder??)

Ich Danke vielmals und hoffe ich kann heute noch schlafen ;)

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