Kinderkrank-Tage vom AG und Krankenkasse gesamt 10 Tage? Übertragung der 10 Tage von Arbeitslosen Vater auf berufstätige Mutter?

Hallo,

Ich bin seit 2 Jahren (Kind ist 3,5 Jahre alt) vom Kindsvater getrennt (geteiltes Soregerecht).

Jetzt war mein Kind über das Jahr vertelit 12 Tage krank geschrieben.

Mein Arbeitgeber zahlt mir die ersten 2 Kind-krank Tage vollen Lohn einer jeden Krankheit.

Das sind dann also insgesamt 7 Tage die der Arbeitgeber gezahlt hat und die anderen 5 Tage sollte ich ja dann von der Krankenkasse bekommen (da geteiltes Sorgerecht besteht habe ich wohl 10 Tage).

Jetzt bekomme ich von der Krankenkasse (AOK) die Info das ich die 10 Tage überschritten habe und sie die 2 Tage nicht bezahlen werden. Aber sind die 10 Tage Kinderkrankengeld nicht von der Krankenkasse zu zahlen und haben mit dem Arbeitgeber eigentlich nichts zu tun?

Desweiteren haben sie mich gefragt warum der Kindsvater nicht auf das Kind aufpassen kann. Ich habe denen erklärt das der Kindsvater ein schlechtes Verhältnis zum Kind hat (Treffen finden 1 mal im Monat für 8 stunden statt, da schließe ich eine Betreueung bei Krankheit aus). Ich habe darum gebeten das die 10 Tage Kindkrank die ihm zustehen auf mich übertragen werden können. Er ist allerdings Arbeitslos und lt. Krankenkasse kann man bei Arbeitslosigkeit keine Kind-kranken Tage auf die Mutter übertragen.

Bin ich jetzt wirklich doppelt bestraft? Vater kümmert sich nicht und ich bekomme die Krankentage nicht übertragen?

Hat die Krankenkasse Recht das Insgesamt 10 Kindkrank Tage bezahlt werden, egal ob Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Vielen Dank für die erste vorab Hilfe.

Arbeitslosigkeit, kinder, krankenkasse, sorgerecht, Sozialrecht, Vater, Mutter
Kindergeldrückzahlung - trotz Weiterleitung an meine Tochter und Absprache mit dem Vater?

Vor zwei Monaten hat meine Tochter einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes beantragt. Dabei hat sich herausgestellt, dass ich die letzten zwei Jahre keinen Anspruch auf Kindergeld hatte, sondern ihr Vater, da er ihr Unterhalt zahlt. Ich habe mich damals, als meine Tochter vor zwei Jahren ausgezogen ist, noch erkundigt, ob sich für mich etwas ändern wird und man sagte mir, dass alles so bleiben wird, wie es ist. Zu diesem Zeitpunkt haben wir nicht darüber nachgedacht, wie sich der Anspruch aufgrund von Unterhaltszahlungen ändern würde. Nun zu meinem Problem: ich habe mich aufgrund des Briefes mit dem Vater meiner Tochter zusammengesetzt (der seit Jahren weiß, dass ich ihr das Kindergeld überweise und es nicht selbst einbehalte) und habe ihm die Sachlage erklärt. Dass er die letzten zwei Jahre Kindergeldberechtigt Gewesen wäre und er in dem schreiben ein Kreuz setzen müsste um zu bestätigen, dass das Geld in seinem Wissen weitergeleitet wurde und ich das Geld in Höhe von 3.600€ nicht zurückzahlen muss. Das wollte er allerdings nicht unterschreiben und nur den Text dadrunter ändern. Nun habe ich allerdings vor zwei Tagen Post bekommen, dass ich umgehend 3.600€ zurückzahlen muss! Ich weiß nicht wie ich das machen soll! Wir haben das Familien intern eigentlich geklärt. Muss ich das Geld wirklich zahlen? Oder kann ein Anruf oder ein Besuch beim Amt durch den Vater noch etwas ändern? Ich wäre wirklich dankbar für Hilfe!

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Depotübertrag aus Familiendepot mit nur einem offiziellen Depotinhaber

Gesetzt folgenden Fall: Eine Mutter als einzige Depotinhaberin bildet in den 1990er Jahren mit zwei ihrer erwachsenen Kinder, vornehmlich um kostensynergistische Vorteile der Beteiligten zu nutzen, eine Investmentgemeinschaft, wobei die Kinder ihre Einlagen per Überweisung von ihren Konten in das bereits bestehende Depot getätigt haben. Bis heute haben sich die Anteile aufgrund von Entnahmen so verschoben, dass ein Kind den Löwenanteil innehält. Ein großer Teil der Aktien etc. unterliegt noch dem Bestandsschutz vor Einführung der Abgeltungssteuer, und kann somit theoretisch bei Veräußerung steuerfrei erlöst werden. Jetzt sollen die entsprechenden Anteile der Papiere in ein eigenes Depot des den Löwenanteil beanspruchenden Kindes übertragen werden. Um aber den Bestandsschutz zur Abgeltungssteuerfreiheit zu wahren, müsste der Transfer als unentgeltlicher Übertrag in Form einer Schenkung gegenüber der Depotbank deklariert werden, obwohl es realiter gar keine Schenkung darstellt, sondern lediglich quasi ein Besitzwechsel. Weiterer Nachteil: Der Freibetrag bzgl. einer etwaigen Erbschaft wird für einen Zeitraum von 10 Jahren tangiert.

Frage: Lassen sich die Wertpapiere so übertragen, dass die Umstände der eigentlichen Konstruktion gerecht werden, wobei der Bestandsschutz vor der Abgeltungssteuer gewahrt bleibt und klargestellt ist, dass die Kinder die Inhaber ihrer Anteile waren und bleiben und die depotinhabende Mutter bezüglich dessen lediglich als Verwahrerin fungierte?

Abgeltungssteuer, Depot, kinder, Depotübertrag
Schikane Familienkasse?

Die Familienkasse zahlt nun bereits seit 1,5Jahren kein Kindergeld. Der elende Krieg per Brief geht mir langsam echt auf die Nerven, da ich auch anderes zu tun habe als dauernd das Selbe zu schreiben. Sachverhalt in Kürze: Schüler bis 6/11 - Ausbildung ab 7/11 in 6/12 wurde KiGe für 1/10-11/11 zurück gefordert 25.7.12 Einspruch inkl AdV - Eingang am 10.8.12 - Unterlagen Beigefügt: Einnahmen abzl Werbungskosten sauber und ordentlich aufgelistet, da diese in dem Umfang mit Reisekosten nicht ins entsprechende Formular passen, Antrag auf Kindergeld ab 1/12 16.08.2012 - Unterlagen angefordert: Erklärung zu den Werbungskosten 2011, Kopie LstK 2011, Erklärung Erwerbstätigkeit 09.10..2012 Ablehnung AdV da keine ernsthafte Zewifel an der Rückforderung bestehen (da Mutter bockig weil der GV da war hat sie das nich zum Kind geschickt und Frist verstrichen dagegen wieder Einspruch einzulegen) 10-12/2012 4 Anrufe bei Familienkasse, keine Auskunft und einfach aufgelegt bei Nachfrage nach Namen 06.11.2012 Email mit Frist zur Bearbeitung 03.12.2012 Telefonat wpnach Formular Antrag auf Auszahlung des anteiligen KiGe fehlt, wurde am 31.12. per fax gesandt, angeblich wurde das mit Schreiben vom 08.11. angefordert (Post an Kind Adresse kam aber nicht an) 03.01.2013 Kopie des Schreibens vom 08.11.12 in dem mitgeteilt wird, dass eine Berechtigtenbestimmung am Gericht vorgenommen werden soll, da kein Elternteil barunterhalt leistet, diese Information stammt aus dem Fax vom 3.12., sehr verwunderlich wie die das am 8.11. angeblich schon wußten Bisher hat niemand nach einer Berchtigtenbestimmung gefragt, ich wohne bereits seit 2008 im eigenen Haushalt und bekomme kein Unterhalt außer das Kindergeld von meiner Mutter. Meinen Vater kenne ich nicht der hat sich nie für mich interessiert und ich hatte nie Kontakt seit meiner Geburt. Wieso ist das nun für 2011 ein Problem? Ist das alles korrekt so wie das läuft das bezweifel ich sehr stark. Hat Dienstaufsichtbeschwerde erfolgsausichten? Oder vergebene Lebensmühe? Wie bekomme ich das Geld ich benötige es dringend. Danke für jede Hilfe. P.S. ich hoffe ich habe nicht zu viele Schreibfehler in der Eile bin einfach so Sauer auf diesen Staat!

Behörden, kinder, Kindergeld, Recht, Sozialleistungen, Sozialrecht, Steuern

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