Günstigerprüfung zum Kinderfreibetrag bei Fünftelregelung ?

1 Antwort

Wie erfolgt die Günstigerprüfung genau?

Man berechnet die festzusetzende Einkommensteuer einmal mit und einmal ohne Kinderfreibeträge. Die Differenz aus beiden Steuern wird dann mit dem Anspruch auf Kindergeld verglichen.

Ist die Differenz kleiner als das Kindergeld, bleibt es beim Kindergeld. Ist sie größer, wird der Kinderfreibetrag gewährt und gleichzeitig das bereits ausbezahlte Kindergeld verrechnet.

Beispiel (mit runden Zahlen):

  • Kindergeld = 100
  • Einkommensteuer ohne KFB = 800
  • Einkommensteuer mit KFB a) 750 und b) 650

Lösung zu a)

Es werden 800 Steuern festgesetzt, es verbleibt beim Kindergeld (Gesamt 700 Euro)

Lösung zu b)

Es werden 650 Steuern festgesetzt, das KiG muss jedoch zurückgezahlt werden. Festzusetzende Einkommensteuer daher 750 (=Gesamt 750)